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Heeresreform:
- Reform des Heeres nach der
Niederlage gegen Napoleon notwendig
- wesentlichen Verdienst: Gerhard
Johann von Scharnhorst + August Neidhart von Gneisenau
- gemeinsames Ziel: „..., den Staat
auf die von der preußischen Nation getragene Armee zu gründen."
- Gneisenau blickte weiter: neues
Preußen sollte auf dem „dreifachen Primat der Waffen, der Wissenschaft
und der Verfassung" stehen
- Abschaffung Prügelstrafe
- Adelsprivileg für Offizierslaufbahn
fiel
- durch Kooptationsprinzip blieb
Offizierskorps im wesentlichen in Händen des Adels
- adlige Kadettenschulen à
grundsätzlich bestehen
- Armee moderner (in Taktik und
Führung)
- 1809
Gründung Kriegsministerium (Scharnhorst dominierend)
- Hermann von Boyen Kriegsminister
(seit 1814)
- ß Schöpfer allgemeine Wehrpflicht
(September 1814)
- durch Krümpersystem (vorzeitige
Beurlaubungen und Rekrutierungen) Erhöhung der Präzisionsstärke über
Stärke von 42000 (Festlegung Napoleons)
- in Landwehr und Landsturm
organisiert „Volk der Waffen", erbrachten Bürger und Bauern Beweis
patriotischer Zuverlässigkeit während der Befreiungskriege
- Landwehr Errungenschaft des
Bürgertums
- alle Wehrpflichtigen nach 3 ½
Jahren und 2 Jahre Reserve bis zum 32. Jahr Mitglied der Landwehr 1.
Aufgebots, bis 39. Jahr zweiten Aufgebots + im Kriegsfall Mitglied des
Landsturms bis 50 Jahre
- Konservative und Adel missbilligten
Landwehr (selbständige Institution)
- mittlerer Schulabschluss
ermöglichte Ableistung eines ½ jährigen freiwilligen Dienstes mit
anschließender Qualifikation zum Landwehroffizier
- Kampf gegen Landwehr war später
Kampf gegen Verbürgerlichung des Heeres und für Erhalt des traditionellen
Königsheeres
Bildungsreform:
- Verlangen nach Bildungsreform nicht
nur in Preußen
- Besondere an preußischer
Bildungsreform: einzigartige Verbindung von Nationalerziehung, Neuhumanismus
und Idealismus
- Unterrichtsmethoden des Schweizer
Pädagogen Johann Heinrich Pestalozzi in Preußen zuerst von Ludwig Natorp
rezipiert
- zuerst in Elementarschulen und
Lehrausbildungsstätten eingeführt
- wie Philosoph Fichte betonte auch W.
von Humboldt den krassen Gegensatz zum Nützlichkeitsdenken der Aufklärung
als Ziel von Bildung und Unterricht ihren allgemeinen, nicht fachbezogenen
Charakter:
- Bildung zweckfrei
- dient Formung des Individuums zur
Persönlichkeit
- durch Gesetze und Verordnungen
Unterwerfung verschiedener Bildungseinrichtungen unter einheitliche
Regelungen:
- Gliederung des Schulwesens
- Einführung bzw. Neuordnung
staatlicher Prüfungen
- Abitur als generelle (ab 1834
einzige) Zugangsmöglichkeit zum Universitätenbesuch nach der Vorschrift
von 1788,
neugeordnet 1812
- Lehrbefugnis an den Universitäten
- Verbeamtung von Lehrern und
Hochschullehrern
- Bildungsreform zielte auf
Verdrängung von Standesvorrechten
- Zugang zu Staatsämtern und
Zusammensetzung von Gesellschaftsschichten abhängig von staatlichen
Prüforganen und Ausbildungseinrichtungen
- Staat des 19. Jh., ein auf Bildung
gegründeter Staat
- Kulturnation des 18. Jh., auf diesem
Weg zur Staatsnation des Zukunft
Gesellschaftsreform
- Freiherr vom und zum Stein 1807-1808
- von Hardenberg 1808-1822
- reformierten Gesellschaftsordnung
und Staatsverwaltung
- Ziel: alle Preußen „durch Übung,
Teilnahme und Mitwirkung bei den Nationalangelegenheiten an den Staat zu
knüpfen", aus „Untertanen" am Schicksal des Staates
interessierte „Staatsbürger" zu machen
- 1. Niederreißung der
Standesschranken
- geschah 1807
durch erlassenen Edikt „aus erleichterten Besitz und den freien Gebrauch
des Grundeigentums betreffend"
- gestattete Bürgern bäuerlichen
Grund zu erwerben und in Bauernstand überzutreten
- Adlige durften ihr Land veräußern
und bürgerliche Gewerbe betreiben
- brachte erbuntertänigen
(leibeigenen) Bauern persönliche Freiheit nach Martinitag 1810
- zu leistende Abgaben und
Arbeitspflicht abgelöst und Freizügigkeit gewährt
- Beendung des Gesindezwangsdienst der
Kinder
- „Regulierungsgesetz"
Hardenberg’s: beschränkte Reform auf größere Bauern, die Land an
Gutsherren abtreten mussten, da Rebellion des Adels
- entmutigt Verkauf ihrer Höfe
(Bauern)
- Ende Bauernbefreiung + Ausdehnung
des Großgrundbesitzers
- à Adel gestärkt
[Quellen: Brockhaus 17/24 S. 476 ff. 1994/BRD;
„Deutsche Geschichte" von den Anfängen bis zur Wiedervereinigung S. 360
ff. 1991/BRD;
Zeiten und Menschen S. 88 ff. 1978/BRD]
Preußische Reformer (im
Kurzporträt):
Stein, Heinrich
Friedrich Karl Reichsfreiherr vom und zum, preuß. Staatsmann, * 1757,
† 1831;
wurde 1807
leitender Min. in Preußen, das er durch innere Reformen erneuerte: Aufhebung
der bäuerl. Erbuntertänigkeit, Städteordnung, einheitl. Verw. Als Gegner
Napoleons I. musste er Ende 1808
zurücktreten. 1812/13
war er Berater des russ. Zaren Alexander I. 1819
regte er die Gründung der »Gesellschaft für ältere dt. Geschichtskunde« an.
Hardenberg, Karl
August Fürst v., preuß. Staatsmann, * 1750,
† 1822;
1804/05
und 1807
Außenmin., seit 1810
Staatskanzler; führte die Reformen des Freiherrn vom Stein fort.
Scharnhorst, Gerhard
von, preuß. General, * 1755,
† 1813
(nach Verwundung); leitete seit 1807
das Kriegsministerium, wurde der Schöpfer des preuß. Volksheers auf der Basis
der allg. Wehrpflicht; wurde 1813
Generalstabschef Blüchers.
Gneisenau, August Graf
(seit 1814)
Neidhardt v., preuß. Generalfeldmarschall (seit 1825),
* 1760,
† 1831;
hielt 1807
die Festung Kolberg gegen die Franzosen; Mitarbeiter G. v. Scharnhorsts,
Generalstabschef G. L. Blüchers, entschied den Sieg bei Waterloo (Belle-Alliance)
1815.
Humboldt, Wilhelm
Freiherr v., dt. Gelehrter, Staatsmann, * 1767,
† 1835;
eng befreundet mit Schiller und Goethe, war 1809/10
Leiter des preuß. Unterrichtswesens und schuf die Univ. Berlin; einer der
Führer des Neuhumanismus, Sprachforscher.
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