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 Der Investiturstreit

Die Investiturfrage war nicht die Ursache für den Konflikt von 1076/77, denn zu dieser Zeit existierte von Seiten der Kirche noch kein Investiturverbot. Erst auf der Lateransynode im November 1078 sprach Gregor VII. ein eindeutiges Investiturverbot aus, welches auf der Fastensynode 1080 wiederholt wurde. Zudem war der "Investiturstreit" keine geplante Konfrontation zwischen Reformern und der weltlichen Gewalt.
Der Konflikt von 1076/77 entstand "durch das persönliche Profil der Beteiligten, durch individuelle, situationsbedingte Fehlentscheidungen" in damals üblichen, alltäglichen Streitigkeiten, welche zu einer Verschärfung dieses eher nebensächlichen Streites führten, und so die Basis einer "Zusammenarbeit" zwischen König- und Papsttum zerstörten und einen Investiturstreit erst möglich machten.
Die allgemeine Abschaffung der Investiturpraxis in der deutschen Reichskirche war kein Grundsatz der römischen Kirchenreform und kommt deshalb nicht als Auslöser des sogenannten Investiturstreites in Betracht.
Um seine These von der Notwendigkeit der "Umkehr des zeitlichen und sachlichen Verhältnisses von Investiturverbot und "Investiturstreit"" zu untermauern, führt Schieffer auf, welche Vorstufen die Investiturverbote von 1078 und 1080 hatten und wie weit sie als Zuspitzung des Investiturstreits zu verstehen sind.
Verschiedene Rezensenten heben hervor, dass zwischen dem Investituranspruch des Herrschers und der von ihm durchgeführten Zeremonie und dem Gebot der kanonischen Wahl kein Widerspruch bestand. Ferner stellen sie fest, dass das Werk Kardinals Humbert von Silva Candida erstaunlich wenig Beachtung fand, und deshalb nicht als Programmschrift der Reformer angesehen werden kann.
Übereinstimmung herrscht auch in der Feststellung, dass die vermeintlichen Investiturverbote Papst Gregors VII. (insbesondere jenes der Lateransynode von 1059) sich nicht gegen die Investiturpraxis des deutschen Königs richten, sondern nur das Problem der Laieninvestitur erörtern. Auch das synodale dekretum von 1075 ist kein generelles Investiturverbot, sondern eine päpstliche Drohung für den Fall, dass Heinrich IV. seine gebannten, simonistischen Räte beibehält. Als erstes umfassendes Investiturverbot, welches auch Hoch- und Niederkirchen einschließt, wird die Lateransynode vom November 1078 angesehen und die Wiederholung dieses Verbotes auf der Fastensynode von 1080.
Tilman Struve und H.E.J. Crowdrey erwähnen in ihren Rezensionen zudem noch die von Rudolf Schieffer aufgeführte Parallele zu 1073, als Gregor VII. den erwählten Bischof Anselm von Lucca aufforderte die Investitur durch den König zurückzuweisen.
Peter Johanek macht auf die von Schieffer erzielte Datierungskorrektur um drei Jahre aufmerksam und stellt eindeutig fest: die Investiturfrage kommt als Ursache für den Konflikt von 1076/77 nicht in Frage.
Abschließend geben die drei Rezensionen an, dass Rudolf Schieffers Buch Anstoß zu weiterem Forschen und Nachdenken gibt. H.E.J. Crowdrey lobt das Werk sogar als "fundamental and masterly monograph".

 

 

 

Autor: Michael Klütsch  |  Quelle: www.geschi.de

 




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