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Aaalso, ich weiß jetzt auch grade nicht, wie man das anders schreiben soll, aber der Artikel gefällt mir nicht. Wendungen wie "man sollte" und "Kontakt zu Gelichgesinnten findet man da und da" passen irgendwie nicht in ein Lexikon. Obwohl ich von Gruppensex keine praktische Ahnung habe, erscheint mir das irgendwie eher wie ein Ratgeber formuliert oder eine Art Sex FAQ... Kruemelmo 13:25, 1. Mär 2004 (CET)
"Wo es sich im Rahmen von Gruppensex um inzestiöses Verhalten oder um die Einbeziehung Minderjähriger oder um die Ausnutzung von Abhängigkeitsverhältnissen handelt oder wo schwere Risiken der gesundheitlichen Gefährdung verschwiegen werden, besteht hingegen auch heute noch eine rechtliche Veranlassung zum Handeln vonseiten der Strafbehörden." Was hat den das in einem sachlichen Artikel zu tun. Genauso könnte man schreiben: "Wo es sich im Rahmen von GS jedoch um Mord oder Todschlag handelt..." Hier gehts doch nur um ein moralisches Urteil! Der Artikel ist schon so nicht sachlicht genug.. *seufz*
Nein, diese Bestimmung ist keineswegs überflüssig. All diese Dinge kommen tatsächlich vor. Wenn man so tun will, als ob es all das nicht gäbe, ist man blind für die Realität. *stultus*
Wie ich mich erinnere ist der schwule dreier in england erst kürzlich straffrei gestellt worden. Weiss da jemand mehr?
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