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BeitragswünscheHallo Hübsches Portal ist das, gute Arbeit. ICh will trotzdem etwas mäkeln, ich hoffe ihr seid mir nicht böse. Meiner Meinung nach sollten \"Beitragswünsche Recht\" und \"Rechtliche Beiträge die zu überarbeiten sind\" in den Wikipedia-Namensraum verweisen. Ausserdem finde ich es nicht gut, wenn in der deutschen WP eine Seite \"Wantedpages\" heisst. Also Wikipedia:Beitragswünsche Recht und Wikipedia:Überarbeitungsliste Recht. Die Beitragswünsche müssten dann entsprechend verschoben werden, so wie es bereits bei den Hinweisen für Rechtsthemen der Fall ist. Welche Meinung habt ihr dazu? -- Dishayloo 10:08, 28. Okt 2003 (CET)
Klingt in der Tat vernünftig (zumal mir die bisherige Bezeichnung der Seite "Portal Recht" ohnehin nicht gefällt). Ich würde es außerdem begrüßen, wenn sich noch ein paar Leute mehr an der inhaltlichen Gestaltung des "Portals" beteiligen könnten (neue Beiträge aufnehmen, Quick Launch sinnvoll erweitern, Layout verbessern, usw. Vielleicht gibt es auch weitere sinnvolle Dinge, die man auf der Portalseite unterbringen könnte?) Atn 12:48, 28. Okt 2003 (CET)
Warum \"QUICK LAUNCH\" und nicht \"Schnelleinstieg\", \"Übersicht\", \"Schnellzugriff\", \"häufige Themen\" o.ä. ? Deutsche Wikipedia! Sonst würde ich auch für \"NEW ITEMS\" anstatt \"Neue Beiträge\" plädieren! momomu 19:54, 29. Okt 2003 (CET) Wohin ist denn der Artikel Beitragswünsche Recht verschwunden? Publius 23:06, 15. Nov 2003 (CET) Siehe Wikipedia:WikiProjekt Recht/Beitragswünsche --\"~\"
Ich weiß nicht, ob das hier die richtige Stelle ist, das zu diskutieren, aber: Ich denke, es wäre sinnvoll, alle rechtlichen Beiträge dahingehend zu vereinheitlichen, dass nicht jeder Schreiber eine andere Art der Paragraphen-/Artikelangabe benutzt (z. B. § 123 I - § 123 (1) - § 123 Abs. 1). IMO wäre es sinnvoller, sich auf eine Art und Weise zu verständigen (ich persönlich würde die mit den römischen Zahlen für Absätze bevorzugen) und u. U. mal in einem eigenen Beitrag sämtliche Zitierweisen erläutern. Wie seht ihr das?
Betrifft: Rechtsgeschichteich vermisse eine Sammlung der rechtshistorischen Artikel auf dem Portal. --Decius 17:56, 22. Mär 2004 (CET)
Angabe des jeweiligen Landes bei RechtsthemenIch halte es für erforderlich, bei allen Artikeln zu Rechtsthemen anzugeben, auf welches Land sich die jeweilige Äußerung bezieht. Wikipedia ist ja kein deutsches, sondern ein deutschsprachiges Projekt. Daher kann man nicht davon ausgehen, daß der Leser weiß auf welches Land sich ein Artikel bezieht. --Jofi 18:39, 19. Apr 2004 (CEST)
KlassifikationVielleicht sollten wir uns hier einmal Gedanken darüber machen, welche Kategorien wir unterhalb der Ebene Recht einführen wollen, um zu einer möglichst einheitlichen Systematik zu gelangen: soweit ich die Diskussion um die Klassifizierung verstanden habe, sollen diese Unterkategorien weitgehend von den Fachbereichen entwickelt werden. Denkbar wäre z. B. folgende Aufgliederung
Diese Liste ist natürlich unvollständig. Wichtig erschiene mir aber zunächst, daß wir einige grundsätzliche Fragen klären.
Es wäre sicherlich hilfreich, wenn wir die Konturen finden könnten, ehe ein ungeordnetes Klassifizieren beginnt. -- Stechlin 07:54, 8. Jun 2004 (CEST)
Weitere AnregungIch hatte zum Thema Schuldnerverzug ein paar Gedanken niedergelegt, die in der dortigen Diskussion nicht aufgegriffen wurden und systematisch wohl auch eher hierher gehören: 1. Juristen arbeiten in der Regel weniger mit allgemeinen Darstellungen wie der hiesigen, sondern vielmehr mit "Kommentaren", also Erläuterungen zu Gesetzen und gesetzlichen Vorschriften, die ständig etwa zu Neuerungen oder bezüglich der hierzu ergehenden Rechtsprechung aktualisiert werden. Die Ausführungen zum Schuldnerverzug finden sich also typischerweise in den gängigen Kommentaren zu den §§ 286, 280, 287, 270 BGB. Autoren der Kommentare sind in der Regel Wissenschaftler oder Praktiker, die zugleich für den übernommenen Teil verantwortlich zeichnen. Die Frage wäre also, ob man im Portal oder Wikipedia Recht eine Abteilung anlegt, in der die Kommentierung von Gesetzesvorschriften versucht wird. Freilich bedürfte man hierzu einer Reihe von Köpfen, die bereit wäre, hier erhebliches Know-how unterzubringen und dafür Sorge zu tragen, dass die Kommentierungen aktuell bleiben - sonst haben sie für die Praxis und jeden anderen Anwender keinen Wert, so dass man man das dann von vornherein den juristischen Fachverlagen überlassen kann. 2. An der Universität des Saarlandes wird - meines Wissens federführend von Ralf Zosel - ein Jurawiki aufgebaut: http://www.jurawiki.de/ . Man macht sich in diesem Bereich "Recht" möglicherweise doppelte Arbeit, die vielleicht sogar auf "zweimal halbe Arbeit" hinauslaufen könnte. Wäre denkbar, hier einen Zusammenschluss zu finden - oder schlicht eine Möglichkeit der wechselseitigen Verdoppelung der Einträge? --Simons 16:25, 3. Jul 2004 (CEST) zu 1.) Hmm... Der Kurzkommentar zum BGB "Palandt" allein faßt knapp 3.000 Seiten und wird jährlich aktualisiert. Die Kommentierung zur ZPO "Baumbach/Hefermehl" sind mit Index weitere 3.000 Seiten. In diesen Kommentierungen sind jedoch nur erste Informationen enthalten. Um ein spezielles Problem nachzusehen, wird dann am Ende doch ein mehrbändiger Großkommentar (etwa 30.000 Seiten?) benötigt. Wer soll das, auch noch unentgeltlich, schreiben? Ich nicht! Eine Kommentierung ist schon etwas anderes, als mal einen Kurzbeitrag zu verfassen, der freundlicherweise von Kollegen weiterbearbeitet und auch in Form gebracht wird. --Behlau 12:45, 27. Jul 2004 (CEST)
PolizeiTag! Ich habe die Patenschaft für Polizei übernommen und das Portal Polizei gegründet. Da es hin und wieder einige Überschneidungen gibt, habe ich das Portal Recht als verwandtes Portal eingefügt ... vielleicht besteht ja Interesse, das umgekehrt auch zu machen? --Aries 06:34, 25. Jul 2004 (CEST)
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