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| Geschichte
der liberalen Parteien in Deutschland |
In Deutschland
entstanden in der ersten Hälfte des 19. Jh. liberale Gruppen zuerst in den
mittel- und süddeutschen Staaten. In den dortigen gesamtstaatlichen
Volksvertretungen waren jedoch die Wirkungsmöglichkeiten der liberalen
Abgeordneten sehr begrenzt, da aufgrund der Festschreibung des monarchischen
Prinzips in der Wiener Schlussakte (1820)
die alleinige politische Entscheidungsgewalt bei den Fürsten lag. So
beschränkten sich die liberalen im wesentlichen darauf, die Freiheitsrechte des
einzelnen Staatsbürgers gegen Übergriffe der staatlichen Verwaltung zu
schützen. Politisch versuchten sie vor allem das Prinzip des Rechtsstaates in
Deutschland durchzusetzen. Im Vormärz spaltete sich der Liberalismus in zwei
Hauptrichtungen: a) in den gemäßigten Liberalismus, der eine
Umgestaltung des Staates mit dem Ziel der konstitutionellen Verfassung, etwa
nach britischem Vorbild, erstrebte und dabei in vie1em eine Verbindung mit
überlieferten Einrichtungen und Werten vollzog, und b) in den radikalen
Liberalismus, der, u. a. an Jean-Jacques Rousseau orientiert, auf einen
revolutionären Umsturz zielte, Kompromisse mit den alten Mächten ablehnte und
sich dem demokratischen Gedanken unmittelbar verband. Ein wesentliches
Unterscheidungsmerkmal zwischen beiden Richtungen war die Frage der Gestaltung
des Wahlrechts: Während der linke Flügel für das allgemeine und gleiche
Wahlrecht eintrat, befürwortete der rechte ein nach Besitz abgestuftes
Wahlrecht. Die gemäßigten Liberalen wandten sich vor allem an das besitzende,
gebildete Bürgertum, die radikalen Liberalen bezogen kleinbürgerliche
Schichten in ihre Zielgruppen ein.
In der Revolution von 1848/49
spaltete die Verfassungsfrage die Liberalen zusätzlich: Die radikalen Liberalen
forderten eine Verfassung, die ausschließlich durch die Volksvertretung
beschlossen und legitimiert werden sollte. Die gemäßigten Liberalen, d. h. die
Liberal-Konservativen, strebten eine Lösung der Verfassungsfrage auf der
Grundlage einer Vereinbarung zwischen dem gewählten Parlament und den Fürsten
an. Mit der Entscheidung der Frankfurter Nationalversammlung für das
kleindeutsch bestimmte (an der Ablehnung Friedrich Wilhelms IV. gescheiterte)
Erbkaisertum der Hohenzollern setzten sich letztere durch. In der Frankfurter
Nationalversammlung gab es noch keine festen Parteibindungen, aber doch
parlamentarische Fraktionen, die nach ihren Treffpunkten benannt wurden: die
Linke mit einem gemäßigten Flügel („Deutscher Hof") und einem
radikalen Flügel („Donnersberg"), die liberal-konservative Gruppe („Café
Milani"). Die Mitte mit dem rechten Zentrum („Casino") und dem
linken Zentrum („Augsburger Hof"). Die Erbkaiserlichen, seit 1849
„Gothaer" genannt (nach dem Gothaer Nachparlament), verbanden sich 1859
mit linksliberalen Persönlichkeiten zum Deutschen Nationalverein. Im Bereich
des linksliberalen Spektrums in Preußen entstand 1861
die Deutsche Fortschrittspartei. Im preußischen Verfassungskonflikt zwischen
ihr und Bismarck spaltete sich 1867
ihr rechter Flügel, der für eine Verständigung mit Bismarck eintrat, unter
dem Namen Nationalliberale Partei ab. Sie sah in der Schaffung der deutschen
Einheit die Voraussetzung der innerpolitischen Liberalisierung. 1884
vereinigte sich die deutsche Fortschrittspartei mit der von den
Nationalliberalen abgesplitterten Liberalen Vereinigung zur Deutschfreisinnigen
Partei, die sich 1893
in „Freisinnige Vereinigung" und die „Freisinnige Volkspartei"
spaltete. 1896
entstand unter Friedrich Naumann der Nationalsoziale Verein. 1910
schlossen sich die beiden freisinnigen Parteien mit der besonders in
Württemberg verankerten, demokratisch ausgerichteten Deutschen Volkspartei zur
Fortschrittlichen Volkspartei zusammen.
Die „Fortschrittliche Volkspartei" ging nach dem 1. Weltkrieg in der neu
gegründeten Deutschen Demokratischen Partei auf. In ihrer Mehrheit
organisierten sich die Nationalliberalen in der Deutschen Volkspartei neu. Beide
Parteien verloren bis zum Jahr 1933
immer größere Gruppen ihrer Anhänger und behaupteten sich in der Endphase der
Weimarer Republik nur noch als unbedeutende Splittergruppen.
Nach dem Zusammenbruch des national-sozialistischen Deutschland entstanden in
den vier Besatzungszonen Deutschlands liberale Parteiorganisationen. 1948
bildeten in den westlichen Besatzungszonen die liberalen Parteigruppierungen, in
denen sich rechts- und linksliberale Kräfte zusammengeschlossen hatten, die
Freie Demokratische Partei. Innerparteiliche Spannungen führten 1956
zur Abspaltung der Freien Volkspartei, die sich jedoch nicht durchsetzen konnte.
Die „Liberal-Demokratische Partei Deutschlands" (LDPD) verlor seit 1947/48
gegenüber der SED im Rahmen eines Blocksystems ihre politische Unabhängigkeit
und trug die Entwicklung in der DDR mit. Nach dem Umbruch von 1989
suchte sie ein eigenständiges politisches Profil zurückzugewinnen. Zusammen
mit der „Deutschen Forumpartei" (DFP; gegr. Januar 1990)
und der „Freien Demokratischen Partei" der DDR (FDP; gegr. Februar 1990)
nahm sie am 18.03.1990
im Rahmen des „Bundes Freier Demokraten" (BFD; gegr. Februar 1990)
an den ersten freien Wahlen in der DDR teil. Ab April 1990
war die Partei an der Regierung der großen Koalition beteiligt.
liberal:
Ist im allgemeinen jede Einstellung, die überkommenen Normen, Wertvorstellungen
und gesellschaftlichen0 Verhaltensweisen vorurteilslos kritisch, neueren
Denkweisen aber aufgeschlossen gegenübersteht. Gegenüber einer herrschenden
Lehre betont sie die Freiheit abweichender Meinungen, sie macht den Einsatz für
das Recht und die größtmögliche persönliche Freiheit des einzelnen zum
Grundsatz sozialen Handelns.
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