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| Unruhen
und Revolten in Städten der frühen Neuzeit am Beispiel Frankfurt und
Aachen |
1. Einleitung:
Die Krise des 17. Jahrhunderts, wie sie Christopher Friedrichs in seiner
gleichnamigen Untersuchung beschreibt, begann mit einem europaweiten
Umsichgreifen von politischen, religiösen und wirtschaftlichen Unruhen. Doch
dabei beschränkten sich die zum Teil blutigen Unruhen nicht mehr nur auf die
unterdrückte Bauernschaft, sondern auch auf die freien Städte des heiligen
römischen Reiches deutscher Nation, die bis dahin weitgehend ein hohes Maß an
politischer Stabilität aufgewiesen hatten.
Im Folgenden soll exemplarisch an den Unruhen der Städte Aachen (1608-1611)
und Frankfurt (1612-1624)
die Gründe, der Verlauf und die Ergebnisse der bürgerlichen Proteste erörtert
werden. Ähnliche Geschehnisse lassen sich, wenn auch meist nicht in so klarer
Form, auch in vielen anderen freien Reichsstädten in diesem Zeitraum erkennen.
Eine genaue Gegenüberstellung der Unruhen in den zwei Städten, die von
Matthias Meyn für Frankfurt und von Heinz Schilling für Aachen zudem
ausführlich dokumentiert wurden, ergibt schließlich einen deutlichen Eindruck
des religiösen, sozialen und politischen Konfliktpotentials in den freien
Reichsstädten am Vorabend des Dreißigjährigen Krieges.
2. Die Situation der deutschen Städte
zu Beginn des 17. Jahrhunderts:
Der Beginn des 17. Jahrhunderts kann im Hinblick auf den inneren Frieden der
deutschen Reichsstädte als Zeitraum immer wieder aufflackernder Unruhen
angesehen werden. Meist waren es aber nicht Hungerrevolten oder religiöse
Unruhen, die zu Bürgeraufständen führten, sondern viel tieferliegende
politische und soziale Probleme. Die freien Reichsstädte des Heiligen
Römischen Reiches waren weitgehend unabhängig von Territorialherren und nur
dem Kaiser verantwortlich. Die oberste Autorität hatte innerhalb der Städte
meist der Rat inne, dessen Mitglieder sich zwar nicht durch allgemeine Wahlen,
jedoch durch ein komplexes System von Auswahlverfahren aus Zünften oder
Patriziern rekrutierten. Allerdings unterschied sich das Selbstverständnis der
Regierenden zunehmend von der Auffassung der Bürger. Die Magistrate sahen sich
als absolute Herrscher, die analog zu ihren benachbarten Territorialherren
unbedingten Gehorsam von ihren „Untertanen" forderten. Die Bürger sahen
in den Räten nach wie vor Treuhänder der städtischen Gemeinschaft. Die
Diskrepanz dieser zwei Standpunkte erwies sich bald mehr und mehr als
Konfliktstoff, da es unübersehbar war, dass die Magistrate ihre Macht missbrauchten
und das Vertrauen der Bürger verloren. Zwischen 1580
und 1700
kam es in fast allen größeren Reichsstädten zu Revolten gegen die mit fast
unbeschränkter Macht regierenden Räte. Die exakten Gründe variierten von
Stadt zu Stadt, jedoch gingen meist langjährige sozial-ökonomische Krisen und
Religionsstreitigkeiten den Unruhen voraus. Die Situation in den Städten wurde
zudem von weit größeren politischen Konstellationen beeinflusst, die ihre
Schatten voraus warfen. Katholiken und Protestanten, in Protestantischer Union
und Katholischer Liga organisiert, begannen nach einer Periode sich
verschärfender religiöser und politischer Konflikte, sich auf auf die Lösung
ihrer Streitigkeiten mit militärischen Mitteln vorzubereiten.
Seit dem späten Mittelalter hatten sich die Konflikte zwischen Patriziern und
Bürgerschaft in den freien Reichsstädten verschärft. In Zünften organisiert
versuchten die Bürger ihr Recht auf politische Mitwirkung gegenüber der
etablierten Obrigkeit durchzusetzen. Meist hatten sich mit der Zeit
Zunftverfassungen entwickelt, in denen der politische Einfluss zwischen dem
Patriziat bzw. dem „alten" Rat und den Zünften geregelt wurde. Das
Verhältnis der sozialen und politischen Kräfte, das sich daraus ergab, war
aber meist unterschiedlich. Es hing oft davon ab, ob die beiden Partner sich
selbst einigten, ob Ratsvertreter befreundeter Nachbarstädte vermittelten oder
der Kaiser selbst in die innerstädtischen Verhandlungen eingriff. Obwohl diese
neuen Arten von Stadtverfassungen über einen langen Zeitraum eine mehr oder
minder große Stabilität garantierten, waren sie nach wie vor Kompromisslösungen,
was sie für den Fall drastischer gesellschaftlicher Umbrüche wie den
Auswirkungen der Reformation, für Krisen anfällig machte. Die Dynamik der
reformatorischen Konflikte führte dazu, dass sich religiöse Forderungen bald
mit politischen vermischten und sich dabei meist gegen die herrschenden
Schichten richteten.
3. Die Aachener Unruhen von 1608:
Seit der Mitte des 16. Jahrhunderts nahm der Kalvinismus in der Politik des
Bürgertums der freien Reichsstadt Aachen eine stetig größer werdende Rolle
ein. Die starke Zuwanderung von Niederländischen Protestanten hatte schon um 1581
zur Teilung der Stadt in zwei konfessionelle Lager geführt und gipfelte in der
Entstehung eines katholischen und eines evangelischen Stadtrates - beide mit dem
Anspruch einer Alleinvertretung der Bürger. Als kaiserliche Gesandte, trotz
Schlichtungsauftrag, die Anerkennung der Protestanten verweigerten, führte noch
im selben Jahr ein bewaffneter Bürgeraufstand zur Neuwahl des Stadtrates, der
fortan überwiegend protestantisch dominiert wurde. Nachdem das katholische
Ratsregiment weder durch kaiserliche Mandate noch durch Jülicher Landsperren
wiederhergestellt werden konnte, verhängte Kaiser Rudolf II. 1593
die Reichsacht über die Stadt und ließ sie 1598
gewaltsam vollstrecken. Die Absetzung des evangelischen Rates durch kaiserliche
Truppen beendete die fast zwanzigjährige Vorherrschaft der kalvinistischen
Partei in Aachen.
Obwohl die Ratsfähigkeit auf Katholiken beschränkt wurde, blieb die bisherige
Verfassung formell in Kraft. Da diese jedoch grundsätzlich allen Bürgern freie
Ratswahl und Mitspracherecht bei allen die gesamte bürgerliche Gemeinde
berührenden Probleme zusicherte, kam es zu einer gefährlichen Diskrepanz
zwischen der Verfassungstheorie und der Realität. Aufgrund des starken
Rückhaltes der Protestanten in den genossenschaftlichen Institutionen der Stadt
wurde es in den folgenden Jahren dem katholischen Rat zunehmend unmöglich, die
verfassungsmäßig vorgeschriebenen Konsultationen mit diesen Gremien
vorzunehmen. Streit innerhalb des katholischen Ratslagers über innen- und
außenpolitische Fragen tat ein Übriges dazu, um das Vertrauen der Bürger in
ihre Führung noch weiter sinken zu lassen.
Aufgrund ihrer geographischen Lage stand die Stadt im Überschneidungsbereich
konfessioneller und machtpolitischer Einflusssphären. Vor allem die Vogteien
Jülich und Brabant beriefen sich auf überkommene mittelalterliche
Hoheitsrechte in der Stadt. Da der katholische Rat Aachens aber mit gerade
diesen Kräften aus konfessionellen Gründen ein Bündnis anstrebte, ergab sich
zwangsläufig die Kritik, mit dieser Gesinnung reichsstädtische Freiheiten
aufzugeben.
Die Protestanten hatten seit 1598
das Recht auf Ausübung ihrer Religion verloren und eine Welle von
Bücherverbrennungen und Ausweisungen evangelischer Prediger über sich ergehen
lassen müssen. Ein katholisches Sendgericht wachte fortan über die Beachtung
der tridentinischen Tauf- und Eheschließungsdekrete. Der neu angesiedelte
Jesuitenorden sorgte für die katholische Erziehung der Jugend und die
Rekatholisierung der Bürgerschaft. Doch gerade die katholische
Erneuerungsbewegung stellte eine viel größere Gefahr für die evangelischen
Gemeinden dar, da die Bemühungen der Jesuiten bald Wirkung zeigten. Die
Anwendung inquisitorischer Maßnahmen, wie sie der Kaiser vorgeschlagen hatte,
war gerade noch von der Bürgerschaft verhindert worden, um den inneren Frieden
nicht vollends zu zerstören. Die Situation des Aachener Protestantentums
erreichte damit zu Beginn des 17. Jahrhunderts einen Tiefpunkt. Nach
hoffnungsvollen Jahren der Expansion des evangelischen Glaubens in der
Bürgerschaft, sah man sich nicht nur in allen Bereichen um Jahrzehnte
zurückgeworfen, sondern hatte auch den langsamen Exitus der eigenen Gemeinden
vor Augen.
Neben den genannten konfessionellen Problemen gab es aber auch im
wirtschaftlichen Bereich deutliche Spannungsfelder. Die Stadt Aachen machte zu
Beginn des 17. Jahrhunderts eine deutliche ökonomische Krise durch, die sowohl
kurz- wie auch längerfristige Ursachen besaß. Sie übte sowohl starken
sozialen als auch politischen Einfluss in der Stadt aus. Schon während der Zeit
des evangelischen Rates hatten die Handelssperren und Konfiskationen Aachener
Güter durch die Spanier und Jülicher die Wirtschaft stark getroffen. Die
niederländischen Befreiungskämpfe und der Truchseßsche Krieg taten ein
Übriges, um sowohl die Versorgung mit Grundstoffen, als auch den Export der auf
Fernhandel angewiesenen Aachener zu erschweren.
Obwohl die Wiedereinsetzung des katholischen Rates die Lösung dieser Probleme
versprach, behinderten die fortdauernden Auseinandersetzungen in den
Niederlanden weiterhin den Handel und auch der katholische Rat wurde bald in
neue Auseinandersetzungen mit Jülich über die städtischen Hoheitsrechte
hineingezogen, was schließlich zu einer Neuauflage der Handelsblockade führte.
Innerhalb der Stadt hatten Bußgelder und Enteignungen der evangelischen
Unternehmerschicht wichtiges Kapital entzogen und mit einer allgemeinen
Unsicherheit eine Rekonsolidierung der Aachener Wirtschaft verhindert. In der
breiten Schicht der von Textil- und Messingproduktion abhängigen Arbeiter griff
zunehmend soziale Unsicherheit um sich.
Mit den obengenannten Punkten, dem starken Autoritätsverlust der Obrigkeit und
deren Schwächung durch interne Spannungen, ergab sich eine fast klassische
Atmosphäre für eine Erhebung gegen das herrschende Regime.
Der Anlass des Aufstandes von 1608
war die Gefangensetzung eines Aachener Bürgers auf dem Territorium des
Großherzogtums Jülich. Damit wurde deutlich, dass der Rat nicht fähig war,
Sicherheit und Eigentum der Bürger gegenüber den Einschüchterungsversuchen
des benachbarten Territorialstaates sicherzustellen. Aus diesem Umstand ergab
sich eine spontane Zusammenrottung von Bürgern aller Konfessionen mit dem Ziel,
drohende Gefahr von der Stadt abzuwenden. Angesichts des Versagens des Rates
fühlte man sich legitimiert, selbst in die Geschicke der Stadt einzugreifen.
Die Bürger versprachen sich gegenseitigen Beistand bei Repressalien durch die
Obrigkeit und wählten einen Ausschuss von Vertretern der 14 Aachener Gaffeln.
Dieser „ad hoc" gebildete Ausschuss wurde dem Rat beigestellt, um die
städtische Politik in mehreren missliebigen Punkten zu korrigieren - immer mit
der Möglichkeit eines direkten Rückgriffs auf die Bürgerschaft. Aufgrund des
gegebenen Anlasses sollten vor allem die Beziehungen zu Jülich neugeregelt und
später die Sendgerichtsverfahren der katholischen Kirche eingestellt werden.
Die Entfernung der Verantwortlichen für die missbilligte Politik der letzten
Jahre aus dem Rat ergänzte den Forderungskatalog.
Wider Erwarten zeigte der massive Bürgerprotest Wirkung. Der Rat gab allen
wesentlichen Punkten der Forderungen nach. Die gravierendste Folge der Unruhen
war letztlich die Tatsache, dass der Bürgerausschuss auch nach Beendigung der
Streitigkeiten bestehen blieb und sein politisches Gewicht zu wahren verstand.
Somit war es zu einer deutlichen Stärkung der Position von Gemeinde und Gaffeln
gegenüber dem Rat gekommen. Obwohl im Rat noch immer nur Katholiken vertreten
waren, erhielten die Gaffeln freiere Hand bei der Aufnahme von Protestanten, die
sie sogar wieder in Zunftämter wählen durften. Das politische Monopol der
Katholiken war damit gebrochen.
Die damit erreichte Stärkung der genossenschaftlichen Verfassungskomponente auf
der einen, sowie die erneute obrigkeitliche Verhärtung des Ratsregimentes auf
der anderen Seite, führte im Juli 1611
zu einer zweiten bürgerlichen Oppositionsbewegung in Aachen. Anlass dazu war
der Gottesdienstbesuch Aachener Protestanten auf jülicher Territorium, da dort
mittlerweile protestantische Fürsten das Regime übernommen hatten. Obwohl der
Rat nach dem Aufstand von 1608
ausdrücklich den protestantischen Bürgern religiöse Aktivitäten außerhalb
der Stadt zugestanden hatte, schritt er gegen fünf Aachener Bürger ein, welche
die Stadt zum Zwecke des Gottesdienstes verlassen hatten. Angesichts des
Übertretens des benachbarten Territoriums in das protestantische Lager sah sich
der Rat soweit innenpolitisch geschwächt, dass er bemüht war, den Bürgern
ihre Gehorsamspflicht gegenüber der städtischen Obrigkeit einzuschärfen. Als
Antwort auf diese grundlegende Verletzung der bürgerlichen Freiheiten rotteten
sich am 5. Juli 1611
200 bewaffnete Bürger zusammen, um dem Rat ihre Beschwerden vorzutragen. Die
Absetzung des protestantischen Rates 1598
wurde dabei nochmals als Verletzung des Prinzips der freien Wahlen bezeichnet
und als Unterminierung der genossenschaftlichen Grundlagen der Stadtverfassung.
Nach Ansicht der Bürger waren gerade damit die fähigsten Köpfe der
Bürgerschaft von der politischen Partizipation ausgeschlossen worden. In
religiöser Hinsicht wurde in der Beschwerdeführung der Stadtrat als Organ der
Bürgerschaft auf die religiösen Bedürfnisse der Bürger verpflichtet. Das
bedeutete, dass aufgrund des hohen Anteils von Protestanten unter den Bürgern
die Tolerierung protestantischer Religionsausübung und die Aufhebung der
politischen Diskriminierung gefordert wurde. Der dritte Beschwerdenkomplex bezog
sich auf die Rechtsbrüche des Rates gegenüber den Bürgern. Es wurden
besonders die Verstöße gegen die Freiheitsrechte der Bürgerschaft beklagt,
die ja auch den Anlass der Proteste ergeben hatten. Dem Rat wurde vorgeworfen,
er benachteilige Protestanten bei der Vergabe von Bürgerrechten und
Zunftämtern. Weiterhin beschwerte man sich über Fahrlässigkeit in der
Verwaltung öffentlicher Gelder und Besitzes sowie über Veruntreuungen der
Ratssekretäre.
Doch die politische Lage beruhigte sich trotz der Ablehnung der Forderungen
durch den Rat bis Mitte Oktober, als ein neuer Auslöser den Konflikt wieder
belebte. Anlass war diesmal ein Abkommen, welches der Stadtrat mit der
katholischen Brabanter Regierung abgeschlossen hatte und welches die
Bürgerschaft argwöhnen ließ, man werde der spanischen Unterjochung
ausgeliefert. Aus dieser Vermutung heraus zog eine aufgebrachte Menge vor den
Rat und forderte Zutritt zum Stadtarchiv, um die Vereinbarungen des Vertrages
selbst in Augenschein nehmen zu können. Vertreter des Rates wiesen solche
Forderungen empört zurück. Es zeigte sich, dass sich das Verhältnis von Rat
und Bürgerschaft bereits grundlegend geändert hatte. Die Obrigkeit fühlte
sich den Bürgern nicht mehr verantwortlich und berief sich auf eine Erklärung,
die der katholische Rat 1612
dem Kaiser während der Krönungsfeierlichkeiten in Frankfurt überreicht hatte.
Darin hieß es, dass bei möglichen Verfehlungen des Rates, ein Urteil darüber
:
„nitt bey der Gemeindt undt unterthanen (läge), sunst würdt kein Kayser,
König oder Fürst, oder einiche obrigkheitt bey Ihrem Regiment eine stundt lang
gesehen sein. Es wurde auch der Religions-Landtfriedt und alle
Reichs-Constitutiones uff einmahl hinweggenommen." Der einzig erlaubte Weg
sei dagegen eine Beschwerdeführung beim Kaiser als höchster Obrigkeit, dessen
„geburendes bescheidts (die Bürgerschaft) friedlich und ruhig zerwarten"
hätte. „Nemo enim contra Magistratum proprium, qui Sanctus et a Deo
constitutes est, insurgere, arme sumere, vi agere, vel eondem inferre, aut sibi
ipsi, quando Juicem, et Superiorem habet, Jus dicere debet; adeo ut qui
Superioribus et Magistratui resistit Deo resistit: Neque singulis est
concedendum, quod per Magistratum publice fieri multoque minus contra illum quid
attendari debet, ne maioris Tumultus inde nascatur occasio."
Damit setzte der Rat der Forderung der Bürgerschaft nach politischer Mitwirkung
das neue Selbstverständnis des Gottesgnadentums entgegen, welches
selbstverständlich jedes Recht auf Widerstand ausschloss. Es folgten in den
nächsten Tagen mehrmals gefährliche Ausschreitungen gegen Magistratsbeamte.
Als am 29. Oktober Vertreter des Rates eine Inventur des Archivs durchführen
wollten, zwang sie eine aufgebrachte Bürgermenge, einigen „ad hoc"
gewählten Vertretern Einblick in die umstrittenen Akten zu gewähren. Damit war
das primäre Ziel der bürgerlichen Bewegung erreicht worden und die Bürger
konnten ihren politischen Einfluss ausbauen. Im neuen Jahr, 1612,
erfolgte schließlich eine Neuwahl des Rates nach der alten Stadtverfassung. Die
Wahl der Mitglieder erfolgte aus den 14 Gaffeln und schloss erstmals wieder
Protestanten ein, womit die Bürgerschaft auch ihr letztes Ziel erreicht hatte.
4. Der Bürgeraufstand in der
Reichsstadt Frankfurt 1612-1614:
Auch der Frankfurter Bürgeraufstand 1612-1614
lässt sich in die Krise des deutschen Städtetums im 17. Jahrhundert einordnen.
Der Aufstand, der zu Unrecht oft auf die alleinige Initiative des
Rädelsführers Vinzenz Fettmilch zurückgeführt wurde, ergab sich aus einer
komplexen Mischung aus sozialen, wirtschaftlichen, verfassungsrechtlichen und
kulturell-religiösen Gründen.
Das Patrizische Stadtregime Frankfurts hatte durch Korruption und Misswirtschaft
schon seit langem den Rückhalt in der Bevölkerung verloren. Das Patriziat,
welches sich seit Beginn des 16. Jahrhunderts gegenüber der Bürgerschaft
sozial abgeschlossen und vom bürgerlichen Erwerbsleben zurückgezogen hatte, schloss
die wirtschaftlich aufsteigende kaufmännische Oberschicht von jeglicher
politischen Beteiligung aus. Die Patrizier sahen die Ratssitze als ein frei
verfügbares und vererbbares Eigentum, das sie unabhängig vom Willen der
Bürgerschaft benutzten. Ausgedehnte Vetternwirtschaft sorgte für eine
Verfilzung der städtischen Verwaltung und eine unkontrollierte Schuldenpolitik
brachte die Stadt in große finanzielle Bedrängnis. Auch der städtischen
Justiz wurde Bestechlichkeit, parteiische Entscheidungen und voreilige
Urteilsvollstreckungen vorgeworfen. Das Fehlen eines Kornmarktes in der Stadt
führte dazu, dass Zwischenhändler das Getreide im Umland billig erwerben und
mit hohem Gewinn in der Stadt wieder verkaufen konnten, was bei den Bürgern der
Stadt zu einem dauerhaften Beschwerdepunkt wurde. Aber auch die Juden, die unter
kaiserlichem Schutz in der Stadt wohnten, wurden in den Augen der Bürger zu
einem Problem. Man warf ihnen vor, entgegen einschlägiger Beschlüsse
verschiedener Städtetage, statt 6% bis zu 12% Zinsen zu fordern und mit einer
besonders rigorosen Eintreibung von Schulden zur Verarmung vieler Frankfurter
beigetragen zu haben. Man warf in diesem Zusammenhang auch den Ratsherrn vor,
diese Praxis nicht nur zu dulden, sondern auch die Juden mit hinterzogenen
Steuergeldern zu unterstützen.
Der Anlass, welcher zum Ausbruch der Unruhen in Frankfurt führte, war die Wahl
des Königs Matthias zum Kaiser des heiligen Römischen Reiches im Mai 1612.
Gemäß der Vorschrift der Goldenen Bulle hatten Rat und Bürgerschaft dem
Kaiser den Treueid geleistet. Im Gegenzug erhielt der Frankfurter Rat die
Privilegien der Stadt bestätigt. Da die patrizischen Ratsherrn jedoch nicht
bereit waren, die Art der kaiserlichen Stadtprivilegien der Bürgerschaft
mitzuteilen, entstand bei diesen die Vermutung, das Privileg der Abgabenfreiheit
werde den Bürgern vorenthalten. Des weiteren forderten sie die Zahl der in der
Stadt wohnenden Juden zu verringern und die Einrichtung eines wöchentlich
stattfindenden Kornmarktes. Allein die Verschiedenartigkeit der Forderungen
zeigt hier die unterschiedlichen Gründe für die Unzufriedenheit der Bürger.
Eine entsprechende Bittschrift der Bürger an den Magistrat der Stadt zeigte
aber ebenso wenig Wirkung, wie entsprechende Schreiben an die Kurfürsten und
sogar an den Kaiser.
Die Unnachgiebigkeit des Rates sorgte schließlich dafür, dass radikalere
Elemente unter den oppositionellen Bürgern zunehmend Auftrieb erhielten. Diesen
gelang es, einen Bürgerausschuss zu gründen, der am 12. Juli 1612
mit der Unterstützung von ca. 200 Bürgern in den Römer eindrang, um eine
sofortige Antwort auf die Forderungen zu erhalten. Der Rat stellte den Bürgern
darauf einen Einblick in die Privilegien in Aussicht, bezeichnete sich jedoch im
Hinblick auf des Judenproblem als nicht verantwortlich und lehnte auch die
Forderung nach einem Kornmarkt ab. Die Unzufriedenheit über diese Antwort und
das Gerücht, der Magistrat wolle den Streit mit Hilfe von 400 noch vom Wahltag
anwesenden Söldnern lösen, führte dazu, dass sich die Bürger rasch
bewaffneten und begannen, organisiert die Straßen zu kontrollieren. Zu den
bisherigen Forderungen des Bürgerausschusses wurde zusätzlich noch die
Forderung aufgestellt, aus der Stadtkasse, dem „Aerar", Geld zu
günstigen Konditionen leihen zu dürfen, um so nicht von jüdischen Bankiers
abhängig zu sein. Am 14. Juli zeigte sich der Rat gegenüber einer in den
Römer eingedrungenen Bürgern verhandlungsbereit. Eine Bürgerdelegation sollte
Einblick in die Privilegien erhalten, ein Kornmarkt eingerichtet werden, der
Aerar unter bestimmten Bedingungen beleihbar werden und auch in der Judenfrage
wollte man sich bei dem Kaiser für die Forderungen der Bürger verwenden. Doch
diese Zugeständnisse konnten die aufgebrachte Bürgerschaft schon nicht mehr
beruhigen. Diese nahmen jetzt den Disput als Anlass, noch viel grundsätzlichere
Änderungswünsche vorzubringen.
Mitten in die laufenden Verhandlungen traf am 30. Juli ein kaiserlicher Herold
ein, der gemäß des kaiserlichen Beschlusses verkündete, dass der Bürgerausschuss
ungesetzlich sei und die Bevölkerung dazu aufrief, die Waffen niederzulegen.
Gesandte aus Speyer, Worms und Nürnberg, die ebenfalls in der Stadt
eingetroffen waren, boten beiden Seiten die Vermittlung in dem Streit an. Doch
die Forderungen der Bürgerkommission erstreckten sich jetzt auch auf die
Zusammensetzung des Rates, bei dem die Mitgliedschaft zu vieler Personen der
gleichen Familien kritisiert wurde. Ein ewiger Bürgerausschuss sollte ebenfalls
die Geschäfte des Rates kontrollieren. Mit dem Eintreffen der kaiserlichen
Subdeligierten am 8. Oktober erhoffte sich nun jede Seite die kaiserliche
Unterstützung bei den Streitfragen. Nach ausführlichen Verhandlungen mit
beiden Seiten erreichten die Delegierten eine Verhandlungsgrundlage, die nach
dem Eintreffen der beiden kaiserlichen Kommissare, dem Erzbischof von Mainz und
dem Landgraf von Hessen-Darmstadt, in einem 71 Punkte umfassenden Vertrag
fortgeführt werden konnte. In dieser Vereinbarung, die am 24. Dezember 1612
vollendet wurde, einigten sich Rat und Bürger in allen wesentlichen Punkten.
Die Privilegien sollten einer Gruppe von sieben vereidigten Bürgerdeputierten
offengelegt werden, aus 36 von der Bürgerschaft vorzuschlagenden Kandidaten
sollten 18 neue Ratsherrn gewählt werden und der Höchstzins für das
Kreditgeschäft mit den Juden wurde auf 8% festgelegt.
Doch diese Einigung bescherte nur eine kurze Zeit trügerischer Ruhe. Da die
kaiserliche Bestätigung des Vertrages erst im Mai 1613
eintreffen sollte, ließ dieser Umstand Intrigen der Ratsherrn vermuten und
verhinderte eine Entspannung der Lage. Ein neuer Streit ergab sich bald aus Anlass
des von den einzelnen Amtspersonen, den neuen Ratsherrn und den Neunern zu
schwörenden Eides. Der Bürgerausschuss bestand auf seiner Anwesenheit bei
diesem Akt und machte dem Rat damit wichtige Hoheitsrechte streitig. In diesem
Stadium des Disputs traten auch die führenden Köpfe der Bürgerbewegung
deutlich als Volkstribunen hervor. Vor allem der Lebkuchenbäcker Vinzenz
Fettmilch, der Schneider Konrad Schopp, der Schreiner Konrad Gerngross und der
Buchdrucker Johann Saur erschienen bei jeder Gelegenheit im Römer, um in
Begleitung einer großen Menschenmenge ihre Forderungen vorzutragen.
Währenddessen schritt die Auflösung der öffentlichen Ordnung weiter voran.
Drohungen und Übergriffe gegen Juden waren an der Tagesordnung, einzelne
Stadtteile Frankfurts überwarfen sich und die Messen des Jahres 1614
schienen in Gefahr. Die Entdeckung von Korruptionsaffären und Veruntreuungen
von Ratsmitgliedern schürte die Volkswut dabei noch mehr und führte im Februar
1614
zur Entlassung der verhassten Beamten Schacher und Pyrander. Unter der Androhung
der kaiserlichen Inquisition, die zudem eine massive Einmischung in die Belange
der freien Reichsstadt nach sich gezogen hätte, einigten sich die beiden Seiten
jedoch sehr schnell. Um weiteren kaiserlichen Interventionen zu vorzukommen,
leisteten am 27. Januar die Bürger dem Rat einen Treueid, und ein kirchliches
Dankfest wurde ausgerufen.
Nachdem das gemeinsame Interesse an der städtischen Autonomie die Gegensätze
so vorübergehend überdeckt hatte, kam es jedoch schon im Mai 1614
anlässlich der Neuwahl der Bürgermeister zu neuen Unruhen. Am Tag der Wahl
erschien Vinzenz Fettmilch mit großem Gefolge auf dem Römer und warf dem Rat
Korruption und Amtsmissbrauch vor. Schon am nächsten Tag, als der Rat wieder
zusammentreten wollte, stieß er auf organisierte Gewaltanwendung, als
verschiedene Mitglieder in Zunftstuben verschleppt und dort festgehalten wurden.
Als es dem Rat schließlich am 15. Mai doch noch gelang zusammenzutreten, zwang
eine wütende Menge die 18 neuen Ratsmitglieder, den Römer zu verlassen und
setzten die übrigen Ratsherrn in der Ratsstube fest. Während sich in der Stadt
wilde Gerüchte über den Angriff fremder Truppen verbreiteten, patrouillierten
bewaffnete Bürgerverbände in den Straßen. Auch die am 16. Mai in der Stadt
eintreffenden kaiserlichen Subdelegierten konnten keinerlei Zugeständnisse
erwirken, bis am 19. Mai endlich der alte Rat sich aus Hunger, Durst und
Entkräftung geschlossen zur Abdankung bereit erklärte.
Doch in diesen Sieg der Bürger platzte am 5. August ein Mandat des Kaisers,
wonach alle Bürger binnen 14 Tagen sich dem alten Rat aufs neue zu unterwerfen
hätten. Von den ultimativen kaiserlichen Forderungen verunsichert,
unterschrieben viele Bürger in Kürze eine entsprechende Erklärung. Den
übrigen, unter der Führung von Vinzenz Fettmilch, drohte man mit Reichsacht.
Angesichts solch einer Drohung fühlte man sich in die Enge getrieben, nahm die
Subdelegierten gefangen und begann mit Plünderungen im Judenviertel. Die um ihr
Leben bangenden Subdelegierten stimmten schließlich einer Neuwahl des Rates zu,
bei der am 8. September die 18 neu eingetretenen Bürger durch 25 weitere
ergänzt wurden. Mit der Erpressung der Subdeligierten, dem Pogrom an den unter
kaiserlichem Schutz stehenden Juden und der erzwungen Ratswahl, war jedoch das
kaiserliche Maß an Toleranz überschritten. Am 8. Oktober 1614
traf ein kaiserlicher Herold mit der Achtserklärung über Fettmilch, Gerngross
und Schopp ein. Während der Rat nun in tatenloser Resignation versank,
rüsteten sich die Anhänger der Geächteten für einen bewaffneten Konflikt.
Als jedoch immer mehr Frankfurter Bürger sich schriftlich dem kaiserlichen
Mandat unterwarfen, stellte sich am 7. Dezember Gerngross den kaisertreuen
Bürgern. Einen Tag später gelang es der kaisertreuen Partei, auch die übrigen
zwei Geächteten festzunehmen.
Nach der Festnahme der Rädelsführer schritt die Wiederherstellung von Ruhe und
Ordnung in Frankfurt schnell voran. Am 10. Dezember wurden die neugewählten
Ratsherrn durch ein kaiserliches Mandat aus ihren Ämtern entfernt und bis zum
4. Januar 1615
waren alle flüchtigen Patrizier wieder in Amt und Ehren. Es folgten bis zum 28.
Februar noch ausgedehnte Verhöre und Verhaftungen von Bürgern, die sich bei
den Unruhen hervorgetan hatten. An diesem Tage erfolgte auch die Vollstreckung
der Urteile und damit das endgültige Ende der Frankfurter Unruhen. Neun
öffentliche Hinrichtungen, allen voran Fettmilch, Gerngross und Schopp, neun
ewige Verbannungen und 23 zeitweilige Verbannungen sollten für alle Zeiten
abschreckend auf mögliche Unruhestifter wirken. Weiterhin wurden 2136 Bürger
mit unterschiedlich hohen Geldstrafen belegt.
Gemäß dem kaiserlichen Urteil wurde der alte Rat von jeder Schuld
freigesprochen und die Juden in ihre früheren Rechte wiedereingesetzt.
Allerdings wurde ihre Zahl in Frankfurt jetzt begrenzt und die Zahl ihrer
Heiraten reglementiert. Die politische Organisationsbasis der Handwerker, die
Zünfte, wurden durch Gewerbevereine ohne eigene Gerichtsbarkeit ersetzt. Die
Gewerbeaufsicht fiel völlig an den Rat. Die aus inneren Schwierigkeiten
entstandene Krise der freien Reichsstadt Frankfurt hatte nicht mit den Kräften
der Stadt selbst behoben werden können. Die entscheidenden Einflüsse zur
Lösung der Konflikte waren letztendlich von außen gekommen.
5. Schlussbetrachtung:
Die Geschehnisse in den beiden Städten reihen sich fast nahtlos in jenes
Phänomen ein, das in der Literatur als die „Krise des 17. Jahrhunderts"
bezeichnet wird. Die Ereignisse jener Zeit, die im Dreißigjährigen Krieg ihren
Höhepunkt finden sollten, waren im Wesentlichen von Unruhen gekennzeichnet, die
sich überall in Europa und zum Teil sogar weltweit nachweisen lassen.
Am Beispiel der Krisen in den zwei Städten Aachen und Frankfurt lassen sich die
politischen Problemkreise der damaligen Zeit konkret nachweisen. In beiden
Städten zeigten sich deutliche Bemühungen des Magistrates, den
genossenschaftlichen Legitimierungsgrund seiner Herrschaft abzustreifen. Der
Anspruch der Bürger, Ursprung jeder legitimen Herrschaftsausübung in der Stadt
zu sein, wurde bestritten. Die Magistrate verteidigten ihren Anspruch auf
Herrschaftsausübung, indem sie sich auf das Gottesgnadentum zurückführten.
Die verfassungsrechtliche Erstarrung machte es den aufsteigenden Gruppen der
Bürgerschaft unmöglich, sich an der städtischen Regierung zu beteiligen.
Politische Vorstellungen von Herrschaft, wie sie in den Territorialstaaten
dieser Zeit schon praktiziert wurden, machte sich nun auch in den Städten
bemerkbar. Vor diesem Hintergrund vollzog sich die Krise der städtischen
Verwaltung, die durch Misswirtschaft und Korruption das Vertrauen der
Bürgerschaft in die städtische Regierung verlor. Sowohl in Aachen als auch in
Frankfurt zeigte sich diese Tendenz im selbstherrlichen Betragen der
Magistratspersonen und in deren mangelnder Bereitschaft, grundlegende Verträge
oder Privilegien der Bürgerschaft offen zulegen.
Obwohl in beiden Städten die Bürgerschaft sich im Recht glaubte und ihre
Forderungen mit Nachdruck, aber ohne die Anwendung übertriebener Gewalt
vorbrachte, unterschieden sich die Ergebnisse der Unruhen deutlich. In Frankfurt
kam es durch den Einfluss äußerer Kräfte, in diesem Fall durch den Kaiser, zu
einer vollkommenen Restauration der alten Zustände. Darüber hinaus wurde mit
dem Verbot der Zünfte zukünftigem bürgerlichem Protest eine mögliche Basis
geraubt. Nach der Beendigung der Frankfurter Unruhen war die wirtschaftliche und
soziale Situation der Bürger schlechter als zuvor.
Der bürgerliche Protest in Aachen hatte, im Vergleich zu Frankfurt, mehr
Erfolg. Frei von äußeren Einflüssen gelang es hier der Bürgerschaft, die
Oligarchisierungstendenzen der Obrigkeit abzuwehren und mit der Durchsetzung von
Neuwahlen dem Rat wieder eine Legitimationsgrundlage zu geben. Nach den Unruhen
hatte die Aachener Bürgerschaft sowohl soziale und wirtschaftliche Missstände
beseitigt, als auch eine religiöse Gleichheit für Protestanten und Katholiken
geschaffen.
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