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| Die
Rolle der UNO im Zweiten Golfkrieg |
I. Einleitung:
Als am 2. August irakische Truppen das benachbarte Emirat Kuwait in einer Art
Blitzkrieg besetzten, sorgte dies in der ganzen Welt für eine beispiellose
Empörung. Die dramatischen Ereignisse hatten von neuem die brisanten Probleme
dieser Region vor die Augen
der Weltöffentlichkeit geführt. Der Handlungsbedarf für die internationale
Staatengemeinschaft ergab sich aber nicht nur aus dem Bruch des Völkerrechtes,
sondern auch aus der Tatsache, dass die wichtigsten Ölreserven der Welt bedroht
waren und der Konflikt so die vitalen Interessen aller Industriestaaten
berührte.
Zu einer effektiven Lösung dieses Problems bot sich erstmals seit ihrer
Gründung die UNO an. Mit dem Ende des kalten Krieges schien es möglich, ein
gemeinsames Handeln aller Staaten zu erreichen, ohne durch die ideologischen
Rivalitäten der Großmächte behindert zu werden, die bislang mit ihren Vetos
im Sicherheitsrat das Instrument der UNO zur internationalen Konfliktlösung
unbrauchbar gemacht hatten. Doch inwieweit wurde die UNO ihrer Bewährungsprobe
in einem Konflikt gerecht, der sich bald zu einer der größten Militäraktionen
seit dem zweiten Weltkrieg ausweiten sollte ?
Eine genaue Analyse der folgenden Ereignisse wird allerdings durch eine
schlechte Informationslage bestimmt, da während des Konfliktes auf allen Seiten
Pressezensur und gezielte taktische Falschinformation vorherrschte. Gute
Anhaltspunkte geben hier aber vor allem die verschiedenen UN-Resolutionen sowie
Erklärungen und Kommuniqués der einzelnen Staatsführer. Zusammenfassende
Monographien über dieses Thema scheinen oft stark von dem politischen
Standpunkt des Autors geprägt.
II. Die Hintergründe
des irakischen Einmarsches in Kuwait:
Die Wurzeln des irakisch-kuwaitischen Konfliktes liegen weit zurück in der
Kolonialgeschichte der Nahostregion. Das Osmanische Reich, welches über
Jahrhunderte die Geschicke dieser Region leitete, eroberte das Gebiet des
heutigen Iraks im Jahre 1534.
Doch erst im 1878
wurde das benachbarte Scheichtum Kuwait als Unterprovinz von Basra in das Reich
eingegliedert. Diese Tatsache sollte später zum Grundstein aller irakischer
Forderungen gegenüber Kuwait werden. Mit dem Beginn des Ersten Weltkrieges
wurde Kuwait 1914
zum britischen Protektorat erklärt, um einen geplanten Zugang des deutschen
Reiches zum Persischen Golf zu verhindern. Kurz darauf eroberten kuwaitische
Truppen die Insel Bubiyan, mit der sich der strategisch wichtige Meereszugang
des Irak kontrollieren lässt.
Nach dem Zusammenbruch des Osmanischen Reiches erhielt Großbritannien auch das
Völkerbundmandat über den Irak und setzte dort unabhängig von Kuwait den
Haschemitenkönig Faisal I. ein. Nachdem der Irak 1930
unabhängig wurde, erfolgte zwei Jahre später erstmals eine irakische
Erklärung, in der er die kuwaitische Grenze respektierte. Eine genaue
Festlegung unterblieb jedoch. 1958
endete im Irak die Monarchie mit einem blutigen Staatsstreich General Kassems,
der ein kommunistisches Regime etablierte. 1961
ermutigte die Sowjetunion den Irak zu einer Invasion in Kuwait, um so Zugang zur
Golfregion zu erhalten. Der Angriff konnte nur durch die Landung von britischen
Marineinfanteristen verhindert werden und zog im selben Jahr die offizielle
Unabhängigkeit Kuwaits nach sich. Im Jahr 1979
löste Saddam Hussein seinen Vorgänger Präsident Al Bakr ab und begann mittels
eines totalitären Regimes nicht nur die systematische Ausschaltung jeglicher
Opposition, sondern erreichte auch dank der Petrodollar einen beachtenswerten
wirtschaftlichen Aufschwung. Ein Jahr später erklärte er dem vom Sturz des
Schahs erschütterten Iran den Krieg, der nach verlustreichen Kämpfen erst 1988
zu einem Ende kam. Im Laufe des Krieges gegen die islamischen Fundamentalisten
des Iran erhielt der Irak zunehmend arabische und internationale Hilfen, da man
in der fundamentalistisch-islamischen Bewegung im Iran eine weitreichende Gefahr
sah. Internationale Waffenlieferungen und eine extrem hohe finanzielle
Unterstützung durch arabische Bruderländer, vor allem Saudi Arabien und
Kuwait, ermöglichten dem Irak seine Rüstungsprogramme weiter auszubauen und
schließlich in militärische Erfolge umzusetzen. Dies beinhaltete sogar
chemische Waffen, die gegen Kurden eingesetzt wurden und den geplanten Bau von
Mittelstreckenraketen und Nuklearwaffen. Am Vorabend des zweiten Golfkrieges
hatte der Irak noch annähernd 800.000 Mann unter Waffen und keinerlei
Konzeption für eine Friedensarmee.
Der wichtigste irakische Zugang zum Persischen Golf der Shatt El Arab war als
Folge des Krieges mit dem Iran noch immer nicht benutzbar. Der alternative
Zugang über den Shatt El Basra hatte den schwerwiegenden Nachteil, dass jedes
Schiff auf dem Weg in den Golf die kuwaitischen Hoheitsgewässer der Inseln
Bubiyan und Warba durchqueren musste. Der Irak besaß praktisch keinen
unkontrollierten Zugang zum Golf mehr und forderte seinen Anspruch auf die zwei
Inseln. Der zweite Punkt der irakisch-kuwaitischen Grenzstreitigkeiten war die
Festlegung der Wüstengrenze, die seit ihrer ungefähren Bestimmung durch
Großbritannien niemals genau festgelegt worden war. Der eigentliche Streitpunkt
wurde dabei das Ölfeld von Rumalia, um dessen Ausbeutungsrechte sich die zwei
Staaten stritten. Der Irak besaß zu diesem Zeitpunkt eine Auslandsverschuldung
von 70 Mrd. Dollar und war auf jedes mögliches Einkommen dringend angewiesen.
Noch während des Krieges gegen den Iran hatte Saddam Hussein Kuwait wiederholt
vorgeworfen, es würde durch die hohen Erdölförderquoten zu einem Preisverfall
beitragen und so den Irak im Auftrag Israels und der USA wirtschaftlich und
militärisch unterminieren. Die harten Verhandlungen um diesen Punkt und um die
Frage eines Schuldenerlasses, die sich zwei Wochen hinzogen, bildeten
schließlich den Vorwand und Anlass für den Irak am 2. August 1990
das Emirat Kuwait zu besetzen.
III. Die Entwicklung
vom 2. August bis zum UN-Ultimatum vom 29. 11. 1990:
Als am 2. August 1990
die irakischen Streitkräfte das benachbarte Emirat innerhalb weniger Stunden in
einem Handstreich nahmen, gelang es noch dem Monarchen, Emir Dschabir Al Ahmed
Al Dschabir Al Sabah nach Saudi Arabien zu fliehen, wo er für die kommende Zeit
Asyl erhielt. Noch am selben Tag verabschiedete der Sicherheitsrat der Vereinten
Nationen, gemäß Kapitel VI, Artikel 33 der Charta, die UN-Resolution 660 (1990).
Zu diesem Zeitpunkt waren außer den ständigen Mitgliedern USA, UdSSR,
Großbritannien, Frankreich und der VR-China, noch Äthiopien, die
Elfenbeinküste, Finnland, Jemen, Kanada, Kolumbien, Kuba, Malaysia, Rumänien
und Zaire vertreten. Bei Abwesenheit Jemens beschlossen sie einstimmig, die
irakische Invasion zu verurteilen und forderten Saddam Hussein zum sofortigen
und bedingungslosen Rückzug auf. Weiterhin legte man beiden Staaten nahe, über
ihre Differenzen unverzüglich zu verhandeln. Im Gegensatz zu dem zögerlichen
Vorgehen des Sicherheitsrates im Ersten Golfkrieg, wurde jetzt der Irak
eindeutig als Agressor definiert und der Grundstein für ein späteres
Eingreifen gelegt. Die weltpolitischen Auswirkungen dieses Konfliktes zeigten
sich schon einen Tag später. Der Ölpreis erfuhr eine sprunghafte Erhöhung, da
bekannt wurde, dass der Irak jetzt zusammen mit Kuwait fast ein Drittel der
arabischen Ölressourcen kontrollierte und in der Lage war, auf die abhängigen
Industrienationen Druck auszuüben. Auf Ersuchen der kuwaitischen Exilregierung
fror die amerikanische Regierung die irakischen und kuwaitischen Guthaben ein
und entsandte einen Flugzeugträger in die Golfregion. Am 6. August folgte die
nächste Resolution des Sicherheitsrates. Die USA führten tournusgemäß den
Vorsitz und zeigten sich bereit, die Hauptinitiative in dem folgenden Geschehen
zu übernehmen. Die UN-Resolution 661 (1990)
beschloss wirtschaftliche Sanktionen gegen den Irak zur Durchsetzung der
UN-Resolution 660. Ausgenommen davon waren nur Lebensmittel in besonderen
humanitären Fällen, Medikamente und medizinische Versorgungsgüter. Jemen und
Kuba enthielten sich dabei der Stimme. Jemen aufgrund von Bündnissen mit dem
Irak, Kuba aus prinzipieller ideologischer Ablehnung aller amerikanischen
Initiativen. Mit diesem Schritt erfolgte der formelle Übergang von der
friedlichen Beilegung von Streitigkeiten zur Ergreifung von Maßnahmen bei
Angriffshandlungen, wie dies das Kapitel VII der Charta regelt. Nach Artikel 41
ist der Sicherheitsrat befugt, Maßnahmen unter Ausschluss von Waffengewalt zu
ergreifen oder UN-Mitglieder aufzufordern diese durchzusetzen.
Als größtes Handikap erwies sich zu diesem Zeitpunkt die Tatsache, dass der
Sicherheitsrat weder eine eigene militärische Führungsstruktur noch ihm
unterstellte Truppen besaß, wie sie in Kapitel VII der UN-Charta vorgesehen
waren. Er besaß also keinerlei militärische Druckmittel für den Fall, dass
die Embargomaßnahmen nicht greifen sollten. Ebenso wenig konnte er den Schutz
Saudi-Arabien vor einer möglichen irakischen Aggression gewährleisten. Dem
Sicherheitsrat blieb zu diesem Zeitpunkt nur die Möglichkeit, Saudi-Arabiens
Bemühungen sich zu schützen zu akzeptieren. Gemäß dem Artikel 51 der
UN-Charta, welcher das naturgegebene Recht auf individuelle und kollektive
Selbstverteidigung sichert, entschied sich das Königreich für eine kollektive
Selbstverteidigung durch ein Bündnis mit den USA. Präsident Bush beschloss auf
Anfrage des Saudi-Arabischen Königs Fahd die Entsendung von 200.000 Mann nach
Saudi-Arabien und begann damit die "Operation Wüstenschild". Ihre
Aufgabe war es, das Königreich vor irakischen Aggressionen zu schützen. Als
Gegenleistung verlangte er die Schließung der irakischen Ölpipeline durch
Saudi-Arabien, was bald darauf auch geschah. Außerdem wurden weitere
Kriegsschiffe zur Unterstützung einer multinationalen Flotte an den Golf
beordert. Der amerikanische Verteidigungsminister und General Norman
Schwarzkopf, der später den Oberbefehl über die alliierte Streitmacht
übernehmen sollte, besuchten kurz darauf Saudi-Arabien, um sich ein genaues
Bild der Lage zu machen.
Am 8. August 1990
beschloss der Irak förmlich die Annexion Kuwaits, das damit zur 19. Provinz des
Landes wurde. Saddam Hussein berief sich dabei hauptsächlich auf eine
natürliche Zugehörigkeit des Landes zum Irak wie sie während des Osmanischen
Reiches bestand. In Kuwait selbst liefen von irakischer Seite die Bemühungen
durch Verschleppung von Kuwaities, Demontage von Straßenschildern und
Blockierung von ausländischen Botschaften, die kuwaitische Identität zu
zerstören. Die Reaktion der UNO auf dieses Vorgehen bestand am folgenden Tag
aus einer Nichtigkeitserklärung der Annexion Kuwaits, die in der UN-Resolution
662 (1990)
einstimmig beschlossen wurde. Angesichts der weltweit wachsenden Tendenz den
Druck auf den Irak zu verstärken, rief Saddam Hussein am 5. September zum
"Heiligen Krieg" gegen die USA und ihre Verbündeten auf. Mit diesem
Schachzug versuchte er sich die schwindenden Sympathien seiner arabischen
Bruderländer weiter zu erhalten, da ein Eingreifen der UNO gegen den Widerstand
der arabischen Staaten nur sehr schwer zu realisieren gewesen wäre.
Nichtsdestotrotz sorgte der Aufruf während des ganzen Golfkonfliktes zu
wiederholten Protesten der Bevölkerung in den arabischen Staaten. Exemplarisch
dafür ist die Tatsache, dass der Entschluss der Arabischen Liga zur Entsendung
von Truppen zum Schutz Saudi-Arabiens vom 10. August 1990
mit nur einer Stimme Mehrheit gefasst wurde.
Am 12. August gab der Irakische Präsident bekannt, dass er sich aus Kuwait
zurückziehen würde, wenn Israel das gleiche in den besetzten Gebieten täte,
eine Friedensregelung zwischen Irak und Iran entsprechend der UN-Resolution 598
zustande käme und die US-Truppen am Golf durch arabische ausgetauscht würden.
Mit dieser Forderung verknüpfte Saddam Hussein seinen Rückzug nicht nur mit
allen wesentlichen Nahostresolutionen des Sicherheitsrates, sondern er legte vor
allem die unterschiedliche Behandlung von Völkerrechtsbrüchen durch die UNO
dar. Die UN-Resolutionen 242 und 338 gegen Israel wegen der Besetzung der
Golan-Höhen und der Annexion Jerusalems wurden ebenso wenig weiterverfolgt wie
die Resolution 598, die eine Friedensregelung zwischen Irak und Iran erreichen
sollte. Durch diesen Schritt und vor allem durch das Wiederaufwerfen den
Palästinenser-Problemes gelang es ihm, seine Position in der arabischen Welt zu
stärken und gleichzeitig die Glaubwürdigkeit der UNO zu erschüttern. Vor
allem die Palästinenser schlugen sich jetzt offen auf die irakische Seite, die
sie bei ihren Problemen zu unterstützen schien.
Die Ablehnung des irakischen Vorschlages erfolgte durch Präsident Bush, der
damit seine Forderung nach einem sofortigen und bedingungslosem Rückzug
bekräftigte. Um die Sanktionen zu verschärfen, beschloss die amerikanische
Regierung eine Seeblockade, die jetzt auch Lebensmittel umfasste. Am folgenden
Tag kam es zur Kritik dieser Maßnahme durch den Generalsekretär der UNO, Perez
de Cuellar, da eine Blockade eine Kriegshandlung darstelle und nur durch die UNO
beschlossen werden könne. Ebenfalls am 16. August wurde ein irakisch-iranisches
Abkommen bekannt, das praktisch eine Friedensregelung nach der UN-Resolution 598
darstellte. Die Aussöhnung mit dem ehemaligen Kriegsgegner, die Bereinigung der
Grenzstreitigkeiten und der Austausch von Kriegsgefangenen vermied die Gefahr
eines Zweifrontenkrieges für den Irak und machte die Verlegung von
zusätzlichen Truppen nach Kuwait möglich.
Am 18. August erfolgt die einstimmige Annahme der UN-Resolution 664 (1990)
zum Schutz der Staatsangehörigen von Drittländern im Irak und Kuwait. Der
Hintergrund dieses Beschlusses war die Geiselnahme von mehreren tausend
Ausländern, die in militärische oder industrielle Anlagen verbracht wurden, um
dort im Falle eines alliierten Angriffes als menschliche Schutzschilde zu
fungieren. Es kam zu einer weiteren Verschärfung der Situation, als der
Sicherheitsrat gegen die Stimmen von Kuba und Jemen die UN-Resolution 665 (1990)
verabschiedete, welche die Durchsetzung des Embargos gegen den Irak unter
Anwendung von Waffengewalt legitimierte. In der praktischen Anwendung war dies
vor allem die nachträgliche Legitimierung der amerikanischen Seeblockade. Auf
ihrem Gipfeltreffen in Helsinki am 9. September betonen Bush und Gorbatschow
erneut ihre Zusammenarbeit in der Golf-Frage und fordern gemeinsam den Rückzug
des Irak. Am 13. September folgte die UN-Resolution 666, welche die Versorgung
von asiatischen Gastarbeitern im Irak sichern sollte. Drei Tage später
verurteilte der Sicherheitsrat in der UN-Resolution 667 die Übergriffe des Irak
gegen diplomatische Vertretungen westlicher Staaten in Kuwait. Die Tatsache,
daß Nachbarstaaten des Irak durch das Handelsembargo in starke wirtschaftliche
Schwierigkeiten gerieten, führte zur UN-Resolution 669 vom 24. September,
welche die Prüfung von Hilfsanträgen von solchen Staaten vorsah. Einen Tag
später wurde die Einbeziehung des Luftraumes bei der Umsetzung der
wirtschaftlichen Sanktionen gegen den Irak im Sicherheitsrat beschlossen und
gegen die Stimme Kubas in der UN-Resolution 670 festgelegt.
Es folgte ein Zeitraum von über einem Monat, in dem von keiner der beiden
Seiten weitere Anstrengungen zur Lösung des Problems unternommen wurden.
Allerdings gelang es einer Reihe von europäischen "Elder Statesmen"
wie Willy Brandt und Kurt Waldheim, die Freilassung von Geiseln zu erwirken.
Aufgrund von Nachrichten von zunehmenden Verwüstungen in Kuwait wurde am 29.10.
die UN-Resolution 674 (1990)
beschlossen, in welcher der Irak für alle aufgrund der Invasion entstandenen
Schäden in Bezug auf Kuwait und dritte Staaten haftbar gemacht wurde. Am 8.
November war in der amerikanischen Führung der Entschluss gereift, sich durch
die Verstärkung der US-Truppen auf 400.000 die Möglichkeit einer offensiven
Option zu schaffen. Auch Großbritannien verstärkte nun nach der Ankündigung
Präsident Bushs seine Truppen am Golf. Die folgenden zwanzig Tage waren von
einer intensiven Reisediplomatie amerikanischer und irakischer Diplomaten
geprägt, die sich beide bemühten, die Unterstützung der nach wie vor
unentschlossenen arabischen Staaten zu erringen. Nachrichten von Verschleppungen
kuwaitischer Bürger und der Neuansiedlung von Irakern in Kuwait stärkten aber
die amerikanische Seite und führten schließlich zur UN-Resolution 677 (1990)
vom 28. November. Durch sie wurde der UN-Generalsekretär Perez de Cuellar damit
beauftragt, das Bevölkerungsregister Kuwaits sicherzustellen, damit nach einem
irakischen Rückzug die Staatsbürgerschaft eindeutig festzustellen sei.
Am darauffolgenden Tag beschloss der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen die
wohl maßgeblichste Resolution des Golfkonfliktes. In der UN-Resolution 678 (1990)
vom 29. November wurde die Durchsetzung der Resolution 660 mit allen
erforderlichen Mitteln erlaubt. Dem Irak wurde ein Zeitraum bis zum 15. Januar 1991
gewährt, um sich zurückzuziehen. China enthielt sich, wie einige Wochen zuvor
zugesagt, der Stimme. Jemen und Kuba stimmten dagegen. Die Formulierung dieser
bedeutendsten Resolution, die in der Öffentlichkeit die Geschlossenheit und
Handlungsfähigkeit des Sicherheitsrates vorspiegelte, zeigte deutlich das
Fehlen jeder Koordination und Kontrolle durch dieses Gremium. Die Frage auf
welcher Legitimationsgrundlage die Resolution gefasst wurde, stellt sich schon
deshalb, weil die Einleitung von Zwangsmaßnahmen nach Artikel 42 der UN-Charta
eine Durchführung und Kontrolle der Maßnahmen durch den Sicherheitsrat und
seinen Generalstabsausschuss voraussetzt. Der Sicherheitsrat hatte keine Pläne
für die Anwendung von Waffengewalt nach Artikel 46 aufgestellt und besaß keine
eigene Truppen, wie sie ihm nach Artikel 43 in Sonderabkommen von
UN-Mitgliedsstaaten unterstellt sein müßten. Der Generalstabsausschuss, der
bis dahin nur für kleinere "peace keeping" Operationen
zuständig gewesen war, wurde für eine "peace enforcement"
Operation dieser Größe als nicht geeignet erachtet.
Die Resolution versperrte Bagdad durch die Forderung einer uneingeschränkten
Anerkennung aller UN-Resoltutionen endgültig den Weg zu einer Kompromisslösung.
Das in der arabischen Mentalität so wichtige "wahren des Gesichtes"
war nun für Saddam Hussein nicht mehr möglich. Zur Durchsetzung dieser
Forderung wurde mit der Legitimierung "aller erforderlichen Mittel"
eine höchst unklare Formulierung gebraucht, die der Art und dem Umfang
möglicher Militäraktionen kaum Grenzen setzte. Es war zu diesem Zeitpunkt
nicht klar, worauf sich die Aktivitäten des Sicherheitsrates stützten, da nur
allgemein auf Kapitel VII der Charta Bezug genommen wurde. Wahrscheinlich nahm
man Bezug auf den Artikel 41, unter dem die ersten UN-Maßnahmen angelaufen
waren und der die Möglichkeit eröffnet, UN-Mitglieder zu verschiedenen
Maßnahmen aufzufordern. Der Sicherheitsrat hatte sich mit dieser Resolution
aber in eine Sackgasse manövriert und endgültig seine Verantwortung abgegeben.
Um die Ermächtigungen der UN-Resolution 678 wieder zurückzunehmen, wäre ein
erneuter Beschluss nach Artikel 27 III der Charta nötig gewesen, was aber an
dem Veto der USA gescheitert wäre. In diesem Falle hätte nur noch eine "united
for peace" Resolution der Generalversammlung Einfluss nehmen können.
Die Rolle der UNO im Golfkonflikt bis zu diesem Zeitpunkt kann als eindeutig
USA-dominiert bezeichnet werden. Der Vorsitz der USA und die derzeitige
Zusammensetzung des Sicherheitsrates, machte es der Supermacht leicht, in der
allseits vorhandenen Empörung die Führung zu ergreifen. Die Sowjetunion
bemühte sich um eine Annäherung an die westlichen Staaten, da man auf
wirtschaftliche Hilfe hoffte, während die Volksrepublik China dies tat, um ihre
politische Reputation nach der blutigen Niederschlagung der Studentenunruhen zu
verbessern. Beide Staaten waren außerdem aus wirtschaftlichen Gründen bemüht,
ihre Beziehungen zu Saudi-Arabien nicht zu verschlechtern. Es ergab sich
folglich eine Situation, in der ein Veto dieser Staaten, wie zu den Zeiten des
Kalten Krieges nicht zu befürchten war. Die Politik Chinas und der Sowjetunion
beschränkte sich nur darauf, eine Teilnahme an Militäraktionen abzulehnen, um
ihr Ansehen bei jenen Ländern der Dritten Welt zu wahren, die hinter der
Golfaktion nur die Wirtschaftsinteressen der Großmächte sahen.
Da also kein anderer Mitgliedsstaat des Sicherheitsrates einen eindeutigen
Führungsanspruch der UNO in dem Konflikt forderte oder für sich selbst
reklamierte, fiel er der einzigen handlungsfähig gebliebenen Supermacht zu, die
ihn bereitwillig aufgriff, ohne jedoch ein klares politisches Konzept zu
besitzen. Da die UNO jedoch keinen geeigneten militärischen Stab besaß, der
schnell genug hätte reagieren können, bot sich eine effektive militärische
Operation nur unter der amerikanischer Regie an. Die zwölf in der kurzen Zeit
von vier Monaten verabschiedeten UN-Resolutionen gipfelten schließlich in der
Legalisierung aller Mittel zur Befreiung Kuwaits und einem Ultimatum an den
Irak. Dass nach diesem Termin der militärische Teil des Konfliktes ausbrach,
obwohl ein solches Vorgehen nicht zwangsläufig von der UNO vorgesehen war, kann
nur vor dem Hintergrund der amerikanischen Diplomatie verstanden werden. Die USA
hatten auf Bitten des saudi-arbischen Königs und zum Schutz ihrer
wirtschaftlichen Interessen Truppen an den Golf verlegt und begannen eine
multinationale Schutztruppe aufzustellen. In einer beispiellosen Reisediplomatie
versuchte man eine breite Zustimmung vor allem der arabischen Staaten zu
erringen. Die UNO geriet zunehmend in die Lage, der Politik der USA und ihrer
Alliierten eine weltweite Legitimation zu verschaffen. Dies zeigte sich z.B. bei
der Vorwegnahme einer Seeblockade des Irak durch die USA zehn Tage vor dem
offiziellen Beschluss des Sicherheitsrates. Eine rein arabische Lösung wurde
nie in Betracht gezogen, da sie wohl wegen der großen Uneinigkeit dieser
Staaten gescheitert wäre. Spätestens mit der Ankündigung Präsident Bushs am
8. November die US-Truppenstärke auf 400.000 Mann zu verstärken, um eine
offensive Option zu besitzen, stand die Stoßrichtung der amerikanischen Politik
fest, das Land mit der viertgrößten Armee der Welt für längere Zeit in seine
Schranken zu weisen. Als die UN-Resolution 678 am 29. November den Einsatz aller
Mittel zur Befreiung Kuwaits erlaubt, stehen nach knapp vier Monaten
Wirtschaftsembargo schon ca. 500.000 alliierte Soldaten an der Südgrenze des
Irak.
IV. Die Entwicklung vom
1. Dezember bis zum Ablauf des Ultimatums:
Am 1. Dezember 1990
ging der Vorsitz im Weltsicherheitsrat tournusmäßig von den USA auf Jemen
über. In der Folgezeit bis zum Ablauf des Ultimatums sollten sich damit die
Aktivitäten der UNO stark reduzieren. Der Irak nahm am 1. Dezember das
amerikanische Gesprächsangebot auf und entließ einige Tage später die
restlichen ca. 2500 Geiseln. Noch vor Beginn der irakisch-amerikanischen
Verhandlungen erklärte Präsident Bush am 17. Dezember den 15. Januar zur
"deadline" nach der ein Krieg unausweichlich würde, wenn der Irak
sich nicht zurückziehe. Der Irak konterte mit der wiederholten Ankündigung
eines militärischen Schlages gegen Israel bei einem alliierten Angriff,
unabhängig davon, ob sich dieses daran beteilige. Gegen Ende Dezember begannen
die ersten sowjetischen Bemühungen um eine Friedenslösung und Generalsekretär
Gorbatschow verkündete seinen Glauben an eine friedliche Lösung. Auch
Präsident Bush bot am 3. Januar Saddam Hussein ein Außenministertreffen in
Genf an, betonte aber gleichzeitig, dass es nicht um Verhandlungen, sondern nur
um einen bedingungslosen Rückzug gehe. Während der irakische Diktator ebenso kompromisslos
sein Land auf die "Mutter aller Schlachten" vorbereitete, endeten die
Gespräche zwischen den Außenministern Baker und Asis am 8. Januar ohne
greifbares Resultat. Der Generalsekretär der UNO, Perez de Cuellar, reiste
schließlich selbst nach Bagdad, um in einem persönlichen Gespräch mit Saddam
Hussein die französische Offerte zu beraten. Doch er musste einen Tag vor dem
Verstreichen des Ultimatums das Scheitern bekannt geben.
Am 15. Januar kam es noch einmal zu einem letzten Vorschlag aus Paris. Er
beinhaltete den Abzug der irakischen Truppen aus Kuwait mit der Zusage einer
Nahostfriedenskonferenz. Am selben Tag erfolgte noch die Beratung unter den
fünf ständigen Mitgliedern des Sicherheitsrates. Aufgrund der Androhung des
Vetos der USA und Großbritanniens wurde der Vorschlag jedoch den
nicht-ständigen Mitgliedern nicht zur Diskussion vorgelegt. Doch auch aus
Bagdad kam zu diesem Zeitpunkt keine Reaktion mehr. Als letzten Versuch einer
Lösung richtete Perez de Cuellar einen persönlichen Appell an Saddam Hussein,
ohne jedoch eine Reaktion zu erhalten. Gegen 1:00 mitteleuropäischer Zeit
begann schließlich am 17. Januar 1991
die "Operation Desert Storm" zur Befreiung Kuwaits, an der sich
680.000 Soldaten aus 28 alliierten Staaten beteiligten. Präsident Bush erklärt
an diesem Abend in einer ausführlichen Begründung dieser Aktion, dass die Welt
nicht mehr länger warten konnte.
V. Die Operation
Wüstensturm:
Am 17. Januar 1991
um 1:00 mitteleuropäischer Zeit begannen die Alliierten mit ihren Luftangriffen
auf den Irak. Ziel dieser Aktion, die über 2000 Einsätze täglich umfasste,
war die umfassende Zerstörung der militärischen Ressourcen des Irak und die
Vorbereitung einer Bodenoffensive. Durch die rasch erlangte Lufthoheit sollten
die Verluste bei der Befreiung Kuwaits möglichst gering gehalten werden. Die
Reaktion des Irak auf diesen Angriff war zweigeteilt. Einerseits vermied er den
offenen Kampf mit der Übermacht, andererseits begann er mit der Beschießung
von Israel und Saudi-Arabien mittels Scud-Mittelstreckenraketen. Die
Überlegung, dass bei einer israelischen Verteidigungsaktion die Allianz
auseinanderbrechen würde, war zudem noch von verschiedenen arabischen Führern
bestätigt worden. Die amerikanische Politik richtete sich deshalb bis zum Ende
des Krieges vor allem darauf, ein Eingreifen Israels in den Konflikt zu
vermeiden. Die Zerstörung der irakischen Scud-Abschußbasen wurde vorerst zum
primären Ziel der Luftangriffe erklärt. Doch auch die Lieferung von
Patriot-Luftabwehrraketen an Israel sorgten dort für ein zunehmendes
Sicherheitsgefühl, so dass es schließlich bei der bloßen Androhung von
Vergeltungsschlägen durch israelische Politiker blieb. In diesem Punkt konnte
der Plan Saddam Husseins verhindert werden, der mit seinem Aufruf zum
"Heiligen Krieg" und einer fortgesetzten Dämonisierung der USA die
arabischen Staaten auf seine Seite ziehen wollte.
Währenddessen hatte der irakische Diktator die Demontage Kuwaits fortgesetzt
und begann mit der systematischen Zerstörung von Öleinrichtungen und Quellen.
Dies führte nicht nur zu enormen wirtschaftlichen Schäden, sondern auch zu
einer ökologischen Katastrophe ungekannten Ausmaßes. Gegen Ende des Krieges
waren fast 100% der kuwaitischen Ölquellen zerstört. In seinem Bericht zur
Lage der Nation erklärte Präsident Bush am 30. Januar, dass es sein Ziel sei
den Irak aus Kuwait zu vertreiben, die rechtmäßige Regierung wiedereinzusetzen
und die Stabilität und Sicherheit in dieser wichtigen Region
wiederherzustellen. Weiterhin müsse dem irakischen Diktator die Möglichkeit zu
weiteren Aggressionen genommen werden. Schließlich entwickelte der
amerikanische Präsident die Idee einer "Neuen Weltordnung" unter der
Führung der USA, ohne allerdings diese Vorstellung genauer zu präzisieren.
Von Aktivitäten der UNO war erst wieder am 14. Februar etwas zu hören, als auf
Antrag der USA und Großbritanniens die Nichtöffentlichkeit der
Sicherheitsratssitzungen beschlossen wurde. Dieser Schritt gegen die Stimmen
Kubas und Jemens und bei der Enthaltung von fünf weiteren Staaten war jedoch
heftig umstritten, da er die Weltöffentlichkeit zum erstem Mal seit 15 Jahren ausschloss.
Andererseits gab es berechtigte Bedenken Saddam Hussein könnte in diesem
kritischen Stadium des Konfliktes Vorteile aus einer guten Informationslage
ziehen. Ein neuer Ansatz zu einer Lösung ergab sich am 15. Februar, als der
Irak erstmals seit Beginn des Luftkrieges ein konkretes Waffenstillstandsangebot
machte. Allerdings forderte er einen sofortigen Waffenstillstand, den
gleichzeitigen Rückzug der irakischen und alliierten Truppen, einen
Schuldenerlasse für den Irak, den israelischen Rückzug aus den "Besetzten
Gebieten", den Rückzug der syrischen Truppen aus dem Libanon und die
Aufhebung aller UN-Resolutionen gegen den Irak. Während der UN-Generalsekretär
diese Initiative als bedeutsam einstufte, war die Reaktion der Alliierten weit
weniger positiv. Außer bei der Sowjetunion, die den Vorschlag mit vorsichtigem
Optimismus betrachtete, stieß er bei keinem der westlichen Staaten auf
Verständnis. Präsident Bush bezeichnete den irakische Vorschlag noch am selben
Tag als "grausamen Scherz" und betonte nochmals seine Forderung nach
einem bedingungslosen Rückzug. Im Bemühen die generelle Gesprächsbereitschaft
des Irak auszunutzen, stimmte die UdSSR aber einem Besuch des irakischen
Außenministers Asis in Moskau zu. Sein Eintreffen dort am 17. Februar wurde
daraufhin vom UN-Generalsekretär begrüßt, der die Hoffnung äußerte, es
könne eine neue Friedensinitiative unter sowjetischer Leitung geben. Am
folgenden Tag wurde das Ergebnis der Verhandlungen der amerikanischen Regierung
übermittelt. Es beinhaltete den bedingungslosen Rückzug des Irak aus Kuwait,
eine Garantie der irakischen Grenzen, den Verzicht auf Reparationszahlungen und
Verhandlungen über alle offenen Nahostfragen. Noch vor dem Rückflug des
irakischen Außenministers am selben Abend wurde jedoch bekannt, dass die
amerikanische Regierung auch diesen Vorschlag als unzureichend ablehnte.
Am 19. Februar startete der sowjetische Staatschef, der jetzt zunehmend
diplomatische Aktivitäten entwickelte, eine neue Friedensinitiative. Er wollte
der Sowjetunion in der arabischen Welt so zu neuem Ansehen und Einfluss
verhelfen. Mit der Bitte um den Aufschub der Bodenoffensive bis eine irakische
Reaktion einträfe, wurde der Bagdader Führung ein neuer Vorschlag Gorbatschows
übergeben. Der 8-Punkte-Plan, der vom Irak eindeutig unterstützt wurde,
enthielt noch einmal eine Kürzung der Zugeständnisse an den Irak. Doch auch er
wurde zwei Tage später von den USA abgelehnt. Am darauffolgenden Tag, dem 22.
Februar, überschlugen sich die Ereignisse, als aus Moskau die Meldung von einem
neuen 6-Punkte-Plan kam. Kuwait-Stadt sollte innerhalb von vier, das ganze
Emirat innerhalb von 21 Tagen geräumt werden. Nach einem Austausch der
Kriegsgefangenen wären dann alle UN-Resolutionen gegen den Irak aufgehoben
worden. Am selben Tag stellte der amerikanische Präsident dem Irak ein letztes
Ultimatum, wonach der Rückzug der irakischen Truppen bis zum 23. Februar 12:00
Washingtoner Zeit begonnen haben müsse und alle Kriegsgefangenen zu übergeben
seien. Angesichts dieses Schrittes wurde die vorangegangene Zustimmung des Irak
zu dem sowjetischen Vorschlag bedeutungslos.
Als das Ultimatum schließlich verstrich, startete am 24. Februar um 2:00 MEZ
die Bodenoffensive der Alliierten. Die Befreiung Kuwaits fand in einem
Blitzkrieg von 100 Stunden Länge statt. Aufgrund ihrer technischen
Überlegenheit war es den Alliierten möglich, bei einem Minimum eigener
Verluste die irakischen Besatzungsarmeen einzuschließen und vollständig
aufzureiben. Noch während des Angriffs gab Saddam Hussein den Rückzug seiner
Truppen bekannt, doch hatte dies trotz der Unterstützung der UdSSR keinerlei
Auswirkungen auf die Kriegsführung der Alliierten. Am 28. Februar um 6:00 MEZ
kehrte auf Weisung Präsident Bush eine Feuerpause am Golf ein, nachdem Saddam
Hussein sämtliche relevanten UN-Resolutionen anerkannt hatte. Die militärische
Aktion war mit vollem Erfolg verlaufen und Kuwait befreit worden. 80.000
demoralisierte irakische Kriegsgefangene befanden sich in der Gewalt der
Alliierten. Diese hatten allerdings die militärische Möglichkeit einer
Eroberung Bagdads nicht wahrgenommen, um den arabischen Stolz nicht zu sehr zu
verletzen und sich so die Option auf weitere Bündnisse mit wichtigen Regimen zu
sichern. Saddam Hussein feierte den Waffenstillstand, der möglicherweise über
100.000 Irakern das Leben gekostet hatte, propagandistisch als eine
"Lektion" für die Alliierten. Die Gesamtkosten der alliierten
Militäraktion beliefen sich dabei auf 66.950 Mio $, wobei allerdings über 90%
davon von Drittstaaten wie Saudi-Arabien, Kuwait, Japan und der BRD übernommen
worden waren.
Nachdem der militärische Konflikt unter dem Oberkommando der USA ausgebrochen
war, wurde die UNO noch mehr in eine Zuschauerrolle hineingedrängt. Mit
zunehmender Härte der Luftschlacht verstärkten sich die Friedensinitiativen
aus aller Welt. Meist waren sie aber weder konkret oder ernsthaft genug, um
ihretwegen die aufwendigen Militäraktionen zu stoppen. Hier bildeten nur die
sowjetischen Bemühungen eine Ausnahme, die Generalsekretär Gorbatschow kurz
vor der Bodenoffensive unternahm. Doch die USA waren nicht gewillt, irgendwelche
Zugeständnisse an den Irak zu machen, da ein vollständiger Sieg in greifbarer
Nähe lag und die UN-Resolutionen auch auf diese Weise durchgesetzt werden
konnten. Saddam Hussein, der mittlerweile zum allgemeinen Erzfeind der
westlichen Welt avanciert war, sollte seines Militärpotentiales beraubt werden,
um die Sicherheit der Region für die kommende Zeit zu garantieren. Neben der
offensichtlichen Sicherung der Ölreserven der Region verfolgte man in den USA
einen für das amerikanische Selbstverständnis charakteristischen
"gerechten" Krieg. Somit fanden alternative Lösungsmöglichkeiten bei
den USA zu diesem Zeitpunkt keine Unterstützung mehr, was aufgrund ihrer
führenden Rolle im UN-Sicherheitsrat zu einer Blockierung desselben führte.
Der Generalsekretär der UNO, Perez de Cuellar, spielte bei diesen Entwicklungen
keine relevante Rolle mehr, was sich darin zeigte, dass die von ihm begrüßten
sowjetischen Vorschläge von Präsident Bush nicht nur abgelehnt, sondern auch
durch ein eigenes Ultimatum ohne Beteiligung des Sicherheitsrates ersetzt
wurden. Schon am 5. Februar hatte Perez de Cuellar in einem Interview erklärt,
der Krieg sei zwar von der UNO legitimiert, werde aber nicht von der
Organisation geführt.
VI. Die Nachkriegszeit:
Die Verhandlungen über einen Waffenstillstand begannen am 3. März 1991
nahe der südirakischen Stadt Safwan, an denen sich irakische, amerikanische und
saudische Militärs beteiligten. Die irakischen Militärs akzeptierten
sämtliche Forderungen der Alliierten, übergaben die Karten der Minenfelder und
sicherten die sofortige Freilassung der Kriegsgefangenen zu. Ein UN-Beobachter
war nicht anwesend. Am gleichen Tag wurde aber auch im Sicherheitsrat auf Antrag
der USA die UN-Resolution 686 (1991)
verabschiedet. Sie beinhaltete die Fortsetzung der Wirtschaftssanktionen, die
Forderung nach irakischen Reparationszahlungen und nach Aufhebung aller
irakischen Gesetze, die mit der Annexion Kuwaits zu tun hatten. Am 4. März
stimmte der Irak der Resolution widerspruchslos zu und begann mit der
Auslieferung der Kriegsgefangenen.
Auf Ermunterung Präsident Bushs, sich Saddam Husseins zu entledigen, versuchten
schiitische und kurdische Aufständische in der Folgezeit die Schwäche des
Bagdader Regimes für ihren Unabhängigkeitskampf auszunutzen. Im Süden und
Norden des Irak kam es zu vermehrten Konflikten, die international zwar
moralisch, nicht aber militärisch unterstützt wurden. Es sollte sich aber
herausstellen, dass der irakische Diktator nach wie vor ausreichende Machtmittel
besaß, um die innenpolitische Opposition zu unterdrücken. Die eigentliche
UN-Resolution über den Waffenstillstand Nr. 687 (1991)
kam erst am 3. April gegen die Stimme Kubas zustande. Die amerikanische Führung
war enttäuscht über den Verbleib Saddam Husseins in seinem Amt und versuchte
jetzt, ihre Truppen schnellstmöglich wieder abzuziehen. Um den Irak als
potentiellen Aggressor für längere Zeit auszuschalten, forderte sie die
Vernichtung aller irakischen chemischen und biologischen Waffen, sowie der noch
vorhandenen Scud-Raketen. Außerdem legte sie die Zahlung von Reparationen an
Kuwait und die Anerkennung von dessen Grenze fest. Weitergehende Probleme wie
die Behandlung der Palästinenserfrage oder die Einberufung einer allgemeinen
Nahmittelostfriedenskonferenz wurden nicht erwähnt. Die Bemühungen zahlreicher
UN-Inspektoren, die genannten Waffen unter schwierigsten Bedingungen im Irak
aufzuspüren und zu vernichten, halten bis heute an und sorgten auch in
jüngster Zeit wieder für Konfliktstoff.
Um der wachsenden Unterdrückung der kurdischen Bevölkerung im Nordirak zu
begegnen, verabschiedete der Sicherheitsrat am 6. April die Resolution 688 (1991),
welche die irakischen Aktionen verurteilte und festlegte, dass eine unabhängige
Kommission zur Beurteilung der Lage in den Irak geschickt werden sollte. Dieser Beschluss
wurde vom Irak allerdings mit der Begründung zurückgewiesen, es wäre eine
Einmischung in seine inneren Angelegenheiten und nicht mit der UN-Charta
vereinbar. Obwohl auch der UN-Generalsekretär seine Bedenken anmeldete, kam es
kurz darauf zur Errichtung einer Schutzzone nördlich des 36. Breitengrades
durch amerikanische Streitkräfte. Die UN-Resolution 689 (1991)
vom 8. April regelte schließlich die kuwaitische Grenzsicherung durch die
Errichtung einer 15 km breiten Pufferzone, in der 1440
Soldaten der UNO künftige Zwischenfälle verhindern sollen. Mit dieser
Entscheidung erlangte die UNO endlich wieder einen Teil ihrer Eigeninitiative
zurück. Erstmals beteiligten sich auch alle ständigen Mitglieder des
Sicherheitsrates an dieser Aktion, die jedoch eher als eine administrative
Maßnahme eingeschätzt werden kann.
VII. Die
Selbsteinschätzung der UNO:
In den offiziellen Verlautbarungen der UNO, insbesondere in den Aussagen des
Generalsekretärs wurde die Operation weitgehend positiv beurteilt. Perez de
Cuellar bezeichnete die Aktionen als vorbildlich, präzise und effektiv. Dies
lag weniger daran, dass die politische Situation der Region langfristig
stabilisiert worden wäre, sondern weil sich das formelle Ziel der UNO
ausschließlich auf die Befreiung Kuwaits bezogen hatte. Die politische
Fragwürdigkeit des Sieges bezüglich des Konfliktpotentials des Nahen Ostens
wurde aber klar erkannt. Die Tatsache, dass die Aktion nicht nach Artikel 42 der
Charta ausgeführt, sondern an eine multinationale Streitmacht delegiert wurde,
wertet man als Zugeständnis an die logistischen Probleme einer modernen
Kriegsführung. Langfristig ist man bestrebt, dem Sicherheitsrat selbst die
Leitung von friedensschaffenden Aktionen zu übertragen. Der Generalstabsausschuss,
der in der Vergangenheit bedauerlicherweise nur sehr geringe Bedeutung hatte,
soll dazu eine politische Aufwertung erfahren und die logistischen
Voraussetzungen für effektive Militäreinsätze stellen.
Vor allem zeigen sich aber Bestrebungen die Möglichkeiten der präventiven
Diplomatie auszubauen, um solche Konflikte zu verhindern. Der internationale
Gerichtshof könnte hier eine verstärkte Rolle spielen und zwischenstaatliche
Probleme völkerrechtlich entscheiden.
VIII. Schlussbetrachtung:
Als die Armeen Saddam Hussein am 2. August 1990
das erdölreiche Emirat Kuwait überrannten, um mit diesem schnellen Schritt
fast ein Drittel der arabischen Ölreserven unter ihre Kontrolle zu bringen,
hatte sich der irakische Diktator ebenso verrechnet wie bei seinem Versuch
einige Jahre zuvor, den Iran zu überfallen. Durch das Ende des Kalten Krieges
war eine internationale Kooperation der Großmächte im UN-Sicherheitsrat
möglich geworden, der den Irak sofort als Aggressor einstufte und in der
Folgezeit sämtliche möglichen Maßnahmen nach Kapitel VII der UN-Charta zur
Anwendung brachte. Charakteristisch für das Vorgehen der UNO war das Fehlen
eigener militärischen Möglichkeiten, während gleichzeitig die USA die
militärischen Optionen garantierten. Es entwickelte sich ein "Resolutionskarusell",
in dem während nur 4 Monaten, 12 Resolutionen nach allen Möglichkeiten des
Kapitels VII der UN-Charta verabschiedet wurden. An dessen Ende stand die
Legitimation eines militärischen Eingreifens und die unwiderrufliche Übergabe
des Oberbefehls an die USA. Diese waren schon sehr früh zur treibenden Kraft
innerhalb der UNO geworden und verfuhren spätestens nach der UN-Resolution 678
ausschließlich nach ihren eigenen politischen Vorstellungen.
In der Überzeugung die vitalen Interessen der erdölabhängigen
Industrienationen zu vertreten und einen moralisch gerechten Krieg zu führen,
kam es zu einer konsequenten Ablehnung jeglicher Kompromisse und einer Lähmung
der UN-Aktivitäten durch die USA und ihrer Alliierten. Es folgte fast
zwangsläufig der Ausbruch des Krieges am 17. Januar 1991,
dem die UNO als reiner Zuschauer folgte. Bezeichnend dazu war die Aussage des
UN-Generalsekretärs, dass die UNO den Krieg nur legitimiert hätte, ihn aber
nicht führen würde. Die Kriegsziele der USA erstreckten sich mittlerweile auf
eine völlige Zerstörung des irakischen Militärpotentiales, um die Sicherheit
der Region für die Zukunft zu garantieren. Ideologisch unterlegt wurde dies
durch Präsident Bushs Vorstellung einer "Neuen Weltordnung" unter der
Führung der USA. Mit einem überwältigenden Sieg der Alliierten wurde Kuwait
schließlich befreit und wenige Tage später ein Waffenstillstand geschlossen.
Die Aktivitäten der UNO setzten erst wieder mit der Waffenstillstandsresolution
ein, welche die amerikanischen Vorstellungen von einem ungefährlichen
Nachkriegsirak darstellte und mit einer Regelung zur Sicherung der
irakisch-kuwaitischen Grenze durch UN-Truppen.
Am Ende des Konfliktes war der "status quo ante bellum"
wiederhergestellt, Kuwait befreit, der Irak in seine Schranken gewiesen und die
Gefahr einer atomaren oder chemischen Bedrohung schien gebannt. Die UNO wertete
die Aktion als vollen Erfolg, da das formelle Ziel, der Rückzug des Irak
erreicht worden war. Allerdings war Saddam Hussein immer noch an der Macht, in
Kuwait regierte wieder die absolute Monarchie der Sabahs und der ganzen Region
fehlte nach wie vor eine umfassende Friedensregelung. Auch der
israelisch-arabische Konflikt um die Palästinenserfrage und die besetzten
Gebiete hatte sich nicht verändert. Das Fehlen eines Gesamtkonzeptes der UNO
für eine Friedenslösung in der Region, wie sie vielleicht möglich gewesen
wäre, hatte sich gerächt. Der Krieg hatte insgesamt neue regionale
Kräftekonstellationen hervorgebracht, aber keine neuen Denkansätze oder
Strukturen, mit deren Hilfe die Konflikte beigelegt werden könnten.
Um dem Sicherheitsrat und damit der UNO langfristig gute Chancen zur Lösung
solcher Konfliktfälle zu geben, wäre es wohl sinnvoll, das Instrumentarium
einzurichten, dass die Charta zur Durchführung von Zwangsmaßnahmen nach
Artikel 42 vorsieht. Die Existenz einer UNO-Streitmacht würde die Organisation
unabhängiger von den aktuellen Interessen der Großmächte machen und die
abschreckende Wirkung des Sicherheitsrates auf potentielle Aggressoren
vergrößern. Allerdings ist zu bezweifeln, ob Militäraktionen dieser Größe
ohne eine Großmacht bewältigt werden können. Ein weiterer sinnvoller Ansatz
wäre auf jeden Fall, das vorhandene Instrumentarium präventiver Diplomatie so
auszubauen, dass ein Konflikt wie des Irak-Kuwait Problem mittels eigener
Nachrichtenmittel frühzeitig erkannt und juristisch oder politisch gelöst
werden kann.
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