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 Handelsknoten Frankfurt

1. Einleitung
Die vorliegende Arbeit will die Mainstadt Frankfurt im Mittelalter in ihrer Funktion als Handelsknoten vorstellen, wobei im Rahmen des Hauptseminars der Schwerpunkt auf dem Handelsgut Wein liegt.
Zunächst soll zur Einführung kurz dargestellt werden, wie die Stadt Frankfurt zu ihrer politischen und wirtschaftlichen Bedeutung gelangte, um ein Bild von der gehobenen Stellung der Stadt zu geben. Auch der Weinbau in und um Frankfurt wird kurz skizziert.
Verbindet man heute mit Frankfurt als Messestadt hauptsächlich die Buchmesse, so waren es im Hochmittelalter - vor Erfindung des Buchdrucks - die landwirtschaftlichen Güter, die Dinge für den alltäglichen Bedarf und natürlich auch die Luxusgüter aus fernen Ländern, mit denen auf den Messen zweimal im Jahr gehandelt wurde.
Durch die überaus günstige Verkehrslage war Frankfurt geradezu dafür geschaffen, daß dort Waren von Süden nach Norden und von Osten nach Westen und umgekehrt zwischengelagert und zwischengehandelt wurden.
Daß der Wein mit zu den wichtigsten Handelsgütern gehörte, bezeugen schon die vielen Verordnungen, die hauptsächlich den Weinhandel von Fremden, die Abgaben und die Berufsgruppen, die in den Weinhandel involviert waren, betrafen. Diese Aspekte sollten im Laufe der Arbeit ebenfalls behandelt werden.
Hauptquelle der Informationen war für einen Großteil der Arbeit der Aufsatz von Michael Rothmann, der, nach seinen Fußnoten zu urteilen, viel im Frankfurter Stadtarchiv recherchiert hat. Da mir eine so intensive Suche nicht möglich war und die Kieler Universitätsbibliothek äußerst schlecht mit Literatur über die Frankfurter Handelsgeschichte, noch schlechter mit detaillierten Werken über den Frankfurter Weinhandel bestückt ist, verlasse ich mich meist unreflektiert auf Rothmanns Thesen, gestützt auf Wolfs Gesetzessammlung, die einige interessante Quellen zu diesem Thema bietet.
Im Anhang finden sich noch drei Graphiken und eine Europakarte, die ebenfalls aus dem Rothmann-Aufsatz stammen. Die Graphiken habe ich anhand der Tabellen erstellt, die Rothmann anführt - sei es, um einige Thesen zu verdeutlichen, sei es aus Liebe zur Spielerei. 

2. Zur Stadt Frankfurt

2.1. Politische und wirtschaftliche Bedeutung
Frankfurt am Main, Frankonofurt - Vadum Francorum, wird zum ersten Mal in einer Urkunde Karls des Großen vom 22. Februar 794 erwähnt. Die Attraktivität des Ortes lag darin begründet, dass an dieser Stelle, also an der Furt, einer seichten Stelle, die Möglichkeit bestand, den Main gefahrlos zu überqueren, was Frankfurt zu einem wichtigen Verkehrsplatz machte.
Frankfurt gewann an Bedeutung, als Karl der Große am 1. Juni 794 eben dorthin zu einer Synode und Reichsversammlung lud. Warum er gerade nach Frankfurt, einem damals unbekannten und politisch unbedeutenden Ort, rief, scheint nicht mehr ganz nachvollziehbar. Jedoch dürfte damals schon eine domus regis als karolingische Pfalz existiert haben. Doch Karl der Große besuchte nie wieder Frankfurt. Erst sein Sohn, Ludwig der Fromme, kehrte 815 wieder dort ein. Er war es dann schließlich auch, der den Bau einer "richtigen" Pfalz, eines palatium, anordnete.
Danach diente Frankfurt auch Ludwig dem Deutschen als Pfalzort. Nach seinem Tod in eben dieser Stadt sah man in der Pfalz die principalis sedes orientalis regni. Frankfurt war also im Laufe des neunten Jahrhunderts zu dem Hauptsitz des ostfränkischen Reiches herangewachsen. Insgesamt sind von den Karolingern 75 Herrschaftsaufenthalte in Frankfurt bezeugt, von den Ottonen 41, von den Saliern nur 6 und von den Staufern dann wieder 60. Den Staufern verdankt Frankfurt schließlich auch den Aufstieg zum Königswahlort, der mit der Wahl Heinrichs VI. 1147 begründet wurde. Frankfurts Bild wurde von Königswahlen, wobei im Jahre 1519 dort die letzte Königswahl Karls V. stattfand, von Reichstagen und Synoden geprägt. Die Stadt stand im Blickpunkt der Reichspolitik.
Doch Frankfurt war nicht nur zu einer der wichtigsten politischen Städte aufgestiegen, sondern auch zu einem wichtigen Handelsknoten in "Deutschland" und im damaligen "Europa" geworden.
Diese wirtschaftliche Bedeutung erlangte Frankfurt nicht etwa durch seine Größe, denn mit im Schnitt ca. 10 000 Einwohnern im Spätmittelalter war es eher eine sogenannte Mittelstadt, als vielmehr durch seine überaus günstige geographische Lage, wobei die eben angeführte politische Bedeutung sicherlich auch darauf zurückzuführen ist.
So sind es beispielsweise von Frankfurt nach Köln 200 km, nach Straßburg 220 km, nach Prag 500 km, nach Brügge 500 km, nach Paris 600 km und nach London ebenfalls 600 km, alles wirtschaftlich bedeutsame Städte.
Zudem liegt Frankfurt am Main, der ja in den Rhein - der natürlichen europäischen Verkehrsader schlechthin - mündet, wodurch Frankfurt zum einen das Bindeglied zwischen Norden und Süden und zum anderen zwischen Osten und Westen ist.
Das alleinige Bindeglied zwischen Ober- und Niederdeutschland über den Main war lange Zeit die Mainbrücke Frankfurts. Wie bedeutend sie war, lässt sich gut daran erkennen, dass zugunsten ihrer Instandhaltung und Ver- und Ausbesserung sowohl direkte Aufwendung aufgebracht wurden, königliche Privilegien und kirchliche Ablässe erlassen wurden als auch eine eigene Brückenfabrik in der Nähe unterhalten wurde.

2.2. Der Weinbau in und um Frankfurt
Auch heute noch liegt Frankfurt inmitten von Weinanbaugebieten wie Franken, Oberrhein und Mittelrhein. Doch auch innerhalb des Stadtgebietes wurde Wein angebaut, der jedoch vor 1400 nicht bedeutend war und nur eine Nebenbeschäftigung für die Bürger war. Im Laufe des 15. Jahrhunderts muss die Intensität des Weinbaues allerdings so zugenommen haben, dass der Rat am 28. November 1501 ein Gesetz verabschiedete, das die Anlage neuer Weinberge untersagte, um den Bestand an Weide- und Ackerland zu sichern:
"Der rat dieser stat Franckfurt habet mit guter vorbetrachtung usz merglicher notturfft erwegen, [...], das allenthalben umb Franckfurt an enden, do biszhere kein wingarten gewest sin, viel neuwe wingarten gemacht, die guten felde und gartenecker dardurch verderbt werden, [...], darumb thun sie ernstlich gebietten, das nun hinfur kein neuwer wingart, do von alters here kein wingart gewest ist, [...], gemacht werden soll. [...] Item die gesworn sollen keim erleuben, wingarten zu machen, do vormals keiner gewest ist. [...]."
Bei Missachtung dieser Bestimmung drohte dem Arbeiter wie dem Arbeitgeber eine Strafe von einem Gulden.
Das Gehalt der Arbeiter in den Weinbergen war je nach Jahreszeit gestaffelt und wurde von der Stadt am 28. Februar 1423 festgesetzt: Im Herbst, also während der Weinlese, erhielten die Arbeiter 16 Heller, in der Zeit danach, "zuschen uszgeende des herbistes bisz uff den achczehnden tag", 12 Heller und darauf "bisz uff unser lieben Frauwen tage annunciacionis" 14 Heller.
Der Wein, der in Frankfurt angebaut wurde, der Landauer, diente allerdings mehr dem Eigenbedarf der Bürger und war weniger für den Fernhandel gedacht. Gerade nördlich des Maines gab es fast keinen Ort, in dem nicht Weinbau betrieben wurde.

3. Die Frankfurter Messe

3.1. Entstehung
In Frankfurt wurde wie in anderen Städten auf Wochenmärkten und Monatsmärkten mit Wein gehandelt. Doch gab es dort auch die Möglichkeit, auf eine der zwei Messen, der Herbst- und der Frühjahrsmesse, Wein zu erwerben. Da dies eine besondere Handelsart war und die Messen von so außerordentlicher Bedeutung und charakteristisch für die Stadt waren, soll an dieser Stelle nur das Messewesen betrachtet werden. Die anderen Möglichkeiten, Handel zu betreiben, also täglicher Handel, Wochen- und Monatsmärkte, sollen hier nur kurz der Vollständigkeit halber namentlich erwähnt, aber nicht weiter ausgeführt werden. Es bleibt noch zu erwähnen, dass die Abgaben für den Wein zum Großteil auch außerhalb der Messezeiten existierten und die Berufstände ebenfalls aktiv werden.
Die Frankfurter Messe war zunächst nur ein regionaler Markt, der Jahr für Jahr am Ende der Erntezeit abgehalten wurde. Hierbei handelte es sich um die sogenannte Herbstmesse, die immer im Mariä Himmelfahrt (15. August) stattfand. Namentlich wurde sie in einem Schreiben Heinrichs VII. vom 21. Dezember 1227 erstmalig erwähnt. Doch aus indirekten Hinweisen lässt sich schließen, dass sie bereits 1150 alljährlich abgehalten wurde. Noch frühere Hinweise auf die Existenz der Messe geben zwei Schreiben, in denen fast 100 Jahre zuvor dem St. Ferrutiuskloster zu Bleidenstadt 1034 und den Einwohnern von Worms 1074 Zollfreiheit in Frankfurt gewährt wurde.
Diese erste Messe entstand nicht durch einen Verleihungsakt, sondern hat sich allmählich entwickelt. Zunächst wurde dort mit den Überschüssen aus landwirtschaftlichen Produktionen gehandelt, also mit Getreide, Holz, Vieh, Heu, Wolle und Seife, die die Landwirte aus der Umgebung nach Frankfurt brachten.
Doch Mitte des 13. Jahrhunderts kann man von einem weiträumigeren Handelsverkehr ausgehen, da Kaiser Friedrich II. 1240 in Form einer Urkunde die an- und abreisenden Kaufleute der Messe unter den Schutz des Reiches nahm. 1270 treten dann in den Anniversaren des Bartholomäusstiftes Herkunftsnamen von Kaufleuten aus Frankreich, Italien, Ungarn, Böhmen und Polen auf.
Im Laufe des 13. Jahrhunderts verlagerte sich dann das Zentrum des europäischen Fernhandels von der Champagne Richtung Osten in das Rhein-Main-Gebiet. Bis zur Hohenstaufenzeit ist Konstantinopel bzw. Byzanz der Ausgangspunkt der Handelswege und die beherrschende Stadt des europäischen Handels gewesen. Von dort aus verliefen die Warenzüge über Marseille das Rhônetal hinauf zu den Messen in der Champagne und zum Rhein die Donau hinauf nach Regensburg.
Doch durch zwei Ereignisse sind die langbestehenden Handelswege völlig verändert worden: Zum einen durch die Kreuzzüge in das Geheiligte Land, die in der Eroberung und Plünderung von Byzanz gipfelten, wodurch die Westeuropäer die Bekanntschaft mit der hohen Kultur und den Erzeugnissen des Ostens machten, wie zum Beispiel Baumwolle, Zuckerrohr, Kaffee, Seide, Glas und Papier. Zum anderen durch die Kolonisierung der Slaven östlich der Elbe. Neue Handelswege wurden erschlossen, Orte, die an den Fernhandelsstraßen lagen, blühten auf. Der europäische Fernhandel verschob sich gen Osten, Frankfurt lag gewissermaßen im Mittelpunkt, wurde zum Knotenpunkt. Die Frankfurter Messe hatte im Laufe des 13. und 14. Jahrhunderts die Champagnemesse an Bedeutung abgelöst.
Auch Städte wie Konstanz, Augsburg, Ulm und Nürnberg blühten durch den aufkommenden Handel mit den italienischen Städten auf, einige Handelsstraßen über die Alpen, die man früher gemieden hatte, entwickelten sich und der Verkehr auf der Donau verfiel allmählich.
So erlebte zu Beginn des 14. Jahrhunderts der Handel in Frankfurt einen großen Aufschwung. Daher ist es auch durchaus verständlich, dass Kaiser Ludwig der Baier den Frankfurtern am 25. April 1330 eine neue, zweite Messe gewährte: die Fasten- und Frühjahrsmesse, die hauptsächlich für Wintererzeugnisse wie Schafwolle und auch den Wein entwickelte wurde. Diese Messe sollte 14 Tage andauern, dieselben Messefreiheiten wie die alte Herbstmesse haben und alle Messebesucher standen jeweils acht Tage vor und nach der Messe, also bei An- und Abreise, unter dem Schutz des Reiches.
Sieben Jahre später versprach der Kaiser, der Frankfurt sehr gewogen war, weder Mainz noch einer anderen Stadt eine Messe zu verleihen, die Frankfurt schädlich sein könnte und 1357 wiederholte Karl IV. die Messeprivilegien.
Damit hatte Frankfurt das Recht, zweimal im Jahr eine Messe ausrichten zu dürfen.
Welche besondere Rechtslage zu Messezeiten in Frankfurt herrschte und welchen groben Ablauf die Messen hatten, soll im Folgenden dargelegt werden.

3.2. Messewesen
Während der Messen galt in Frankfurt ein gesetzlicher Ausnahmezustand, denn es herrschte die Messefreiheit, die einer eingeschränkten Handels- und Gewerbefreiheit gleichkam und den Kleinhandel und den Ausschank von Wein betraf.
Genauer gesagt, durfte zur Messe jeder Bürger, Nicht-Bürger und Fremde seine Ware anbieten und verkaufen. Frankfurter Bürgern war es außerdem gestattet, Fremde zu beherbergen, was ihnen sonst wohl nicht ohne Weiteres erlaubt war.
Auch die in der Acht befindlichen Menschen genossen freies Geleit und Sicherheit.
Messefreiheit bedeutete demnach, dass während der Messen auch Ortsfremden der Kleinhandel erlaubt war, sie aber außerhalb nur Großhandel, d.h. mindestens im Umfang von einer Vorder- und Hinterlast eines Schiffes, betreiben durften:
"[...] (1) Der rat ist uberkommen und hat von alter gehalten, das keyne uszman, der nit burger zu Franckfort ist, umb fremde lude in oder vor Franckfort wine keuffen sulle zu wasser oder zu lande bii eyner nemelichen pene, es were dan eyn forder- oder hinderlaste, uszgenommen in der messe friheit, solich gescze der rat noch heldet. [...]."
Der Zweck dieses Verbotes liegt sicherlich darin begründet, den innerstädtischen Kleinhandel der Bürger mit Wein nicht zu gefährden, aber auch darin, den Großhandel mit wichtigen Kunden wie den Elsässer Kaufleuten aufrechtzuerhalten.
1421 und 1442 wurde diese Bestimmung zugunsten Fremder etwas gelokert, aber nur in Verbindung mit einer Abgabe, der Niederlage, auf die später noch genauer eingegangen wird:
"[...] Ir wilcher aber zu des rades frunden uff der stede rentkisten kompt und sie bidet, im zu gonnen, eim andern fremden sine wine zu verkeuffen, als dicke des not geschicht, daz mogen sie ime gonnen und irleuen umb siner bede willen, also daz er zuvorn die nyderlage der stad gebe von allen wiinen, die er uff die ziit herbracht hat, zu glicher wiise, als auch ein burger tun musz. [...]."
"[...] (2) Doch umb faste kaufflude bede und anbringen illen, ist der rat uberkommen und hat gegonnet und erleubet, das eyn iglich uszman, wiewale der zu Franckfort nit burger ist, mag wine zu Franckfort zu wasser oder lande keuffen oder verkeuffen, glich als auch eyn burger tun mag, als das der stat ire nyderlagegelt davon gefalle und werde, als auch eyn burger tun muyz, als hernach ge schriben steet. [...]."
Von da an durften auch Fremde Kleinhandel betreiben, wenn sie die Abgabe von einem Gulden pro Fuder zahlten. Ein weiterer Punkt der Messefreiheit war, dass es Fremden ebenfalls gestattet war, Wein oder anderes auszuschenken.
Die Messefreiheit wurde mit der Sturmglocke ein- und ausgeläutet.
Kaiserliche Privilegien von 1360, 1376 und 1465 garantierten den Messebesuchern Gerichtsschutz, was bedeutete, dass kein Messebesucher wegen eines laufenden Verfahrens während der Messe gerichtlich belangt werden durfte.
Nebenher galt für die an- und abreisenden Messebesucher auch der schon kurz zuvor angesprochene Geleitschutz, der durch Geleitsherrn ausgeübt wurde. Diese Geleitsherrn schützten den Händler militärisch auf dem Weg nach Frankfurt und zurück vor Dieben und forderten dafür Geleitsgeld. Erstmalig wurde dies dem Erzbischof von Mainz 1385 zugesichert. Das Geleit erstreckte sich in einem Umkreis von fünf Meilen um die Stadt.
1465 verlieh Kaiser Friedrich II. der Stadt Frankfurt außerdem das Privileg des Messegerichtsstandes, das besagt, dass für Arreste von Messebesuchern das Frankfurter Schöffengericht zuständig sei und nicht das der Heimatstadt.
Dietz gibt in seiner "Frankfurter Handelsgeschichte", Band 1, ein genaues Bild davon, wie die Messewochen eingeteilt waren. Man unterteilte die Messe in vier Abschnitte: Bereits die halbe Woche vor der eigentlichen Messe wurde als Geleitswoche bezeichnet, die dafür eingerichtet war, die Geleite einzuholen, die Waren auszupacken und einige größere Geschäfte vor Öffnung der Läden und Stände abzuschließen.
Anschließend fand die eigentliche Geschäftswoche statt, in der der Haupthandel erledigt wurde. Sie war also die erste offizielle Messewoche. Im Anschluss daran folgte die Zahlungswoche, in der die fälligen Rechnungen der vorangegangenen Messen beglichen wurden. So war die Frankfurter Messe nicht nur ein Warenumschlagplatz, sondern diente auch zur Begleichung von ausstehenden Rechnungen, war also auch Zahlungstermin.
In der dritten Messewoche zogen ab Dienstag die meisten Kaufleute mit Geleit wieder aus Frankfurt ab. In der Herbstmesse handelten noch bis Sonnabendnachmittag Kleinhändler mit landwirtschaftlichen Produkten.
Als Geschäftszentren bildeten sich allmählich das Mainufer, der Römerberg, die Neue Kräme, der Liebfrauenberg, der Heumarkt und der Rossmarkt heraus. Es gab also kein extra für die Messe angelegtes Gelände, sondern es bildete sich von selbst je nach Nutzen, Bedarf und Lage heraus.

3.3. Einzugsgebiete
Die Einzugsgebiete mit ihren Hauptorten der Frankfurter Messen waren natürlich das Rhein-Main-Gebiet, der Oberrhein mit Basel und Straßburg, Schwaben mit Augsburg und Ulm, Franken mit Nürnberg, der thüringisch-obersächsische Raum mit Erfurt, Niederdeutschland mit Lübeck und Böhmen mit Breslau und Mähren.
Die geographischen Grenzgebiete, bis zu denen sich in Frankfurt erworbene Ware nachweisen lässt, sind im Osten Posen, Krakau und Brünn in Mähren, im Südosten Ofen in Ungarn, im Süden Innsbruck, Isny im Allgäu, Bern und Freiburg, im Südwesten Montbeliard und Besançon in Burgund, im Westen Spinal und Metz in Lothringen und im Nordwesten Ypern und Brügge in Flandern.
Die Absatzgebiete des in Frankfurt gehandelten Weines waren vorwiegend der Norden und Osten, was wohl darauf zurückzuführen ist, dass dort aufgrund des Klimas kein oder kaum Weinbau möglich ist und war. So lässt sich Frankfurter Wein beispielsweise in Thüringen, Eisenach, Nordhausen, Hildesheim, Göttingen, Hannover, Bielefeld, Lüneburg und auch in den Seestädten der Hanse wie Lübeck nachweisen. 

4. Der städtische Weinhandel und Weinausschank

4.1. Die Umstände und Träger des Weinhandels
Der Wein was das Handelsgut im Mittelalter in Frankfurt. Dies wird zum einen dadurch verdeutlicht, dass es in Frankfurt zahlreiche Berufe gab, die nur mit dem Transport und Handel von Wein beschäftigt waren, und zum anderen, dass die Ungeldeinnahmen, die aus dem Kleinhandel und dem vertrunkenen Wein resultierten, teilweise bis zu drei Viertel der Gesamteinnahmen der Stadt ausmachten.
Aufgrund dieser immensen Bedeutung des Weines für die Stadt Frankfurt war das Abgabewesen für den Wein auch sehr feinmaschig und auf das Genaueste organisiert, der Handelsablauf war von der Stadt bis ins kleinste Detail durchgeplant. Die Stadt setzte eine große Anzahl von sogenannten Beamten, also städtischen Beauftragten, ein, die diesen Ablauf durchführen und kontrollieren sollten.
Diesen Abgaben und Berufsgruppen soll in diesem Kapitel besondere Aufmerksamkeit geschenkt werden. Doch zuvor werden kurz die Träger des Weinhandels vorgestellt.
Die Handelspartner Frankfurts waren die Städte, insbesondere die des Nordens und Ostens. Der hohe Weinverbrauch und -bedarf im Mittelalter überhaupt lässt sich darin begründen, dass das Wasser in den Städten ungenießbar und Wein somit ein Grundnahrungsmittel war, das erst später allmählich vom Bier verdrängt wurde. Außerdem war der Wein als Messewein überall vorgeschrieben. Der Bedarf war demnach gezwungenermaßen sehr groß.
In Frankfurt selbst war praktisch jeder Bürger, der über etwas Kapital verfügte, vornehmlich die reichen Patrizier, in den Weinhandel eingebunden. Die Bürger waren mit den nicht-ortsansässigen Kaufleuten zusammen die Träger des Weinhandels, denn der Wein war ein beliebtes Spekulationsobjekt und eine gute Kapitalanlage.
Doch Frankfurt handelte natürlich hauptsächlich mit von anderswoher eingeführten Weinen und nicht mit dem dort angebauten Landauer. Die Stadt hatte mehr die Funktion eines Stapelplatzes inne, obwohl es keinen direkten Stapelzwang für Wein gab. Nach Frankfurt wurden fremde Weine gebracht, die von Frankfurter Bürgern angekauft und dann wieder verkauft wurden. Da die Bürger aber auch Eigenhandel betrieben, ist es schwierig, den Eigenhandel mit dem fremden Messehandel auseinander zuhalten.
Die Bürger waren nur außerhalb der Messezeiten gegenüber Ortsfremden privilegiert, weil ihnen der Kleinhandel und Ausschank von Wein auch sonst erlaubt war. Während der Messen herrschte somit, wie schon dargelegt, eine relative Handelsfreiheit, jedoch keine Abgabefreiheit. 

4.2. Die Weinsorten
In Frankfurt handelte man - wie schon oben bemerkt - vorzugsweise mit fremden Weinen, von denen der Elsässer Wein bis zum Ende des 15. Jahrhunderts der begehrteste war. Doch zuvor sollen auch noch einige andere Sorten kurz vorgestellt werden, die sich in Frankfurt nachweisen lassen.
Sehr früh finden sich in den Frankfurter Quellen die Frenkischen Wyne. Zum ersten Mal taucht diese Bezeichnung im Landfrieden vom 15. Mai 1265 auf. Jedoch waren mit der Bezeichnung frenkisch wohl nicht immer nur Weine aus Franken gemeint, sondern auch Weine anderer Herkunft, da das Attribut frenkisch wohl größtenteils die Qualität, nicht aber die Herkunft angab. Frenkisch stand für besseren Wein, hunnischfür schlechteren.
Erst ab 1395 lassen sich "richtige" Frankenweine auf dem Weg nach Frankfurt nachweisen, die aber bereits zu Beginn des 15. Jahrhunderts aus den Quellen verschwinden. Die Frankenweine waren folglich von keiner großen Bedeutung für den Frankfurter Weinhandel.
Ebenfalls von geringerer Bedeutung waren die Rheinweine, denn sie wurden eher zum Handelsknoten Köln über den Rhein verschifft. Die große rheinische Zisterze besaß zwar einen Hof und einen Keller in Frankfurt, verlieh aber zu Messezeiten meist ihre Schiffe an andere. Besonders die mittelrheinischen Händler konzentrierten sich fast vollständig auf den Weinhandelsplatz Köln, was der günstigeren geographischen Lage zuzuschreiben ist.
Südweine, wie der Malvasier und der Romany, waren in Frankfurt hingegen ein beliebtes Handelsgut. Sie wurden von Nürnberg, Ulm, Augsburg oder direkt aus Venedig in die Stadt transportiert. Abnehmer waren der Frankfurter Rat und der umliegende weltliche Adel. Vor allem sollen die Frankfurter Apotheker an dem Handel mit Südweinen beteiligt gewesen sein, wobei sie den fremden Händlern den Wein abkauften, um ihn dann selbst weiterzuverkaufen.
Doch der beliebteste und am meisten gehandelte Wein war der Elsässer Wein. Gerade bei ihm legte man besonderen Wert auf die Reinheit, und die Weinhändler mussten sogar einen Eid ablegen, dass der Wein auch wirklich aus dem Elsass stamme.
Frankfurt hatte hier wiederum die Funktion eines Stapelplatzes inne: Die Händler brachten den Wein nach Frankfurt, die Frankfurter vertrieben ihn. Wie wichtig die Elsässischen Städte den Frankfurter Handelspartnern waren, zeigt sich in dem Zugeständnis in Form von Zollfreiheit gegenüber Straßburg (1290), Schlettstadt (1420), Colmar (1449) und Hagenau (1451), wobei es insbesondere mit den Straßburgern immer wieder zu Streitigkeiten und gegenseitigen Zollüberhebungen kam, bis man sich schließlich 1412 darauf einigte, den Straßburgern das Ungeld für den mitgebrachten und selbst vertrunkenen Wein zu erlassen.

4.3. Der Weg des Weines vom Anbieter zum Käufer und Verbraucher
Wie schon einige Male bemerkt, gab es in Frankfurt eine besondere Einrichtung zur Messezeit, um möglichst viele Händler aus fremden Orten in die Stadt zu locken: die Messefreiheit. Dies bedeutete jedoch keineswegs, dass zu dieser Zeit in und um Frankfurt Abgabenfreiheit herrschte - ganz im Gegenteil. Nie gab es so viele und verschiedenartige Abgaben wie zur Messezeit. Dementsprechend benötigte die Stadt auch viele und verschiedene Beamte, die diese Abgaben eintrieben.
Um nun dieses vielschichtige Bild in einer möglichst geordneten Form wiederzugeben, wird im Folgenden der Weg des Weines vom Anbieter zum Käufer und Verbraucher dargestellt, wobei der Übersicht halber die Eintreiber der Abgaben und die Abgaben selbst noch gesondert betrachtet werden. Einige Überschneidungen sind jedoch nicht zu vermeiden.

4.3.1. Die in den Weinhandel eingebundenen Berufsgruppen
Schon auf dem Weg nach Frankfurt - sei es zu Wasser oder zu Land - musste der Händler für seinen Wein an zahlreichen Zoll- und Geleitstellen, die sich in der näheren Umgebung Frankfurts befanden, Zoll- und Geleitsabgaben an die herrschaftlichen Zolleinnehmer entrichten. Der zu Land Reisende erhielt dann militärischen Schutz auf seinem Weg in die Messestadt durch städtische Geleitsreiter an der Landwehr, die ihn vor Räubern auf den Wegen schützten. Zu Wasser konnte der Händler mit dem täglich verkehrenden Frankfurt-Mainzer-Marktschiff nach Frankfurt gelangen.
Die Ankunft des Händlers wurde durch den Tagwächter vom Turm von St. Nikolai durch einen Trompetenstoß verkündet. Danach ging der Wein durch die Hände vieler städtischer Beauftragter.
Nach der Ankunft rief der Zöllner nach Entrichtung des Zolles - zu Messezeiten hatte man den Doppelzoll, auch Messezoll genannt, zu bezahlen - den Visierer herbei, der die Fässer ausmaß, sie zählte und mit seinem Zeichen versah. Diese Zahlen übermittelte er den Ratsfreunden, die bei der Rentkiste auf dem Fahrtor saßen und diese Angaben in das Pfortenbuch eintrugen. Nach dem Verkauf nahm der Visierer wiederum den Bestand auf und ließ diesen abermals eintragen. Im Anschluss daran hatte der Händler die Niederlage und das Ungeld zu entrichten. Im 14. Jahrhunderts gab es zwei bis drei Visierer, im 15. Jahrhundert vier in Frankfurt.
Doch das war nicht die einzige Aufgabe der Visierer. Sie gingen außerdem noch in die Herbergen, in denen die Messegäste wohnten, und trugen den Wirten auf, die Gäste zu kontrollieren, ob diese Trinkweine mitgebracht hätten und ausschenkten. Es oblag ebenfalls den Visierern, die Weinfässer anzustechen, was man "den Wein auf das Ungeld anmachen" nannte:
"(1) [...] das man die visierer heissen sal, so sie dieselben wine anmachen, die nyderlage davon zu geben, das sie die nyderlage uff die kisten geben und das sie die auch anmachen uff das ungelt und das ungelt auch nemen, e sie den win nyderlegen und den win, wievil und wes der sii und in was herburge er sulle, anschriben und behalden. [...]
(2) [...] die visierer han in [den Wein] dan vor angemacht uff das ungelt und das ungelt sii der stat gefallen [...]."
Die Mönche in den städtischen Klostern wurden ebenso wie die Wirte von den Visierern aufgesucht und ermahnt, ihren Wein, den sie abgabenfrei hatten, nicht an die beherbergten Gäste auszuschenken. Die Gästen sollten natürlich nur den versteuerten Wein trinken. Man zahlte also für den eingeführten Wein die Niederlage, für den ausgeschenkten und vertrunkenen Wein zudem das Ungeld.
Nur die zollfreien Städte zahlten nicht für den mitgebrachten und selbst vertrunkenen Wein, jedoch für den verkauften und ausgeschenkten.
Der Händler, der auf dem Landweg nach Frankfurt reiste, wurde an einem der drei dafür bestimmten Stadttore verzeichnet: dem Friedberger, dem Eschenheimer und dem Affentor in Sachsenhausen.
Nach den Visierern kamen die Kranenmeister und die Kranenknechte mit ihrer Arbeit und den entsprechenden Abgaben für die geleistete Tätigkeit an die Reihe. Die schweren Weinfässer, die nach der Ankunft vom Visierer besehen worden waren, wurden von Kranen am Mainufer aus den Schiffen gehoben. Die Anzahl der Meister und Knechte richtete sich nach der Anzahl der Kranen. Seit 1331 gab es einen Holzkranen, ab Mitte des 14. Jahrhunderts mindestens zwei. Wahrscheinlich wurden sie 1381 durch zwei Steinkranen ersetzt. Dem Kranenmeister waren noch Schüler zugeteilt, die den verladenen Wein aufzuschreiben hatten. Für die Arbeit am Kranen musste der Händler Kranengeld zahlen.
War der Wein vom Schiff an Land oder über den Landweg nach Frankfurt gelangt, dann hatten die Weinschröter dafür Sorge zu tragen, dass der Wein sicher auf den Markt und die Kammern kam, wobei das Lagern von Weinfässern in den Kellern nur Bürgern, nicht aber Fremden zugestanden wurde.
Die Weinschröter verluden die Weinfässer auf die jeweiligen Transportmittel, auf einen Wagen oder einen Karren mit einem Pferd. Im spätmittelalterlichen Frankfurt soll es ca. 50 Schröter gegeben haben, die in zwei Gesellschaften mit eigenen Häusern, dem Ober- und Niederschrothaus am Römerberg, organisiert waren. Täglich hatten sie sich in Gruppen von höchstens acht bis neun Männern in ihrem jeweiligen Schrothaus einzufinden und auf Aufträge zu warten. Der Weinschröter mußte für denjenigen tätig werden, der ihn zuerst gerufen hatte. Niedergelegt werden durften größere Mengen von Wein (über einem halben Ohm) ebenfalls nur durch einen Schröter. Das dafür eingestrichene Tragegeld und das Kranengeld brachten sie persönlich auf die Rentkiste, wovon ein Teil ihnen selbst zustand. Dafür trugen sie auch das Risiko für Weinfässer, was dazu führte, dass sie bei besonders teurem Wein, z.B. beim Malvasier, auch höheres Tragegeld forderten.
Neben den Schrötern, den städtischen Beauftragten, waren auch Lohnfuhrleute, die sogenannten Heinzler, mit dem Transport der Weinfässer beschäftigt, die nicht im Auftrag der Stadt tätig waren, sondern selbständig waren. Ihnen war es ebenfalls strengstens untersagt, unverzollte Ware zu fahren. Bei Übergehung dieser Verordnung drohte ihnen Berufsverbot.
Doch auch den eigentlichen Weinhandel und Weinausschank konnte man nicht ohne das Eingreifen städtischer Bediensteter und ohne das Entrichten von Abgaben durchführen. Zunächst wurden im eigentlichen Handel Weinsticher als Vermittler zwischen Verkäufer und Käufer tätig. Die Weinsticher waren Unterkäufer, also eine Art Makler, und mussten Frankfurter Bürger sein. Meist übten sie ihre Tätigkeit zwei Jahre lang aus. Ebenso wie die Schröter wurden sie von dem potentiellen Kunden angesprochen. Dann gingen sie mit auf das Schiff, versahen wie die Visierer die Fässer mit ihrem Zeichen und nahmen Kontakt mit dem Käufer auf.
Es war von der Stadt vorgeschrieben, dass ein Weinsticher beim Handel anwesend sein musste, die zu entrichtende Unterkaufsgebühr an den Sticher blieb dem Händler also ebenfalls nicht erspart. 1352 gab es in Frankfurt 35 Weinsticher.
Nachdem der Wein durch so viele Hände gegangen war, um überhaupt zum Käufer zu gelangen, waren bis zum Ausschank noch einige Leute mit ihm beschäftigt. Für den Ausschank waren die Wirte verantwortlich, die jeweils zwei Weinknechte zur Seite hatten. Der eine Knecht zapfte den Wein im Keller und trug ihn auf, der andere besorgte das sogenannte Weinrufen, das darin bestand, auf die Straße zu gehen und den Beginn des Ausschanks und den Preis zu verkünden. Zu Messezeiten kamen auch noch fremde Weinknechte hinzu, die wie die heimischen Knechte vereidigt wurden. Der Wirt war zudem ein beliebter Ansprechpartner für fremde Händler, weil er über gute Kenntnisse bezüglich des Weines verfügte.
Schenkte man nicht gleich den eingeführten Wein in der Stadt aus, dann wurde er auf dem Markt von den Weinverkäufern an den Mann gebracht. Auch auf diese Verkäufer hatte die Stadt ein wachsames Auge geworfen. Sie mussten ebenfalls einen Eid schwören, dass sie den angebotenen Wein nicht gepanscht hatten, wie eine Verordnung vom 1. Mai 1383 (?) aufzeigt:
"[...] Diesen eit sollin die uff der kisten nemen von den, die win uff den merckt feil brengen, und sollin den eit tun, e sie die win ver keuffin mit namen also: Du salt uff den heiligen sweren, das du oder nymant von dinen wegen den wiin anders gemacht habit und auch nit enwiszes, daz er vor, e er dir worden ist, anders gemacht sii, dan in unser herre got an den rebin lassen waszen anne alle geverde. [...]."

4.3.2. Die Abgaben
Wie ich schon oben angekündigt habe, folgt nun eine Auflistung der Abgaben, die sich teils ausschließlich auf den Wein, teils auch auf andere Handelsgüter bezogen.
Die Träger des strengen und genauen Abgabensystems waren die im vorhergehenden Kapitel vorgestellten Berufsgruppen, also die städtischen Beauftragten.

4.3.2.1. Auf den Wein beschränkte Abgaben
Die wichtigste städtische Einnahmequelle Frankfurts im Hochmittelalter war das schon kurz angesprochene Ungeld, das man im heutigen Sinne als Getränkesteuer bezeichnen kann. Es war überhaupt der älteste Lebensmittelzoll in Frankfurt und wurde 1286 zum ersten Mal urkundlich erwähnt. Das Ungeld umfasste ein Zwölftel eines jeden Fuder Weines und machte in den Jahren 1348 und 1351 fast drei Viertel aller Einnahmen aus. Diese Getränkesteuer betraf in erster Linie die Bürger, weil sie auf Fässer von höchstens zwei Ohm ausgerichtet war, was der üblichen Menge im Weinzapf und der des Kleinhandels entsprach, was beides wiederum den Fremden außerhalb der Messezeit nicht gestattet war. Doch durch das Zugeständnis des Messefreiheit stiegen die Ungeldeinnahmen während der Messen entsprechend.
Die zweite große Einnahmequelle der Stadt war die Niederlage, die Karl IV. den Frankfurtern in einem Privileg von 1377 zugestand. Ihr ursprünglicher Zweck sollte die Finanzierung des städtischen Brückenbaus sein. Sie betraf in erster Linie die Waren, die vom Main auf das Land kamen und die auf dem Main auf- und abfuhren. Die Niederlage war also ein Einfuhrzoll.
1383 erließ man die erste städtische Verordnung für die Niederlage, die ausschließlich den Wein betraf: Alle Händler, die Wein verkauft oder feilgeboten hatten, sollte die Niederlage zahlen. Lediglich jene Gäste waren von ihr befreit, die Wein für den Eigenbedarf in den Kammern lagerten oder ihn unverzüglich weiterführten. Bürger und Nicht-Bürger waren von ihr gleichermaßen betroffen, ebenso die zollfreien Städte wie Speyer und Worms. Nur Schlettstett und Straßburg, die Handelspartner aus dem Elsass, waren von ihr seit den Auseinandersetzungen von 1488 ausgenommen.
Ungefähr hundert Jahre nach der ersten Niederlageverordnung für Wein machte die Stadt ihren ankommenden Gästen ein weiteres Zugeständnis bezüglich der Niederlage: Man brauchte die Niederlage nicht unmittelbar bei der Ankunft zu entrichten, sondern erst innerhalb der nächsten drei, vier Tage:
"Item sollen visierer keynem hinfur gonnen noch gestaten, wyne hie nidderzulegen, er habe da bevorabe die nidderlage uff der Farepor ten uszgericht. Wer isz aber, dasz ein frembder by nacht kommen oder sust wegefertig were un die kistenhern die zyt nit uff der porten weren oder eyn burger eyn schiff mit wyne herbracht hette, mit den mogen die visierer isz ungeverlich halten und die wyne nidderzule gen gonnen und das macht haben und doch bynnen den nahsten drien oder vier tagen die nidderlage infordern. [...]."
Die Lockerung der Niederlagebestimmung ließe sich eventuell so interpretieren, dass zum Ende des 15. Jahrhunderts hin der Weinhandel und der Handel überhaupt in der Stadt so immens angewachsen und die Anzahl der fremden Händler dementsprechend gestiegen war, dass eine unverzügliche Abfertigung gerade zu Schubzeiten, wie den Messezeiten, nicht mehr möglich war. Damit also kein Stau am Fahrtor entstand oder die Kaufleute, die erst nachts über den Main Frankfurt erreichten, nicht unabgefertigt auf ihren Schiffen übernachten mussten, machte die Stadt ihnen wohl das Zugeständnis einer verspäteten Abfertigung. Schließlich dürfte es gerade im Interesse der Stadt gelegen haben, den Handel nicht zu behindern. Sie musste sich flexibel bei dem erhöhten Handelsaufkommen zeigen, um so nicht gute Händler und damit Einnahmen zu verlieren.
Nach dem Ungeld und der Niederlage gab es noch eine weitere, extra auf den Wein zugeschnittene Abgabe: die Steinfuhr. Sie hat ihren etwas ungewöhnlichen Namen daher, dass die Fuhrwerker in früherer Zeit für jedes Fass Wein, das ausgeführt werden sollte, ein Fuder Steine fahren mussten, was eine für den Städtebau vorgesehene Leistung war. Aber um ein schnelles Weiterkommen der Kaufleute zu gewährleisten - auch hier zeigte sich die Stadt wieder flexibel -, wurden diese Fronfuhren 1358 durch eine Geldabgabe ersetzt. Diese Abgabe galt nicht für Bürger und für die zollfreien Städte. Die Steinfuhr war der Ausfuhrzoll für Wein.

4.3.2.2. Andere städtische Abgaben
Neben den zuvor genannten Abgaben, die sich lediglich auf den Wein bezogen, kamen auf den Händler auch noch weitere zu, die sich nicht nur auf das Handelsgut Wein beschränkten.
Diese Abgaben sollen abschließend kurz aufgeführt werden.
Zunächst hatte jeder Reisende auf seinem Weg in die Stadt die Transport-, Reise- und Verpflegungskosten selbst zu tragen. Wie schon erwähnt, hatte er an den Zoll- und Geleitstellen auf der Strecken Zoll- und Geleitsabgaben zu entrichten.
Kam der Kaufmann zu Wasser, dann bezahlte er den Fahrtorzoll, der wichtigste und außerhalb der Messen der einzige Mainzoll für ein- und ausgehende Waren. Fässer unter einem Ohm wurden nicht verzollt, darüber zahlten man drei Heller pro Fass. Zur Messezeit verdoppelte sich dieser Zoll, man entrichtete dann den sogenannte Messe- oder Doppelzoll. Für das Schiff musste extra gezahlt werden.
Zudem hatte der Kaufmann noch das Wegegeld auf das jeweilige Transportmittel zahlen, wenn er auf dem Landweg Frankfurt wieder verließ. In der Messe wurde auch diese Abgabe verdoppelt.
Das Kranengeld, der Schröterlohn und das Stichgeld, also die funktionsbezogenen Abgaben, die im vorangegangenen Kapitel bereits aufgeführt wurden, waren ebenfalls nicht extra auf den Wein zugeschnitten. Die jeweils dafür zuständige Berufsgruppe kassierte auch von anderen Händlern für ihre ausgeführte, meist vorgeschriebene und somit unumgängliche Tätigkeit diese Gebühr.

5. Schlussbetrachtung
Der Weinhandel im mittelalterlichen Frankfurt stellt sich in einem bunten, vielfältigen und wohl durchorganisierten Bild dar.
Die gute Organisation - es sei dahingestellt, ob der Handelsablauf in Wirklichkeit auch so reibungslos ablief, wie er auf dem Papier erscheint - mit all ihren Beamten und Abgaben zeugt von der großen Bedeutung des Handelsgutes Wein für die Stadt. Per Verordnung war nahezu jeder Schritt des Weinhändlers vorgeschrieben, damit der Stadt auch ja kein Heller entging.
Wenn auch die Zahl der Menschen, die mit dem Weinhandel beschäftigt waren, und die der Zölle und Abgaben, die man für alle möglichen Dienstleistungen zu zahlen hatte, auf den ersten Blick zwar immens hoch erscheint, ergeht es uns doch gerade bezüglich der Abgaben heute eigentlich nicht viel anders. Mit dem großen Unterschied allerdings, dass einem in der heutigen Zeit die Abgaben indirekt und fast unbemerkt auferlegt werden, wie in Form der Mehrwertsteuer oder der in Kiel äußerst umstrittene Getränkesteuer.
Und auch wenn man das Sprichwort "Es ist in Frankfurt mehr Wein in den Kellern als Wasser in den Brunnen." natürlich nicht allzu wörtlich nehmen kann, verdeutlicht es doch, dass der Wein das mittelalterliche Stadtbild Frankfurts am Main erheblich geprägt haben muss.

 

 

 

Autor: Wiebke Timm  |  Quelle: www.geschi.de

 




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