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Ist die Bezeichnung
für eine geistesgeschichtliche Epoche, beginnend am Ende des 17. Jh., das
Aufklärungszeitalter. Zugleich die sie prägende Richtung des Denkens, die von
England („enlightenment") und Frankreich („lumières") ausgehend
das europäische Geistesleben bestimmte und bis ins 19. Jh. war und einen
Einschnitt in der Geschichte des Denkens markierte, dessen Bedeutung auch in der
Gegenwart noch zu erkennen ist. Charakteristisch für das Denken der Aufklärung
ist ein Erkenntnisprozess, der traditions- und institutionskritisch dem
Grundanliegen verpflichtet ist, dem Menschen mit Hilfe der Vernunft zum „Ausgang
aus seiner selbstverschuldeten Unmündigkeit" (Immanuel Kant) zu verhelfen.
Grundzüge und
Entwicklung:
Grundlagen der verschiedenen Richtungen der Aufklärung ist die Vorstellung, dass
die Vernunft das Wesen des Menschen darstelle, wodurch alle Menschen gleich
seien (Egalitarismus) und die Vernunft als einzige und letzte Instanz befähigt
sei, über Wahrheit und Falschheit vor Erkenntnissen zu entscheiden und die in
ihrer Gesamtheit vernünftig angelegte Welt zu erkennen (Vernunftoptimismus).
Hieraus folgt eine am Modell naturwissenschaftliche Erkenntnis orientierte
Kritik an alle autoritätsbezogenen, irrational bestimmten Denkweisen, besonders
am Weltbild des christlichen Offenbarungsglaubens, jeder Metaphysik und allem
Aberglauben. Die Loslösung der seiner Natur nach als gut gedachten und nur
durch Entfernung von dieser Natur „depravierten" (verderbten) Menschen
aus seinen Abhängigkeiten soll durch Anleitung zum freiheitlichen, autonomen Vernunftgebrauch
möglich werden. Durch diese Rückkehr zu seiner Natur werde
die stete Vervollkommnung und Verwirklichung eines freiheitlichen,
menschenwürdigen und glücklichen Daseins in einer neuen Gesellschaft möglich
(Fortschrittsoptimismus).
Die Anfänge der Aufklärung finden sich in Ansätzen schon in Renaissance,
Humanismus und der Reformation. Sie entwickelte sich philosophisch
hauptsächlich in den Systemen des Rationalismus, Empirismus, Skeptizismus und
Materialismus. Unter dem Einfluss der Naturrechtslehre (H. Grotius) und des
ethischen Rationalismus (B. de Spinoza) verbreitete sie sich von Holland
ausgehend, in ihrer ersten Phase in England. Hauptausprägungen waren der
Empirismus (T. Hobbes, J. Locke, D. Hume) im weiteren Zusammenhang die
Wissenschaftsmethodik von Isaac Newton.
Mitte des 18. Jh. Verbreitete sich die Aufklärung in Frankreich, wobei sie
zugleich eine starke Politisierung und z. T. polem. Radikalisierung erfuhr.
Voltaire und einige andere Enzyklopädisten, besonders P. H. von Holbach, J. O.
de Lamettrie u. a. schritten teils zu skeptischen, teils zu atheistischen und
materialistischen fort. Gewisse Gegentendenzen kamen im Sensualismus E. B. de
Condillacs und im Naturalismus von J. J. Rousseau zum Ausdruck, der die
seelisch-gefühlsmäßigen Momente stärker hervorhob, welche in England für A.
Shaftesbury zur tragenden Erkenntnisgrundlage wurden. In Deutschland waren v. a.
C. Thomasius, C. Wolff und G. E. Lessing Wegbereiter, z. T. im popularisiertem
Verständnis, besonders bei M. Mendelssohn. In erster Linie hat Kant die
Philosophie der Aufklärung kritisch verarbeitet und weitergebildet.
Hauptbereiche:
Im Zusammenhang mit dem Fortschrittsgedanken der Aufklärung kam es zu einer
eingehenden Beschäftigung mit der Geschichte: Bayle begründete
die Quellenkritik, umfassende Werke der Geschichtsschreibung (Hume, E. Gibbon,
Voltaire) und Geschichtsphilosophie (Montesquieu, M. J. A. Condorect, J. G.
Herder) entstanden. Zum besonderen Problem wurde für Gibbon und Montesquieu der
Kulturverfall.
Die Hauptleistungen der Aufklärung liegen in dem Bereich der Rechts- und
Staatslehre. Sie gründet auf dem von der Stoa und Scholastik überlieferten
Gedanken des Naturrechts, der in der Frühphase im 177. Jh. mit der
analytisch-synthetischen Methode der exakten Naturwissenschaften (Galileo
Galilei) und des neuzeitlichen Rationalismus (R. Descartes) verknüpft wurde.
Die Aufklärung bemühte sich, den Staat gesetzmäßig aus den Elementen der
menschlichen Natur aufzubauen (Hobbes, s. von Pufendorf). Die „Naturgesetze"
des sozialen Lebens sollten im Prinzip von konfessionellen, nationalen und
traditionellen Bestimmungen frei sein. Sie bildeten die gemeinsame Basis für
die Beendigung der konfessionellen Bürgerkriege und erhielten die Prinzipien
des modernen Völkerrechts (Grotius). An die Stelle der konstruktiven
Naturrechtsbegründung des 17. Jh. setzte das 18. Jh. im Anschluss an Locke die
Berufung auf den „gesunden Menschenverstand" (sensus communis), so
besonders Thomasius. Beiden Stufen war die Überzeugung gemeinsam, dass die
Naturrechtsätze von gleicher allgemeiner Gültigkeit und Erkennbarkeit seien
wie die naturwissenschaftlichen und die mathematischen Sätze und daher ebenso
unabhängig von göttlicher Offenbarung wie von staatlicher Festlegung.
Auf dieser Grundlage entwickelte die Aufklärung Rechtsprinzipien, die für die
amerikanische Unabhängigkeitserklärung und die Französische Revolution, in
der Folgezeit auch für den Liberalismus des 19. Jh. von entscheidender
Bedeutung wurden und die ihre Fruchtbarkeit bis heute bewahrt haben: Jeder
Mensch ist frei geboren (Pufendorf, Rousseau). Herrschaftsverhältnisse können
nur durch ausdrücklichen oder stillschweigenden Konsens der Betroffenen
begründet werden. Der Staat beruht auf einem ursprünglichem
Gesellschaftsvertrag (Vertragslehre). Es gibt angeborene Menschenrechte jedes
einzelnen auf Leben, Freiheit, Eigentum, Streben nach Glück, die der Staat zu
schützen hat. Sie fanden ihren Niederschlag in den amerikanischen und
französischen Menschenrechtserklärungen von 1776
und 1789.
Die Verfassungslehre betont besonders die Rechte des einzelnen und die sich aus
ihnen ergebenden Grenzen der Staatsgewalt sowie den Gedanken der Gewaltenteilung
(Locke, Montesquieu). Der Staat müsse religiöse Toleranz üben (J. Milton,
Pufendorf, Locke). Die Hexenprozesse und die Folter wurden abgeschafft
(Thomasius, Friedrich der Große). Das übermäßig harte Strafsystem wurde nach
dem Grundsatz der Verhältnisgleichheit von Verbrechen und Strafe gemildert
(Montesquieu, Voltaire), die Humanisierung des Strafvollzugs eingeleitet, die
Berechtigung der Todesstrafe bestritten (C. Baccaria) und die Verhängung der
Strafe von ihrer vorherigen Androhung durch ein geschriebenes Gesetz abhängig
gemacht (Montesquieu, A. von Feuerbach). Dies lockerte das feste Gefüge des
absolutistischen Staates auf und führte einige Monarchen zu Reformen
((aufgeklärter Absolutismus).
Die Theologie der Aufklärung suchte die Religion aus den
Bindungen der Tradition zu lösen und das Verhältnis von Vernunft und
Offenbarung neu zu bestimmen. Wesentlich war ihr die Toleranz und die
Vorstellung einer vernunftgemäßen „natürlichen" Religion, in der die
konfessionellen Grenzen bedeutungslos wurden. Voltaire schließlich forderte als
Folge seiner Religionskritik den allgemeinen Kampf gegen die Kirche. In der
katholischen Kirche selbst wurde die Strömung der Aufklärung vom Modernismus
und mit unterschiedlichen Zielrichtungen von J. A. Möhler und J. M. Sailer
aufgenommen. Aus der Suche nach den neuen Formen des Glaubens entwickelten sich
jedoch auch Tendenzen zu einer auf individuelle „Wiedergeburt" zielenden
Frömmigkeit (Pietismus, Erweckungsbewegungen), das sich von den Grundanliegen
der Aufklärung entfernten.
Das Erziehungswesen stellte im Rahmen der volksbildenden
Grundtendenzen ein Hauptanliegen der Aufklärung dar. Sie erforderte die
Erziehung zu naturgemäßer, nicht von Überlieferungen, sondern von der
Vernunft bestimmter sittlicher Lebensweise, die Anwendung wissenschaftlicher
Verfahrensweisen auch auf die Unterrichtung in weltlichen Stoffen (Realien) und
für praktische Tätigkeiten (Realbildung, landwirtschaftl. und gewerbl.
Erziehung), Ausdehnung der Erziehungsbestrebungen auf alle Volksschichten, auch
auf die Frauen, sowie Weiterbildung der Erwachsenen. Diese Gedanken wurden von
Rousseau, J. B. Basedow, J. H. Campe und J. H. Pestalozzi vertieft und im
höheren und Volksschulwesen, z. T. in neuen Schulreformen, verwirklicht. Diese
Bedeutung von Hygiene und Fürsorge wurde hervorgehoben, der Ausbau des
Gesundheitswesens, speziell einer Leib und Seele umspannenden
Gesundheitsfürsorge (Diätetik), gefordert.
Im gesellschaftlichen Leben trat neben der höfischen Kultur die
bürgerliche stärker hervor. Gegen den heiteren Lebensfluss des Rokoko, der
auch in manchen bürgerlichen Kreisen Eingang gefunden hatte (Leipzig als „Kleinparis"),
wandte sich ein betonter bürgerlicher Moralismus. Starken Einfluss gewannen
aufklärerische Geheimgesellschaften (Freimauer, Rosenkreuzer, Illumination).
Neue Inhalte und Formen fand die Literatur der Aufklärung. Sie
war vorwiegend erzieherisch, kritisch und satirisch. Bezeichnend war rationell
regelhaft konstruierte und lehrhaft oder humanitär-empfindsame Dichtungen (moral.
Wochenschriften, bürgerl. Trauerspiel, Rührstück, Idylle, Robinsonade, Fabel,
Satire, in Frankreich besonders die „galante Literatur").
Von einer Musik der Aufklärung wird kaum gesprochen. Gleichwohl
sind es Ideen der Aufklärung, v. a. Begriffe wie Vernunft, Natur, Geschmack,
die in den musiktheoretischen Erörterungen um die Mitte des 18. Jh. der „Gekünsteltheit",
„Gelahrtheit" und „Verworrenheit" barocker Musik entgegengestellt
werden. In kompositionsgeschichtlichen, musikerzieherischen und
kirchenmusikalischen Traditionsbrüchen, in den vorklassischen Erscheinungen wie
empfindsamer Stil und galanter Stil sowie in der ästhetischen Orientierung und
Autonomisierung einer für die Öffentlichkeit bestimmten Musik wurden in der
Aufklärung die Grundsteine einer neuen, bürgerl. Musikkultur gelegt.
In der bildenden Kunst vollzog sich zunächst der Übergang vom
Barock zum Rokoko: Helle Farben, heiter schwingende Linien, weltliche Inhalte
und Verweltlichung religiöser Darstellungen waren kennzeichnend. Seit der Mitte
des 18. Jh. Wurde das Rokoko allmählich abgelöst durch den strengen, klare
einfache Formen wählenden Klassizismus, dessen oberstes künstl. Ziel die
Nachahmung antiker Kunst war. Wie das Religiöse suchte man auch das
Künstlerische verstandesmäßig zu erfassen. So entstanden eine systematische
Kunstkritik als ein neuer Zweig der Philosophie eine systematische und
selbständige Ästhetik.
Auswirkungen:
Seit den letzten Jahrzehnten des 18. Jh. entwickelten sich aus der Aufklärung
neue Geistesbewegungen (Neuhumanismus, Sturm und Drang, Romantik). Darin kam der
Gedanke zum Ausdruck, die Aufklärung habe die Vernunft überbewertet, Religion,
Seele und Gefühl aber zu wenig Bedeutung gegeben. Der Vernunfts- und
Fortschrittsoptimismus wirkte im 19. Jh. fort, erfuhr aber im 20. Jh. durch die
Zeugnisse der Unmenschlichkeit in beiden Weltkriegen entscheidenden Abbruch. Das
rationalistische Menschenbild wurde spätestens seit der Entdeckung des Unbewussten
in der Psychoanalyse in Frage gestellt.
Kritik fanden daneben hauptsächlich die Unterwerfung der Tradition und die
Herrschaft eines rein positiven Wissenschaftsbegriffs. Als bleibende Leistungen
werden v. a. die Verdienste um die Entwicklung der Wissenschaft, die Förderung
neuer Forschungszweige (Volkswirtschaftslehre, Statistik, Soziologie, empir.
Psychologie, vergleichende Kulturwissenschaft), die Humanisierung des sozialen
und kulturellen Lebens, die Achtung der Menschenwürde und der Gleichheit aller
Menschen gesehen, die zur geistesgeschichtlichen Voraussetzung für eine Reihe
gesellschaftspolitischer Entwicklungen der Gegenwart (Emanzipation,
Gleichberechtigung, Mündigkeit) wurden.
Unter den in neuerer Zeit entstandenen mannigfaltigen Bezugnahmen auf
aufklärerischen Tendenzen ragt besonders das im Rahmen der kritischen Theorie
der Frankfurter Schule entwickelte Programm einer „Zweiten Aufklärung"
heraus, da seinen Bezug zur Aufklärung vor allem aus der Absicht herleitet, den
einzelnen aus heteronomen Zwängen zu befreien.
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