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Verweise auf die entsprechenden Gesetzestexte und Information über Österreich und die Schweiz wären noch gut, aber bei beidem kenn ich mich nicht aus :-) --Warp 10:35, 27. Mai 2003 (CEST) Ich würde "muss sie mindestens 5 Prozent der Stimmen auf sich vereinen" durch das einfachere "muss sie mindestens 5 Prozent der Stimmen erhalten" ersetzen. Ich frage mich zu jeder Wahl wieder, was mit der offiziell klingenden Formulierung "Stimmen auf sich vereinen" eigentlich genau gemeint ist. Hat jemand etwas dagegen, oder kann jemand den genauen Inhalt dieser Formulierung erklären? --Nieswurz 05:48, 2. Jun 2003 (CEST)
Im Artikel Bundestag ist bereits eine Beschreibung der 5%-Klausel zu finden. Das ganze sollte noch irgendwie vereinheitlicht werden. -- Magnus 16:56, 20. Jun 2003 (CEST)
Im Text steht, daß die 5%-Hürde bereits 1953 bundesweit galt, während im Satz danach steht, das entsprechende Gesetz wurde erst 1954 verabschiedet. Wie paßt das zusammen?
Ich halte den Satz "Alle Stimmen, die für kleinere Parteien abgegeben werden verfallen genau so, als wären sie ungültige Stimmen" für irreführend. Genauso halte ich den Beginn des Textes für wenig elegant.
Die Begründung für die Sperrklausel anhand der Entwicklung des dritten Reiches finde ich im Vergleich zum Restartikel etwas kurz. Außerdem kann man auch gegen diese Begründung argumentieren: Für das Ermächtigungsgesetz hat doch auch die Zentrumspartei gestimmt (die Vorgängerpartei der CDU), die sich immer als unideologisch dargestellt hat und für die 5% keine Hürde gewesen wäre. anonym 19:05, 28. Sep 2004 (CEST)
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