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| Die
Judenverfolgung im Dritten Reich |
Judenverfolgung,
allg. die seit frühchristl. Zeit in vielen Ländern vorkommende Verfolgung von
Juden aus religiösen, polit., sozialen oder wirtschaftl. Motiven. Die Formen
sind nach Zeit u. Ort sehr unterschiedlich; sie reichen von gesetzl.
Diskriminierung bis zum Massenmord durch aufgehetzte Mengen. Die bei weitem
größte Judenverfolgung der Geschichte betrieb die nat.-soz. Führung des Dt.
Reiches 1933
bis 1945
in Verwirklichung des antisemit. Programms der NSDAP. Diese Judenverfolgung
richtete sich zunächst gegen das dt. Judentum (das 1933
über 500 000 Personen, d. h. 0,8% der Reichsbevölkerung, umfaßte),
später gegen alle Juden im dt. Machtbereich. Sie begann mit einem Boykott gegen
alle jüd. Ärzte, Anwälte u. Geschäftsinhaber (1. 4. 1933)
u. führte über die Ausschaltung der jüd. Beamten (7. 4. 1933),
die Verfemung der jüd. Künstler, Publizisten u. Wissenschaftler, die
Nürnberger Gesetze (15. 9. 1935,
dazu dieAusführungsverordnungen über Reichsbürgerschaft u. den »Schutz des
dt. Blutesu. der dt. Ehre«), Beschränkungen u. Sondergesetze zum ersten Pogrom
(9./10. 11. 1938,
Kristallnachte). In den folgenden Jahren entzog die nat.-soz. Regierung den
Juden u. Halbjuden systematisch die Existenzgrundlage: Ausschließung aus den
meisten Berufen, Verbot des Betretens von kulturellen Einrichtungen u.
Erholungsstätten, Verpflichtung zur Annahme der Vornamen Sara u. Israel (ab 1.
1. 1939)
u. zum Tragen des Judensterns (ab 19. 9. 1941).
1941
wurde die seit 1939
von A. Eichmann forcierte Auswanderung gestoppt, da die Nationalsozialisten
nunmehr die »Endlösung« einleiteten. Im Herbst 1941
(20. 1. 1942
Wannsee-Konferenz ) begann der Abtransport der im dt. Machtbereich in Europa
lebenden Juden in die Vernichtungslager im Osten. Durch Massenerschießungen der
Einsatzgruppen, Massenvergasungen u. Hungertod verloren zwischen 5 u. 6 Mill.
europäische Juden ihr Leben.
Nürnberger Gesetze,
die vom Reichstag auf Hitlers Initiative während des Nürnberger Parteitags der
NSDAP am 15. 9. 1935
verabschiedet wurden: 1. Das Gesetz zum Schutze des dt. Blutes u. der dt. Ehre
(Blutschutzgesetz) verbot unter Androhung von Zuchthausstrafen die
Eheschließung u. den außerehelichen Verkehr zwischen Juden u.
»Staatsangehörigen dt. oder artverwandten Blutes«; trotzdem geschlossene Ehen
waren nichtig. 2. Das Reichsbürgergesetz schloß alle Staatsbürger nicht
»deutschen oder artverwandten Blutes« von der (rechtlich nie näher
festgelegten) dt. Reichsbürgerschaft aus. 3. Das Reichsflaggengesetz erklärte
die Hakenkreuzflagge zur Reichs- u. Nationalflagge. Ergänzt wurden die
Nürnberger Gesetze durch das Gesetz zum Schutz der Erbgesundheit des dt. Volkes
(Erbgesundheitsgesetz) vom 18. 10. 1935;
es verbot Ehen mit ansteckend Kranken, Erbkranken, Entmündigten u.
Geistesgestörten u. führte die Pflicht zur Vorlage von
Ehetauglichkeitszeugnissen des Gesundheitsamtes ein. – Die Bedeutung der
beiden erstgenannten Rassegesetze lag darin, daß sie die Grundlage für
zahlreiche Verordnungen mit dem Ziel der weiteren Entrechtung der dt. Juden
bildeten.
Kristallnacht,
Reichskristallnacht, verharmlosende Bez. für die Nacht vom 9. auf den 10. 11. 1938,
in der in Dtschld. über 250 Synagogen, über 8000 Geschäfte u. zahlreiche
Wohnungen jüd. Bürger zerstört u. geplündert wurden. Als Anlaß diente der
Tod des dt. Botschaftssekretärs E. vom Rath am 9. 11. in Paris nach einem
Attentat des poln. Juden Herschel Grynszpan, dessen Eltern im Okt. aus Dtschld.
vertrieben worden waren. Bei der Gedenkfeier zum Hitlerputsch von 1923
hetzte J. Goebbels mit Billigung Hitlers die versammelten Parteiführer so auf,
daß diese ihren Dienststellen im ganzen Reichsgebiet Ausschreitungen gegen die
Juden befahlen. 91 jüd. Bürger wurden ermordet, mehr als 25 000 in
Konzentrationslager verschleppt. Am 12. 11. verpflichtete die Reichsregierung
die dt. Juden zu einer »Sühneleistung« von 1 Milliarde RM u. zur Beseitigung
der Schäden auf eigene Kosten. Außerdem wurde Juden der Betrieb von
Geschäften u. Handwerk verboten u. die Enteignung ihres Vermögens eingeleitet.
Mit der Kristallnacht begann die radikale Phase der nat.-soz.
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