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 Geschichte der liberalen Parteien in Deutschland

In Deutschland entstanden in der ersten Hälfte des 19. Jh. liberale Gruppen zuerst in den mittel- und süddeutschen Staaten. In den dortigen gesamtstaatlichen Volksvertretungen waren jedoch die Wirkungsmöglichkeiten der liberalen Abgeordneten sehr begrenzt, da aufgrund der Festschreibung des monarchischen Prinzips in der Wiener Schlussakte (1820) die alleinige politische Entscheidungsgewalt bei den Fürsten lag. So beschränkten sich die liberalen im wesentlichen darauf, die Freiheitsrechte des einzelnen Staatsbürgers gegen Übergriffe der staatlichen Verwaltung zu schützen. Politisch versuchten sie vor allem das Prinzip des Rechtsstaates in Deutschland durchzusetzen. Im Vormärz spaltete sich der Liberalismus in zwei Hauptrichtungen: a) in den gemäßigten Liberalismus, der eine Umgestaltung des Staates mit dem Ziel der konstitutionellen Verfassung, etwa nach britischem Vorbild, erstrebte und dabei in vie1em eine Verbindung mit überlieferten Einrichtungen und Werten vollzog, und b) in den radikalen Liberalismus, der, u. a. an Jean-Jacques Rousseau orientiert, auf einen revolutionären Umsturz zielte, Kompromisse mit den alten Mächten ablehnte und sich dem demokratischen Gedanken unmittelbar verband. Ein wesentliches Unterscheidungsmerkmal zwischen beiden Richtungen war die Frage der Gestaltung des Wahlrechts: Während der linke Flügel für das allgemeine und gleiche Wahlrecht eintrat, befürwortete der rechte ein nach Besitz abgestuftes Wahlrecht. Die gemäßigten Liberalen wandten sich vor allem an das besitzende, gebildete Bürgertum, die radikalen Liberalen bezogen kleinbürgerliche Schichten in ihre Zielgruppen ein.
In der Revolution von 1848/49 spaltete die Verfassungsfrage die Liberalen zusätzlich: Die radikalen Liberalen forderten eine Verfassung, die ausschließlich durch die Volksvertretung beschlossen und legitimiert werden sollte. Die gemäßigten Liberalen, d. h. die Liberal-Konservativen, strebten eine Lösung der Verfassungsfrage auf der Grundlage einer Vereinbarung zwischen dem gewählten Parlament und den Fürsten an. Mit der Entscheidung der Frankfurter Nationalversammlung für das kleindeutsch bestimmte (an der Ablehnung Friedrich Wilhelms IV. gescheiterte) Erbkaisertum der Hohenzollern setzten sich letztere durch. In der Frankfurter Nationalversammlung gab es noch keine festen Parteibindungen, aber doch parlamentarische Fraktionen, die nach ihren Treffpunkten benannt wurden: die Linke mit einem gemäßigten Flügel („Deutscher Hof") und einem radikalen Flügel („Donnersberg"), die liberal-konservative Gruppe („Café Milani"). Die Mitte mit dem rechten Zentrum („Casino") und dem linken Zentrum („Augsburger Hof"). Die Erbkaiserlichen, seit 1849 „Gothaer" genannt (nach dem Gothaer Nachparlament), verbanden sich 1859 mit linksliberalen Persönlichkeiten zum Deutschen Nationalverein. Im Bereich des linksliberalen Spektrums in Preußen entstand 1861 die Deutsche Fortschrittspartei. Im preußischen Verfassungskonflikt zwischen ihr und Bismarck spaltete sich 1867 ihr rechter Flügel, der für eine Verständigung mit Bismarck eintrat, unter dem Namen Nationalliberale Partei ab. Sie sah in der Schaffung der deutschen Einheit die Voraussetzung der innerpolitischen Liberalisierung. 1884 vereinigte sich die deutsche Fortschrittspartei mit der von den Nationalliberalen abgesplitterten Liberalen Vereinigung zur Deutschfreisinnigen Partei, die sich 1893 in „Freisinnige Vereinigung" und die „Freisinnige Volkspartei" spaltete. 1896 entstand unter Friedrich Naumann der Nationalsoziale Verein. 1910 schlossen sich die beiden freisinnigen Parteien mit der besonders in Württemberg verankerten, demokratisch ausgerichteten Deutschen Volkspartei zur Fortschrittlichen Volkspartei zusammen.
Die „Fortschrittliche Volkspartei" ging nach dem 1. Weltkrieg in der neu gegründeten Deutschen Demokratischen Partei auf. In ihrer Mehrheit organisierten sich die Nationalliberalen in der Deutschen Volkspartei neu. Beide Parteien verloren bis zum Jahr 1933 immer größere Gruppen ihrer Anhänger und behaupteten sich in der Endphase der Weimarer Republik nur noch als unbedeutende Splittergruppen.
Nach dem Zusammenbruch des national-sozialistischen Deutschland entstanden in den vier Besatzungszonen Deutschlands liberale Parteiorganisationen. 1948 bildeten in den westlichen Besatzungszonen die liberalen Parteigruppierungen, in denen sich rechts- und linksliberale Kräfte zusammengeschlossen hatten, die Freie Demokratische Partei. Innerparteiliche Spannungen führten 1956 zur Abspaltung der Freien Volkspartei, die sich jedoch nicht durchsetzen konnte. Die „Liberal-Demokratische Partei Deutschlands" (LDPD) verlor seit 1947/48 gegenüber der SED im Rahmen eines Blocksystems ihre politische Unabhängigkeit und trug die Entwicklung in der DDR mit. Nach dem Umbruch von 1989 suchte sie ein eigenständiges politisches Profil zurückzugewinnen. Zusammen mit der „Deutschen Forumpartei" (DFP; gegr. Januar 1990) und der „Freien Demokratischen Partei" der DDR (FDP; gegr. Februar 1990) nahm sie am 18.03.1990 im Rahmen des „Bundes Freier Demokraten" (BFD; gegr. Februar 1990) an den ersten freien Wahlen in der DDR teil. Ab April 1990 war die Partei an der Regierung der großen Koalition beteiligt.

liberal:
Ist im allgemeinen jede Einstellung, die überkommenen Normen, Wertvorstellungen und gesellschaftlichen0 Verhaltensweisen vorurteilslos kritisch, neueren Denkweisen aber aufgeschlossen gegenübersteht. Gegenüber einer herrschenden Lehre betont sie die Freiheit abweichender Meinungen, sie macht den Einsatz für das Recht und die größtmögliche persönliche Freiheit des einzelnen zum Grundsatz sozialen Handelns.

 

 

 

Autor: Rick  |  Quelle: www.geschi.de

 




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