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Durch einen Rechtschreibfehler im internen Link (aufgeklärEter Absolutismus) entstand der folgende Beitrag, den ich nur kommentierend in die Diskussion stellen möchte. Insofern der Autor des doch prägnanteren Originalartikels "aufgeklärter Absolutismus" möchte, kann er ja etwas davon einfach übernehmen. Der aufgeklärte Absolutismus ist eine Variation des despotischen Absolutismus. Während dieser die absolute Macht des Alleinherrschers durch die Idee des Gottesgnadentums oder der Anciennität der Dynastie legitimiert, rechtfertigt der aufgeklärte Absolutismus die Machtansprüche auf der Grundlage aufklärerischer Staats- und Rechtsphilosophie. Bei gleichbleibender Machtfülle wandelt sich dadurch der Habitus des Herrschers vom quasi Göttlichen, hin, zum "ersten Diener des Staates" (vgl. Friedrich II. (Preußen)).
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