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1. Einleitung
Die vorliegende Arbeit will die Mainstadt Frankfurt im Mittelalter in ihrer
Funktion als Handelsknoten vorstellen, wobei im Rahmen des Hauptseminars der
Schwerpunkt auf dem Handelsgut Wein liegt.
Zunächst soll zur Einführung kurz dargestellt werden, wie die Stadt Frankfurt
zu ihrer politischen und wirtschaftlichen Bedeutung gelangte, um ein Bild von
der gehobenen Stellung der Stadt zu geben. Auch der Weinbau in und um Frankfurt
wird kurz skizziert.
Verbindet man heute mit Frankfurt als Messestadt hauptsächlich die Buchmesse,
so waren es im Hochmittelalter - vor Erfindung des Buchdrucks - die
landwirtschaftlichen Güter, die Dinge für den alltäglichen Bedarf und
natürlich auch die Luxusgüter aus fernen Ländern, mit denen auf den Messen
zweimal im Jahr gehandelt wurde.
Durch die überaus günstige Verkehrslage war Frankfurt geradezu dafür
geschaffen, daß dort Waren von Süden nach Norden und von Osten nach Westen und
umgekehrt zwischengelagert und zwischengehandelt wurden.
Daß der Wein mit zu den wichtigsten Handelsgütern gehörte, bezeugen schon die
vielen Verordnungen, die hauptsächlich den Weinhandel von Fremden, die Abgaben
und die Berufsgruppen, die in den Weinhandel involviert waren, betrafen. Diese
Aspekte sollten im Laufe der Arbeit ebenfalls behandelt werden.
Hauptquelle der Informationen war für einen Großteil der Arbeit der Aufsatz
von Michael Rothmann, der, nach seinen Fußnoten zu urteilen, viel im
Frankfurter Stadtarchiv recherchiert hat. Da mir eine so intensive Suche nicht
möglich war und die Kieler Universitätsbibliothek äußerst schlecht mit
Literatur über die Frankfurter Handelsgeschichte, noch schlechter mit
detaillierten Werken über den Frankfurter Weinhandel bestückt ist, verlasse
ich mich meist unreflektiert auf Rothmanns Thesen, gestützt auf Wolfs
Gesetzessammlung, die einige interessante Quellen zu diesem Thema bietet.
Im Anhang finden sich noch drei Graphiken und eine Europakarte, die ebenfalls
aus dem Rothmann-Aufsatz stammen. Die Graphiken habe ich anhand der Tabellen
erstellt, die Rothmann anführt - sei es, um einige Thesen zu verdeutlichen, sei
es aus Liebe zur Spielerei.
2. Zur Stadt
Frankfurt
2.1. Politische und
wirtschaftliche Bedeutung
Frankfurt am Main, Frankonofurt - Vadum Francorum, wird zum ersten Mal in einer
Urkunde Karls des Großen vom 22. Februar 794 erwähnt. Die Attraktivität des
Ortes lag darin begründet, dass an dieser Stelle, also an der Furt, einer
seichten Stelle, die Möglichkeit bestand, den Main gefahrlos zu überqueren,
was Frankfurt zu einem wichtigen Verkehrsplatz machte.
Frankfurt gewann an Bedeutung, als Karl der Große am 1. Juni 794 eben dorthin zu
einer Synode und Reichsversammlung lud. Warum er gerade nach Frankfurt, einem
damals unbekannten und politisch unbedeutenden Ort, rief, scheint nicht mehr
ganz nachvollziehbar. Jedoch dürfte damals schon eine domus regis als
karolingische Pfalz existiert haben. Doch Karl der Große besuchte nie wieder
Frankfurt. Erst sein Sohn, Ludwig der Fromme, kehrte 815 wieder dort ein. Er war
es dann schließlich auch, der den Bau einer "richtigen" Pfalz, eines
palatium, anordnete.
Danach diente Frankfurt auch Ludwig dem Deutschen als Pfalzort. Nach seinem Tod
in eben dieser Stadt sah man in der Pfalz die principalis sedes orientalis regni.
Frankfurt war also im Laufe des neunten Jahrhunderts zu dem Hauptsitz des
ostfränkischen Reiches herangewachsen. Insgesamt sind von den Karolingern 75
Herrschaftsaufenthalte in Frankfurt bezeugt, von den Ottonen 41, von den Saliern
nur 6 und von den Staufern dann wieder 60. Den Staufern verdankt Frankfurt
schließlich auch den Aufstieg zum Königswahlort, der mit der Wahl Heinrichs
VI. 1147
begründet wurde. Frankfurts Bild wurde von Königswahlen, wobei im Jahre 1519
dort die letzte Königswahl Karls V. stattfand, von Reichstagen und Synoden
geprägt. Die Stadt stand im Blickpunkt der Reichspolitik.
Doch Frankfurt war nicht nur zu einer der wichtigsten politischen Städte
aufgestiegen, sondern auch zu einem wichtigen Handelsknoten in
"Deutschland" und im damaligen "Europa" geworden.
Diese wirtschaftliche Bedeutung erlangte Frankfurt nicht etwa durch seine
Größe, denn mit im Schnitt ca. 10 000 Einwohnern im Spätmittelalter war es
eher eine sogenannte Mittelstadt, als vielmehr durch seine überaus günstige
geographische Lage, wobei die eben angeführte politische Bedeutung sicherlich
auch darauf zurückzuführen ist.
So sind es beispielsweise von Frankfurt nach Köln 200 km, nach Straßburg 220
km, nach Prag 500 km, nach Brügge 500 km, nach Paris 600 km und nach London
ebenfalls 600 km, alles wirtschaftlich bedeutsame Städte.
Zudem liegt Frankfurt am Main, der ja in den Rhein - der natürlichen
europäischen Verkehrsader schlechthin - mündet, wodurch Frankfurt zum einen
das Bindeglied zwischen Norden und Süden und zum anderen zwischen Osten und
Westen ist.
Das alleinige Bindeglied zwischen Ober- und Niederdeutschland über den Main war
lange Zeit die Mainbrücke Frankfurts. Wie bedeutend sie war, lässt sich gut
daran erkennen, dass zugunsten ihrer Instandhaltung und Ver- und Ausbesserung
sowohl direkte Aufwendung aufgebracht wurden, königliche Privilegien und
kirchliche Ablässe erlassen wurden als auch eine eigene Brückenfabrik in der
Nähe unterhalten wurde.
2.2. Der Weinbau in
und um Frankfurt
Auch heute noch liegt Frankfurt inmitten von Weinanbaugebieten wie Franken,
Oberrhein und Mittelrhein. Doch auch innerhalb des Stadtgebietes wurde Wein
angebaut, der jedoch vor 1400
nicht bedeutend war und nur eine Nebenbeschäftigung für die Bürger war. Im
Laufe des 15. Jahrhunderts muss die Intensität des Weinbaues allerdings so
zugenommen haben, dass der Rat am 28. November 1501
ein Gesetz verabschiedete, das die Anlage neuer Weinberge untersagte, um den
Bestand an Weide- und Ackerland zu sichern:
"Der rat dieser stat Franckfurt habet mit guter vorbetrachtung usz
merglicher notturfft erwegen, [...], das allenthalben umb Franckfurt an enden,
do biszhere kein wingarten gewest sin, viel neuwe wingarten gemacht, die guten
felde und gartenecker dardurch verderbt werden, [...], darumb thun sie ernstlich
gebietten, das nun hinfur kein neuwer wingart, do von alters here kein wingart
gewest ist, [...], gemacht werden soll. [...] Item die gesworn sollen keim
erleuben, wingarten zu machen, do vormals keiner gewest ist. [...]."
Bei Missachtung dieser Bestimmung drohte dem Arbeiter wie dem Arbeitgeber eine
Strafe von einem Gulden.
Das Gehalt der Arbeiter in den Weinbergen war je nach Jahreszeit gestaffelt und
wurde von der Stadt am 28. Februar 1423
festgesetzt: Im Herbst, also während der Weinlese, erhielten die Arbeiter 16
Heller, in der Zeit danach, "zuschen uszgeende des herbistes bisz uff den
achczehnden tag", 12 Heller und darauf "bisz uff unser lieben Frauwen
tage annunciacionis" 14 Heller.
Der Wein, der in Frankfurt angebaut wurde, der Landauer, diente allerdings mehr
dem Eigenbedarf der Bürger und war weniger für den Fernhandel gedacht. Gerade
nördlich des Maines gab es fast keinen Ort, in dem nicht Weinbau betrieben
wurde.
3. Die Frankfurter
Messe
3.1. Entstehung
In Frankfurt wurde wie in anderen Städten auf Wochenmärkten und Monatsmärkten
mit Wein gehandelt. Doch gab es dort auch die Möglichkeit, auf eine der zwei
Messen, der Herbst- und der Frühjahrsmesse, Wein zu erwerben. Da dies eine
besondere Handelsart war und die Messen von so außerordentlicher Bedeutung und
charakteristisch für die Stadt waren, soll an dieser Stelle nur das Messewesen
betrachtet werden. Die anderen Möglichkeiten, Handel zu betreiben, also
täglicher Handel, Wochen- und Monatsmärkte, sollen hier nur kurz der
Vollständigkeit halber namentlich erwähnt, aber nicht weiter ausgeführt
werden. Es bleibt noch zu erwähnen, dass die Abgaben für den Wein zum
Großteil auch außerhalb der Messezeiten existierten und die Berufstände
ebenfalls aktiv werden.
Die Frankfurter Messe war zunächst nur ein regionaler Markt, der Jahr für Jahr
am Ende der Erntezeit abgehalten wurde. Hierbei handelte es sich um die
sogenannte Herbstmesse, die immer im Mariä Himmelfahrt (15. August) stattfand.
Namentlich wurde sie in einem Schreiben Heinrichs VII. vom 21. Dezember 1227
erstmalig erwähnt. Doch aus indirekten Hinweisen lässt sich schließen, dass sie bereits 1150
alljährlich abgehalten wurde. Noch frühere Hinweise auf die Existenz der Messe
geben zwei Schreiben, in denen fast 100 Jahre zuvor dem St. Ferrutiuskloster zu
Bleidenstadt 1034
und den Einwohnern von Worms 1074
Zollfreiheit in Frankfurt gewährt wurde.
Diese erste Messe entstand nicht durch einen Verleihungsakt, sondern hat sich
allmählich entwickelt. Zunächst wurde dort mit den Überschüssen aus
landwirtschaftlichen Produktionen gehandelt, also mit Getreide, Holz, Vieh, Heu,
Wolle und Seife, die die Landwirte aus der Umgebung nach Frankfurt brachten.
Doch Mitte des 13. Jahrhunderts kann man von einem weiträumigeren
Handelsverkehr ausgehen, da Kaiser Friedrich II. 1240
in Form einer Urkunde die an- und abreisenden Kaufleute der Messe unter den
Schutz des Reiches nahm. 1270
treten dann in den Anniversaren des Bartholomäusstiftes Herkunftsnamen von
Kaufleuten aus Frankreich, Italien, Ungarn, Böhmen und Polen auf.
Im Laufe des 13. Jahrhunderts verlagerte sich dann das Zentrum des europäischen
Fernhandels von der Champagne Richtung Osten in das Rhein-Main-Gebiet. Bis zur
Hohenstaufenzeit ist Konstantinopel bzw. Byzanz der Ausgangspunkt der
Handelswege und die beherrschende Stadt des europäischen Handels gewesen. Von
dort aus verliefen die Warenzüge über Marseille das Rhônetal hinauf zu den
Messen in der Champagne und zum Rhein die Donau hinauf nach Regensburg.
Doch durch zwei Ereignisse sind die langbestehenden Handelswege völlig
verändert worden: Zum einen durch die Kreuzzüge in das Geheiligte Land, die in
der Eroberung und Plünderung von Byzanz gipfelten, wodurch die Westeuropäer
die Bekanntschaft mit der hohen Kultur und den Erzeugnissen des Ostens machten,
wie zum Beispiel Baumwolle, Zuckerrohr, Kaffee, Seide, Glas und Papier. Zum
anderen durch die Kolonisierung der Slaven östlich der Elbe. Neue Handelswege
wurden erschlossen, Orte, die an den Fernhandelsstraßen lagen, blühten auf.
Der europäische Fernhandel verschob sich gen Osten, Frankfurt lag
gewissermaßen im Mittelpunkt, wurde zum Knotenpunkt. Die Frankfurter Messe
hatte im Laufe des 13. und 14. Jahrhunderts die Champagnemesse an Bedeutung
abgelöst.
Auch Städte wie Konstanz, Augsburg, Ulm und Nürnberg blühten durch den
aufkommenden Handel mit den italienischen Städten auf, einige Handelsstraßen
über die Alpen, die man früher gemieden hatte, entwickelten sich und der
Verkehr auf der Donau verfiel allmählich.
So erlebte zu Beginn des 14. Jahrhunderts der Handel in Frankfurt einen großen
Aufschwung. Daher ist es auch durchaus verständlich, dass Kaiser Ludwig der
Baier den Frankfurtern am 25. April 1330
eine neue, zweite Messe gewährte: die Fasten- und Frühjahrsmesse, die
hauptsächlich für Wintererzeugnisse wie Schafwolle und auch den Wein
entwickelte wurde. Diese Messe sollte 14 Tage andauern, dieselben
Messefreiheiten wie die alte Herbstmesse haben und alle Messebesucher standen
jeweils acht Tage vor und nach der Messe, also bei An- und Abreise, unter dem
Schutz des Reiches.
Sieben Jahre später versprach der Kaiser, der Frankfurt sehr gewogen war, weder
Mainz noch einer anderen Stadt eine Messe zu verleihen, die Frankfurt schädlich
sein könnte und 1357
wiederholte Karl IV. die Messeprivilegien.
Damit hatte Frankfurt das Recht, zweimal im Jahr eine Messe ausrichten zu
dürfen.
Welche besondere Rechtslage zu Messezeiten in Frankfurt herrschte und welchen
groben Ablauf die Messen hatten, soll im Folgenden dargelegt werden.
3.2. Messewesen
Während der Messen galt in Frankfurt ein gesetzlicher Ausnahmezustand, denn es
herrschte die Messefreiheit, die einer eingeschränkten Handels- und
Gewerbefreiheit gleichkam und den Kleinhandel und den Ausschank von Wein betraf.
Genauer gesagt, durfte zur Messe jeder Bürger, Nicht-Bürger und Fremde seine
Ware anbieten und verkaufen. Frankfurter Bürgern war es außerdem gestattet,
Fremde zu beherbergen, was ihnen sonst wohl nicht ohne Weiteres erlaubt war.
Auch die in der Acht befindlichen Menschen genossen freies Geleit und
Sicherheit.
Messefreiheit bedeutete demnach, dass während der Messen auch Ortsfremden der
Kleinhandel erlaubt war, sie aber außerhalb nur Großhandel, d.h. mindestens im
Umfang von einer Vorder- und Hinterlast eines Schiffes, betreiben durften:
"[...] (1) Der rat ist uberkommen und hat von alter gehalten, das keyne
uszman, der nit burger zu Franckfort ist, umb fremde lude in oder vor Franckfort
wine keuffen sulle zu wasser oder zu lande bii eyner nemelichen pene, es were
dan eyn forder- oder hinderlaste, uszgenommen in der messe friheit, solich
gescze der rat noch heldet. [...]."
Der Zweck dieses Verbotes liegt sicherlich darin begründet, den
innerstädtischen Kleinhandel der Bürger mit Wein nicht zu gefährden, aber
auch darin, den Großhandel mit wichtigen Kunden wie den Elsässer Kaufleuten
aufrechtzuerhalten.
1421
und 1442
wurde diese Bestimmung zugunsten Fremder etwas gelokert, aber nur in Verbindung
mit einer Abgabe, der Niederlage, auf die später noch genauer eingegangen wird:
"[...] Ir wilcher aber zu des rades frunden uff der stede rentkisten kompt
und sie bidet, im zu gonnen, eim andern fremden sine wine zu verkeuffen, als
dicke des not geschicht, daz mogen sie ime gonnen und irleuen umb siner bede
willen, also daz er zuvorn die nyderlage der stad gebe von allen wiinen, die er
uff die ziit herbracht hat, zu glicher wiise, als auch ein burger tun musz.
[...]."
"[...] (2) Doch umb faste kaufflude bede und anbringen illen, ist der rat
uberkommen und hat gegonnet und erleubet, das eyn iglich uszman, wiewale der zu
Franckfort nit burger ist, mag wine zu Franckfort zu wasser oder lande keuffen
oder verkeuffen, glich als auch eyn burger tun mag, als das der stat ire
nyderlagegelt davon gefalle und werde, als auch eyn burger tun muyz, als hernach
ge schriben steet. [...]."
Von da an durften auch Fremde Kleinhandel betreiben, wenn sie die Abgabe von
einem Gulden pro Fuder zahlten. Ein weiterer Punkt der Messefreiheit war, dass es Fremden ebenfalls gestattet war, Wein oder anderes auszuschenken.
Die Messefreiheit wurde mit der Sturmglocke ein- und ausgeläutet.
Kaiserliche Privilegien von 1360,
1376
und 1465
garantierten den Messebesuchern Gerichtsschutz, was bedeutete, dass kein
Messebesucher wegen eines laufenden Verfahrens während der Messe gerichtlich
belangt werden durfte.
Nebenher galt für die an- und abreisenden Messebesucher auch der schon kurz
zuvor angesprochene Geleitschutz, der durch Geleitsherrn ausgeübt wurde. Diese
Geleitsherrn schützten den Händler militärisch auf dem Weg nach Frankfurt und
zurück vor Dieben und forderten dafür Geleitsgeld. Erstmalig wurde dies dem
Erzbischof von Mainz 1385
zugesichert. Das Geleit erstreckte sich in einem Umkreis von fünf Meilen um die
Stadt.
1465
verlieh Kaiser Friedrich II. der Stadt Frankfurt außerdem das Privileg des
Messegerichtsstandes, das besagt, dass für Arreste von Messebesuchern das
Frankfurter Schöffengericht zuständig sei und nicht das der Heimatstadt.
Dietz gibt in seiner "Frankfurter Handelsgeschichte", Band 1, ein
genaues Bild davon, wie die Messewochen eingeteilt waren. Man unterteilte die
Messe in vier Abschnitte: Bereits die halbe Woche vor der eigentlichen Messe
wurde als Geleitswoche bezeichnet, die dafür eingerichtet war, die Geleite
einzuholen, die Waren auszupacken und einige größere Geschäfte vor Öffnung
der Läden und Stände abzuschließen.
Anschließend fand die eigentliche Geschäftswoche statt, in der der Haupthandel
erledigt wurde. Sie war also die erste offizielle Messewoche. Im Anschluss daran
folgte die Zahlungswoche, in der die fälligen Rechnungen der vorangegangenen
Messen beglichen wurden. So war die Frankfurter Messe nicht nur ein
Warenumschlagplatz, sondern diente auch zur Begleichung von ausstehenden
Rechnungen, war also auch Zahlungstermin.
In der dritten Messewoche zogen ab Dienstag die meisten Kaufleute mit Geleit
wieder aus Frankfurt ab. In der Herbstmesse handelten noch bis
Sonnabendnachmittag Kleinhändler mit landwirtschaftlichen Produkten.
Als Geschäftszentren bildeten sich allmählich das Mainufer, der Römerberg,
die Neue Kräme, der Liebfrauenberg, der Heumarkt und der Rossmarkt heraus. Es
gab also kein extra für die Messe angelegtes Gelände, sondern es bildete sich
von selbst je nach Nutzen, Bedarf und Lage heraus.
3.3. Einzugsgebiete
Die Einzugsgebiete mit ihren Hauptorten der Frankfurter Messen waren natürlich
das Rhein-Main-Gebiet, der Oberrhein mit Basel und Straßburg, Schwaben mit
Augsburg und Ulm, Franken mit Nürnberg, der thüringisch-obersächsische Raum
mit Erfurt, Niederdeutschland mit Lübeck und Böhmen mit Breslau und Mähren.
Die geographischen Grenzgebiete, bis zu denen sich in Frankfurt erworbene Ware
nachweisen lässt, sind im Osten Posen, Krakau und Brünn in Mähren, im
Südosten Ofen in Ungarn, im Süden Innsbruck, Isny im Allgäu, Bern und
Freiburg, im Südwesten Montbeliard und Besançon in Burgund, im Westen Spinal
und Metz in Lothringen und im Nordwesten Ypern und Brügge in Flandern.
Die Absatzgebiete des in Frankfurt gehandelten Weines waren vorwiegend der
Norden und Osten, was wohl darauf zurückzuführen ist, dass dort aufgrund des
Klimas kein oder kaum Weinbau möglich ist und war. So lässt sich Frankfurter
Wein beispielsweise in Thüringen, Eisenach, Nordhausen, Hildesheim, Göttingen,
Hannover, Bielefeld, Lüneburg und auch in den Seestädten der Hanse wie Lübeck
nachweisen.
4. Der städtische
Weinhandel und Weinausschank
4.1. Die
Umstände und Träger des Weinhandels
Der Wein was das Handelsgut im Mittelalter in Frankfurt. Dies wird zum einen
dadurch verdeutlicht, dass es in Frankfurt zahlreiche Berufe gab, die nur mit
dem Transport und Handel von Wein beschäftigt waren, und zum anderen, dass die
Ungeldeinnahmen, die aus dem Kleinhandel und dem vertrunkenen Wein resultierten,
teilweise bis zu drei Viertel der Gesamteinnahmen der Stadt ausmachten.
Aufgrund dieser immensen Bedeutung des Weines für die Stadt Frankfurt war das
Abgabewesen für den Wein auch sehr feinmaschig und auf das Genaueste
organisiert, der Handelsablauf war von der Stadt bis ins kleinste Detail
durchgeplant. Die Stadt setzte eine große Anzahl von sogenannten Beamten, also
städtischen Beauftragten, ein, die diesen Ablauf durchführen und kontrollieren
sollten.
Diesen Abgaben und Berufsgruppen soll in diesem Kapitel besondere Aufmerksamkeit
geschenkt werden. Doch zuvor werden kurz die Träger des Weinhandels
vorgestellt.
Die Handelspartner Frankfurts waren die Städte, insbesondere die des Nordens
und Ostens. Der hohe Weinverbrauch und -bedarf im Mittelalter überhaupt lässt sich darin begründen,
dass das Wasser in den Städten ungenießbar und Wein
somit ein Grundnahrungsmittel war, das erst später allmählich vom Bier
verdrängt wurde. Außerdem war der Wein als Messewein überall vorgeschrieben.
Der Bedarf war demnach gezwungenermaßen sehr groß.
In Frankfurt selbst war praktisch jeder Bürger, der über etwas Kapital
verfügte, vornehmlich die reichen Patrizier, in den Weinhandel eingebunden. Die
Bürger waren mit den nicht-ortsansässigen Kaufleuten zusammen die Träger des
Weinhandels, denn der Wein war ein beliebtes Spekulationsobjekt und eine gute
Kapitalanlage.
Doch Frankfurt handelte natürlich hauptsächlich mit von anderswoher
eingeführten Weinen und nicht mit dem dort angebauten Landauer. Die Stadt hatte
mehr die Funktion eines Stapelplatzes inne, obwohl es keinen direkten
Stapelzwang für Wein gab. Nach Frankfurt wurden fremde Weine gebracht, die von
Frankfurter Bürgern angekauft und dann wieder verkauft wurden. Da die Bürger
aber auch Eigenhandel betrieben, ist es schwierig, den Eigenhandel mit dem
fremden Messehandel auseinander zuhalten.
Die Bürger waren nur außerhalb der Messezeiten gegenüber Ortsfremden
privilegiert, weil ihnen der Kleinhandel und Ausschank von Wein auch sonst
erlaubt war. Während der Messen herrschte somit, wie schon dargelegt, eine
relative Handelsfreiheit, jedoch keine Abgabefreiheit.
4.2. Die Weinsorten
In Frankfurt handelte man - wie schon oben bemerkt - vorzugsweise mit fremden
Weinen, von denen der Elsässer Wein bis zum Ende des 15. Jahrhunderts der
begehrteste war. Doch zuvor sollen auch noch einige andere Sorten kurz
vorgestellt werden, die sich in Frankfurt nachweisen lassen.
Sehr früh finden sich in den Frankfurter Quellen die Frenkischen Wyne. Zum
ersten Mal taucht diese Bezeichnung im Landfrieden vom 15. Mai 1265
auf. Jedoch waren mit der Bezeichnung frenkisch wohl nicht immer nur Weine aus
Franken gemeint, sondern auch Weine anderer Herkunft, da das Attribut frenkisch
wohl größtenteils die Qualität, nicht aber die Herkunft angab. Frenkisch
stand für besseren Wein, hunnischfür schlechteren.
Erst ab 1395
lassen sich "richtige" Frankenweine auf dem Weg nach Frankfurt
nachweisen, die aber bereits zu Beginn des 15. Jahrhunderts aus den Quellen
verschwinden. Die Frankenweine waren folglich von keiner großen Bedeutung für
den Frankfurter Weinhandel.
Ebenfalls von geringerer Bedeutung waren die Rheinweine, denn sie wurden eher
zum Handelsknoten Köln über den Rhein verschifft. Die große rheinische
Zisterze besaß zwar einen Hof und einen Keller in Frankfurt, verlieh aber zu
Messezeiten meist ihre Schiffe an andere. Besonders die mittelrheinischen
Händler konzentrierten sich fast vollständig auf den Weinhandelsplatz Köln,
was der günstigeren geographischen Lage zuzuschreiben ist.
Südweine, wie der Malvasier und der Romany, waren in Frankfurt hingegen ein
beliebtes Handelsgut. Sie wurden von Nürnberg, Ulm, Augsburg oder direkt aus
Venedig in die Stadt transportiert. Abnehmer waren der Frankfurter Rat und der
umliegende weltliche Adel. Vor allem sollen die Frankfurter Apotheker an dem
Handel mit Südweinen beteiligt gewesen sein, wobei sie den fremden Händlern
den Wein abkauften, um ihn dann selbst weiterzuverkaufen.
Doch der beliebteste und am meisten gehandelte Wein war der Elsässer Wein.
Gerade bei ihm legte man besonderen Wert auf die Reinheit, und die Weinhändler mussten
sogar einen Eid ablegen, dass der Wein auch wirklich aus dem Elsass stamme.
Frankfurt hatte hier wiederum die Funktion eines Stapelplatzes inne: Die
Händler brachten den Wein nach Frankfurt, die Frankfurter vertrieben ihn. Wie
wichtig die Elsässischen Städte den Frankfurter Handelspartnern waren, zeigt
sich in dem Zugeständnis in Form von Zollfreiheit gegenüber Straßburg (1290),
Schlettstadt (1420),
Colmar (1449)
und Hagenau (1451),
wobei es insbesondere mit den Straßburgern immer wieder zu Streitigkeiten und
gegenseitigen Zollüberhebungen kam, bis man sich schließlich 1412
darauf einigte, den Straßburgern das Ungeld für den mitgebrachten und selbst
vertrunkenen Wein zu erlassen.
4.3. Der Weg des
Weines vom Anbieter zum Käufer und Verbraucher
Wie schon einige Male bemerkt, gab es in Frankfurt eine besondere Einrichtung
zur Messezeit, um möglichst viele Händler aus fremden Orten in die Stadt zu
locken: die Messefreiheit. Dies bedeutete jedoch keineswegs, dass zu dieser Zeit
in und um Frankfurt Abgabenfreiheit herrschte - ganz im Gegenteil. Nie gab es so
viele und verschiedenartige Abgaben wie zur Messezeit. Dementsprechend
benötigte die Stadt auch viele und verschiedene Beamte, die diese Abgaben
eintrieben.
Um nun dieses vielschichtige Bild in einer möglichst geordneten Form
wiederzugeben, wird im Folgenden der Weg des Weines vom Anbieter zum Käufer und
Verbraucher dargestellt, wobei der Übersicht halber die Eintreiber der Abgaben
und die Abgaben selbst noch gesondert betrachtet werden. Einige
Überschneidungen sind jedoch nicht zu vermeiden.
4.3.1. Die in den
Weinhandel eingebundenen Berufsgruppen
Schon auf dem Weg nach Frankfurt - sei es zu Wasser oder zu Land - musste der
Händler für seinen Wein an zahlreichen Zoll- und Geleitstellen, die sich in
der näheren Umgebung Frankfurts befanden, Zoll- und Geleitsabgaben an die
herrschaftlichen Zolleinnehmer entrichten. Der zu Land Reisende erhielt dann
militärischen Schutz auf seinem Weg in die Messestadt durch städtische
Geleitsreiter an der Landwehr, die ihn vor Räubern auf den Wegen schützten. Zu
Wasser konnte der Händler mit dem täglich verkehrenden
Frankfurt-Mainzer-Marktschiff nach Frankfurt gelangen.
Die Ankunft des Händlers wurde durch den Tagwächter vom Turm von St. Nikolai
durch einen Trompetenstoß verkündet. Danach ging der Wein durch die Hände
vieler städtischer Beauftragter.
Nach der Ankunft rief der Zöllner nach Entrichtung des Zolles - zu Messezeiten
hatte man den Doppelzoll, auch Messezoll genannt, zu bezahlen - den Visierer
herbei, der die Fässer ausmaß, sie zählte und mit seinem Zeichen versah.
Diese Zahlen übermittelte er den Ratsfreunden, die bei der Rentkiste auf dem
Fahrtor saßen und diese Angaben in das Pfortenbuch eintrugen. Nach dem Verkauf
nahm der Visierer wiederum den Bestand auf und ließ diesen abermals eintragen.
Im Anschluss daran hatte der Händler die Niederlage und das Ungeld zu
entrichten. Im 14. Jahrhunderts gab es zwei bis drei Visierer, im 15.
Jahrhundert vier in Frankfurt.
Doch das war nicht die einzige Aufgabe der Visierer. Sie gingen außerdem noch
in die Herbergen, in denen die Messegäste wohnten, und trugen den Wirten auf,
die Gäste zu kontrollieren, ob diese Trinkweine mitgebracht hätten und
ausschenkten. Es oblag ebenfalls den Visierern, die Weinfässer anzustechen, was
man "den Wein auf das Ungeld anmachen" nannte:
"(1) [...] das man die visierer heissen sal, so sie dieselben wine
anmachen, die nyderlage davon zu geben, das sie die nyderlage uff die kisten
geben und das sie die auch anmachen uff das ungelt und das ungelt auch nemen, e
sie den win nyderlegen und den win, wievil und wes der sii und in was herburge
er sulle, anschriben und behalden. [...]
(2) [...] die visierer han in [den Wein] dan vor angemacht uff das ungelt und
das ungelt sii der stat gefallen [...]."
Die Mönche in den städtischen Klostern wurden ebenso wie die Wirte von den
Visierern aufgesucht und ermahnt, ihren Wein, den sie abgabenfrei hatten, nicht
an die beherbergten Gäste auszuschenken. Die Gästen sollten natürlich nur den
versteuerten Wein trinken. Man zahlte also für den eingeführten Wein die
Niederlage, für den ausgeschenkten und vertrunkenen Wein zudem das Ungeld.
Nur die zollfreien Städte zahlten nicht für den mitgebrachten und selbst
vertrunkenen Wein, jedoch für den verkauften und ausgeschenkten.
Der Händler, der auf dem Landweg nach Frankfurt reiste, wurde an einem der drei
dafür bestimmten Stadttore verzeichnet: dem Friedberger, dem Eschenheimer und
dem Affentor in Sachsenhausen.
Nach den Visierern kamen die Kranenmeister und die Kranenknechte mit ihrer
Arbeit und den entsprechenden Abgaben für die geleistete Tätigkeit an die
Reihe. Die schweren Weinfässer, die nach der Ankunft vom Visierer besehen
worden waren, wurden von Kranen am Mainufer aus den Schiffen gehoben. Die Anzahl
der Meister und Knechte richtete sich nach der Anzahl der Kranen. Seit 1331
gab es einen Holzkranen, ab Mitte des 14. Jahrhunderts mindestens zwei.
Wahrscheinlich wurden sie 1381
durch zwei Steinkranen ersetzt. Dem Kranenmeister waren noch Schüler zugeteilt,
die den verladenen Wein aufzuschreiben hatten. Für die Arbeit am Kranen musste der Händler Kranengeld zahlen.
War der Wein vom Schiff an Land oder über den Landweg nach Frankfurt gelangt,
dann hatten die Weinschröter dafür Sorge zu tragen, dass der Wein sicher auf
den Markt und die Kammern kam, wobei das Lagern von Weinfässern in den Kellern
nur Bürgern, nicht aber Fremden zugestanden wurde.
Die Weinschröter verluden die Weinfässer auf die jeweiligen Transportmittel,
auf einen Wagen oder einen Karren mit einem Pferd. Im spätmittelalterlichen
Frankfurt soll es ca. 50 Schröter gegeben haben, die in zwei Gesellschaften mit
eigenen Häusern, dem Ober- und Niederschrothaus am Römerberg, organisiert
waren. Täglich hatten sie sich in Gruppen von höchstens acht bis neun Männern
in ihrem jeweiligen Schrothaus einzufinden und auf Aufträge zu warten. Der
Weinschröter mußte für denjenigen tätig werden, der ihn zuerst gerufen
hatte. Niedergelegt werden durften größere Mengen von Wein (über einem halben
Ohm) ebenfalls nur durch einen Schröter. Das dafür eingestrichene Tragegeld
und das Kranengeld brachten sie persönlich auf die Rentkiste, wovon ein Teil
ihnen selbst zustand. Dafür trugen sie auch das Risiko für Weinfässer, was
dazu führte, dass sie bei besonders teurem Wein, z.B. beim Malvasier, auch
höheres Tragegeld forderten.
Neben den Schrötern, den städtischen Beauftragten, waren auch Lohnfuhrleute,
die sogenannten Heinzler, mit dem Transport der Weinfässer beschäftigt, die
nicht im Auftrag der Stadt tätig waren, sondern selbständig waren. Ihnen war
es ebenfalls strengstens untersagt, unverzollte Ware zu fahren. Bei Übergehung
dieser Verordnung drohte ihnen Berufsverbot.
Doch auch den eigentlichen Weinhandel und Weinausschank konnte man nicht ohne
das Eingreifen städtischer Bediensteter und ohne das Entrichten von Abgaben
durchführen. Zunächst wurden im eigentlichen Handel Weinsticher als Vermittler
zwischen Verkäufer und Käufer tätig. Die Weinsticher waren Unterkäufer, also
eine Art Makler, und mussten Frankfurter Bürger sein. Meist übten sie ihre
Tätigkeit zwei Jahre lang aus. Ebenso wie die Schröter wurden sie von dem
potentiellen Kunden angesprochen. Dann gingen sie mit auf das Schiff, versahen
wie die Visierer die Fässer mit ihrem Zeichen und nahmen Kontakt mit dem
Käufer auf.
Es war von der Stadt vorgeschrieben, dass ein Weinsticher beim Handel anwesend
sein musste, die zu entrichtende Unterkaufsgebühr an den Sticher blieb dem
Händler also ebenfalls nicht erspart. 1352
gab es in Frankfurt 35 Weinsticher.
Nachdem der Wein durch so viele Hände gegangen war, um überhaupt zum Käufer
zu gelangen, waren bis zum Ausschank noch einige Leute mit ihm beschäftigt.
Für den Ausschank waren die Wirte verantwortlich, die jeweils zwei Weinknechte
zur Seite hatten. Der eine Knecht zapfte den Wein im Keller und trug ihn auf,
der andere besorgte das sogenannte Weinrufen, das darin bestand, auf die Straße
zu gehen und den Beginn des Ausschanks und den Preis zu verkünden. Zu
Messezeiten kamen auch noch fremde Weinknechte hinzu, die wie die heimischen
Knechte vereidigt wurden. Der Wirt war zudem ein beliebter Ansprechpartner für
fremde Händler, weil er über gute Kenntnisse bezüglich des Weines verfügte.
Schenkte man nicht gleich den eingeführten Wein in der Stadt aus, dann wurde er
auf dem Markt von den Weinverkäufern an den Mann gebracht. Auch auf diese
Verkäufer hatte die Stadt ein wachsames Auge geworfen. Sie mussten ebenfalls
einen Eid schwören, dass sie den angebotenen Wein nicht gepanscht hatten, wie
eine Verordnung vom 1. Mai 1383
(?) aufzeigt:
"[...] Diesen eit sollin die uff der kisten nemen von den, die win uff den
merckt feil brengen, und sollin den eit tun, e sie die win ver keuffin mit namen
also: Du salt uff den heiligen sweren, das du oder nymant von dinen wegen den
wiin anders gemacht habit und auch nit enwiszes, daz er vor, e er dir worden
ist, anders gemacht sii, dan in unser herre got an den rebin lassen waszen anne
alle geverde. [...]."
4.3.2. Die Abgaben
Wie ich schon oben angekündigt habe, folgt nun eine Auflistung der Abgaben, die
sich teils ausschließlich auf den Wein, teils auch auf andere Handelsgüter
bezogen.
Die Träger des strengen und genauen Abgabensystems waren die im vorhergehenden
Kapitel vorgestellten Berufsgruppen, also die städtischen Beauftragten.
4.3.2.1. Auf den Wein
beschränkte Abgaben
Die wichtigste städtische Einnahmequelle Frankfurts im Hochmittelalter war das
schon kurz angesprochene Ungeld, das man im heutigen Sinne als Getränkesteuer
bezeichnen kann. Es war überhaupt der älteste Lebensmittelzoll in Frankfurt
und wurde 1286
zum ersten Mal urkundlich erwähnt. Das Ungeld umfasste ein Zwölftel eines
jeden Fuder Weines und machte in den Jahren 1348
und 1351
fast drei Viertel aller Einnahmen aus. Diese Getränkesteuer betraf in erster
Linie die Bürger, weil sie auf Fässer von höchstens zwei Ohm ausgerichtet
war, was der üblichen Menge im Weinzapf und der des Kleinhandels entsprach, was
beides wiederum den Fremden außerhalb der Messezeit nicht gestattet war. Doch
durch das Zugeständnis des Messefreiheit stiegen die Ungeldeinnahmen während
der Messen entsprechend.
Die zweite große Einnahmequelle der Stadt war die Niederlage, die Karl IV. den
Frankfurtern in einem Privileg von 1377
zugestand. Ihr ursprünglicher Zweck sollte die Finanzierung des städtischen
Brückenbaus sein. Sie betraf in erster Linie die Waren, die vom Main auf das
Land kamen und die auf dem Main auf- und abfuhren. Die Niederlage war also ein
Einfuhrzoll.
1383
erließ man die erste städtische Verordnung für die Niederlage, die
ausschließlich den Wein betraf: Alle Händler, die Wein verkauft oder
feilgeboten hatten, sollte die Niederlage zahlen. Lediglich jene Gäste waren
von ihr befreit, die Wein für den Eigenbedarf in den Kammern lagerten oder ihn
unverzüglich weiterführten. Bürger und Nicht-Bürger waren von ihr
gleichermaßen betroffen, ebenso die zollfreien Städte wie Speyer und Worms.
Nur Schlettstett und Straßburg, die Handelspartner aus dem Elsass, waren von
ihr seit den Auseinandersetzungen von 1488
ausgenommen.
Ungefähr hundert Jahre nach der ersten Niederlageverordnung für Wein machte
die Stadt ihren ankommenden Gästen ein weiteres Zugeständnis bezüglich der
Niederlage: Man brauchte die Niederlage nicht unmittelbar bei der Ankunft zu
entrichten, sondern erst innerhalb der nächsten drei, vier Tage:
"Item sollen visierer keynem hinfur gonnen noch gestaten, wyne hie
nidderzulegen, er habe da bevorabe die nidderlage uff der Farepor ten uszgericht.
Wer isz aber, dasz ein frembder by nacht kommen oder sust wegefertig were un die
kistenhern die zyt nit uff der porten weren oder eyn burger eyn schiff mit wyne
herbracht hette, mit den mogen die visierer isz ungeverlich halten und die wyne
nidderzule gen gonnen und das macht haben und doch bynnen den nahsten drien oder
vier tagen die nidderlage infordern. [...]."
Die Lockerung der Niederlagebestimmung ließe sich eventuell so interpretieren, dass
zum Ende des 15. Jahrhunderts hin der Weinhandel und der Handel überhaupt
in der Stadt so immens angewachsen und die Anzahl der fremden Händler
dementsprechend gestiegen war, dass eine unverzügliche Abfertigung gerade zu
Schubzeiten, wie den Messezeiten, nicht mehr möglich war. Damit also kein Stau
am Fahrtor entstand oder die Kaufleute, die erst nachts über den Main Frankfurt
erreichten, nicht unabgefertigt auf ihren Schiffen übernachten mussten, machte
die Stadt ihnen wohl das Zugeständnis einer verspäteten Abfertigung.
Schließlich dürfte es gerade im Interesse der Stadt gelegen haben, den Handel
nicht zu behindern. Sie musste sich flexibel bei dem erhöhten Handelsaufkommen
zeigen, um so nicht gute Händler und damit Einnahmen zu verlieren.
Nach dem Ungeld und der Niederlage gab es noch eine weitere, extra auf den Wein
zugeschnittene Abgabe: die Steinfuhr. Sie hat ihren etwas ungewöhnlichen Namen
daher, dass die Fuhrwerker in früherer Zeit für jedes Fass Wein, das
ausgeführt werden sollte, ein Fuder Steine fahren mussten, was eine für den
Städtebau vorgesehene Leistung war. Aber um ein schnelles Weiterkommen der
Kaufleute zu gewährleisten - auch hier zeigte sich die Stadt wieder flexibel -,
wurden diese Fronfuhren 1358
durch eine Geldabgabe ersetzt. Diese Abgabe galt nicht für Bürger und für die
zollfreien Städte. Die Steinfuhr war der Ausfuhrzoll für Wein.
4.3.2.2. Andere
städtische Abgaben
Neben den zuvor genannten Abgaben, die sich lediglich auf den Wein bezogen,
kamen auf den Händler auch noch weitere zu, die sich nicht nur auf das
Handelsgut Wein beschränkten.
Diese Abgaben sollen abschließend kurz aufgeführt werden.
Zunächst hatte jeder Reisende auf seinem Weg in die Stadt die Transport-,
Reise- und Verpflegungskosten selbst zu tragen. Wie schon erwähnt, hatte er an
den Zoll- und Geleitstellen auf der Strecken Zoll- und Geleitsabgaben zu
entrichten.
Kam der Kaufmann zu Wasser, dann bezahlte er den Fahrtorzoll, der wichtigste und
außerhalb der Messen der einzige Mainzoll für ein- und ausgehende Waren.
Fässer unter einem Ohm wurden nicht verzollt, darüber zahlten man drei Heller
pro Fass. Zur Messezeit verdoppelte sich dieser Zoll, man entrichtete dann den
sogenannte Messe- oder Doppelzoll. Für das Schiff musste extra gezahlt werden.
Zudem hatte der Kaufmann noch das Wegegeld auf das jeweilige Transportmittel
zahlen, wenn er auf dem Landweg Frankfurt wieder verließ. In der Messe wurde
auch diese Abgabe verdoppelt.
Das Kranengeld, der Schröterlohn und das Stichgeld, also die funktionsbezogenen
Abgaben, die im vorangegangenen Kapitel bereits aufgeführt wurden, waren
ebenfalls nicht extra auf den Wein zugeschnitten. Die jeweils dafür zuständige
Berufsgruppe kassierte auch von anderen Händlern für ihre ausgeführte, meist
vorgeschriebene und somit unumgängliche Tätigkeit diese Gebühr.
5. Schlussbetrachtung
Der Weinhandel im mittelalterlichen Frankfurt stellt sich in einem bunten,
vielfältigen und wohl durchorganisierten Bild dar.
Die gute Organisation - es sei dahingestellt, ob der Handelsablauf in
Wirklichkeit auch so reibungslos ablief, wie er auf dem Papier erscheint - mit
all ihren Beamten und Abgaben zeugt von der großen Bedeutung des Handelsgutes
Wein für die Stadt. Per Verordnung war nahezu jeder Schritt des Weinhändlers
vorgeschrieben, damit der Stadt auch ja kein Heller entging.
Wenn auch die Zahl der Menschen, die mit dem Weinhandel beschäftigt waren, und
die der Zölle und Abgaben, die man für alle möglichen Dienstleistungen zu
zahlen hatte, auf den ersten Blick zwar immens hoch erscheint, ergeht es uns
doch gerade bezüglich der Abgaben heute eigentlich nicht viel anders. Mit dem
großen Unterschied allerdings, dass einem in der heutigen Zeit die Abgaben
indirekt und fast unbemerkt auferlegt werden, wie in Form der Mehrwertsteuer
oder der in Kiel äußerst umstrittene Getränkesteuer.
Und auch wenn man das Sprichwort "Es ist in Frankfurt mehr Wein in den
Kellern als Wasser in den Brunnen." natürlich nicht allzu wörtlich nehmen
kann, verdeutlicht es doch, dass der Wein das mittelalterliche Stadtbild
Frankfurts am Main erheblich geprägt haben muss.
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